Steuerfachwirt
Prüfungszulassung

Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerfachwirt-Prüfung

In Deutschland ist der Titel "Steuerfachwirt" eine geschützte Berufsbezeichnung, die nach erfolgreich abgelegter Prüfung von der Steuerberaterkammer verliehen wird. Die Ausbildung zum Steuerfachwirt ist eine berufliche Weiterbildung, die mit einer bundeseinheitlichen Prüfung abschließt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Kandidaten gemäß der Prüfungsordnung eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • erfolgreich abgelegte Prüfung zum Steuerfachangestellten mit anschließender hauptberuflicher Tätigkeit bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für mindestens drei Jahre
  • erfolgreich abgelegte Prüfung in einem kaufmännischen Beruf oder als Rechtsanwaltsfachangestellter mit anschließender fünfjähriger Tätigkeit in den Bereichen Steuern und Rechnungswesen, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • erfolgreich abgeschlossenes dreijähriges Studium an einer Hochschule mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft (BWL) mit anschließender hauptberuflicher Tätigkeit bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für mindestens drei Jahre
  • wenigstens acht Jahre Berufspraxis im Steuerwesen oder Rechnungswesen, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Die Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen auch eine praktische Tätigkeit bei einem Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt, vereidigten Buchprüfer oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle. Obwohl der Besuch von Lehrgängen nicht zwingend vorgeschrieben ist, steigert er die Erfolgschancen bei der Fortbildungsprüfung erheblich!

Anforderungsprofil & Rechtsvorschrift zur Steuerfachwirt-Prüfung

Die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum „Steuerfachwirt“/zur „Steuerfachwirtin“ wird durch einem Anforderungsprofil und einer Rechtsvorschrift geregelt. Hier finden Sie den aktuellsten Stand: 

PDF | Anforderungsprofil: Hinweise zur Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/-in 
Stand: 23./24.06.2021

PDF | Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in
Stand: 21.02.2023

Zuständige Behörden

Für die Zulassung zuständige Behörden sind:
 

Steuerberaterkammer Berlin

Wichmannstr. 6
10787 Berlin

Frau Schlender   

+49 30/889261-23  |  sdr@stbk-berlin.de

Frau Vieregg  

+49 30/889261-24  |   veg@stbk-berlin.de

Steuerberaterkammer Brandenburg

Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam

Frau Tilg 

+49 331/88852-0   |  info@stbk-brandenburg.de

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Emil-Fuchs-Straße 2
04105 Leipzig

Frau Bedarf 

+49 341/56336-35   |   kammer@sbk-sachsen.de

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt 

Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg

Frau Görling 

+49 391/61162-20  |  m.goerling@stbk-sachsen-anhalt.de

Steuerberaterkammer des Freistaates Thüringen

Kartaeuser Str 27a
99084 Erfurt

Frau König 

+49 361/57692-15 |  info@stbk-thueringen.de

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ostseeallee 40
18107 Rostock

Frau Jochim 

+49 381/77676-78  |  mail@stbk-mv.de