Ausbildungsberatung
Fachassistenten Lohn & Gehalt
Der steuerberatende Beruf ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Besonders im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird das Aufgabengebiet immer anspruchsvoller, somit ist es als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Berufsausbildung die berufliche Fortbildung unerlässlich. Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ kann zukünftig der Nachweis geführt werden, dass durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben werden.
Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildungsprüfung
Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
Prüfungsanforderung
Die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit einer Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ auf folgende Prüfungsgebiete:
- Steuerrecht (Grundlagen, steuerfreier Arbeitslohn, Durchführung des Lohnsteuerabzugs, Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen bei nahen Angehörigen, Betriebsprüfung, Anrufungsauskunft (§ 42 e EStG) und Lohnsteuernachschau)
- Sozialversicherungsbeitragsrecht (Grundlagen, Meldepflichten, Statusfeststellungsverfahren, Umlageverfahren und sozialversicherungsrechtliche Prüfung der Deutschen Rentenversicherung)
- Themengebietsübergreifend (geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Vermögensbildung, Mehrfachbeschäftigung, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechung, Nettolohnvereinbarung, Teilmonatsabrechnung, Korrekturen/Nachzahlung für Vormonate, Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn, Entgeldpauschalisierung und Einmalbezüge)
- Arbeitsrecht (Grundzüge des Arbeitsrechts, rechtliche Beschränkung, gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts, Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, Folgen von Verstößen gegen arbeitsrechtliche/vertragliche Pflichten, Beendigung von Arbeitsverhältnissen)
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist die Klausur mit einer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
a) Steuerrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
b) Sozialversicherungsbeitragsrecht, ca. 30 % der zu erreichenden Punkte
c) Themenübergreifend, ca. 30 % (davon max. 10 % ArbeitsR.) der zu erreichenden Punkte
d) Arbeitsrecht, ca. 10 % der zu erreichenden Punkte
Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
Telefon: +49 441 33114
Telefax: +49 441 33115
Mo-Fr: 8:45 - 16:00 Uhr