Schriftliche 
Steuerberaterprüfung

Die schriftliche Steuerberaterprüfung ist der erste von zwei Prüfungen auf dem Weg zum Steuerberaterexamen. Sie wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt und umfasst Klausuren von je 6 Stunden. 

Wir zeigen Ihnen, wie die Prüfung abläuft, welche Themen wann abgefragt werden, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich auf die schriftliche Prüfung optimal vorbereiten.

Ablauf und Inhalte 
der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Die schriftliche Steuerberaterprüfung ist unterteilt in drei Klausuren, die an drei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen geschrieben werden. Pro Klausur haben Sie 6 Stunden Zeit, die gestellten Aufgaben zu lösen. In den Klausuren werden folgende Fachgebiete geprüft:

KlausurInhalteDauer
Klausur 1Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer6 Stunden
Klausur 2Ertragsteuern, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, internationales Steuerrecht/Außen-Steuerrecht6 Stunden
Klausur 3Buchführung und Bilanzwesen, Umwandlungssteuerrecht6 Stunden

Unsere Dozenten verschaffen Ihnen in den nachfolgenden Videos einen Überblick über die einzelnen Tage der schriftlichen Steuerberaterprüfung und zeigen, was Sie zu den Klausuren 1 bis 3 wissen müssen. 

 

Schriftliche Steuerberaterprüfung 
Tag 1 - gemischte Klausur / Verfahrensrecht

Transkript des Videos - Tag 1 der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Ich begrüße Sie ganz herzlich zu Steuerlehrgänge Dr. Bannas: Ein Überblick über die Steuerberaterprüfung. Mein Name ist Martin Spegele. Ich bin Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern für die Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Bewertung, Erbschaftsteuer und seit bereits über zwanzig Jahren auch in der Steuerberaterprüfung in der Vorbereitung tätig. Wir möchten Ihnen einen Überblick geben über die Steuerberaterprüfung. Die besteht aus drei verschiedenen Klausurtagen. Dieses Video handelt vom ersten Klausurtag, den sogenannten Tag der gemischten Klausur. Am Ende dieser Aufzeichnung finden Sie zwei Links zu den Tagen zwei und drei zur Einkommensteuer und Bilanzsteuerrecht, die von den Kollegen besprochen wird.

Hier also wie gesagt erstmal der Überblick über die gemischte Klausur am ersten Tag. Die gemischte Klausur besteht immer aus drei Teilen. Diese drei Teile: Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Bewertung, Erbschaftsteuer sind getrennt voneinander lösbar, das heißt, sie können die drei Teile unabhängig davon bearbeiten.

Die Punkteverteilung beträgt in der Regel fünfunddreißig Punkte für die Abgabenordnung, fünfunddreißig Punkte für die Umsatzsteuer und dreißig Punkte für die Bewertung und Erbschaftsteuer. Das heißt, für eine Sechsstundenklausur insgesamt bleibt in etwa für jeden Teil zwei Stunden an Bearbeitungszeit übrig. Wobei, sie müssen letzten Endes die zwei Stunden nicht direkt verwenden auf dem jeweiligen Teil, sondern haben eine freie Zeiteinteilung. Bedeutet: Sie können theoretisch ein paar Minuten mehr bei dem einen und dafür ein paar Minuten weniger bei dem anderen Teil investieren.

Sie sollten sich im Rahmen der Vorbereitung -  bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas werden wir das auch eintrainieren -  festlegen, in welcher Reihenfolge sie ihre Arbeit begehen, denn sie müssen am Anfang letzten Endes jede Minute ausnutzen und als solches möglichst schnell beginnen können. Und daher ist es nicht letztenendes ratsam, dass sie sich zunächst mehr in der Prüfungssituation selbst damit beschäftigen, mit welchem Teil beginne ich jetzt.

Jeder Punkt ist wichtig. Damit ist als solches keine Option, einen Teil komplett wegzulassen. Sie werden es nicht schaffen, in einem Teil so viele Punkte zu holen, dass sie sich es leisten können, einen anderen Teil komplett zu ignorieren. Jeder Teil ist also wichtig, weil jeder Punkt, den sie in einem Teil mitnehmen, in die Gesamtnote schon mit rein rechnet. So gesehen ist es auch effektiv, wenn Sie sagen: Ich habe vielleicht in einem Themenbereich nur zehn Punkte geholt und hätte eigentlich isoliert in diesem einen Teil nicht bestanden. Aber trotzdem zählen die zehn Punkte zu ihrer magischen fünfzig Prozent Grenze mit dazu.

Was wir bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas auch heftig eintrainieren, sind natürlich die sogenannten Fußgängerpunkte oder neudeutsch Low Hanging Fruits, also die tief hängenden Früchte, die letzten Endes mitzunehmen sind, damit sie möglichst viele Punkte auf diesem Weg erzielen können, um die Prüfungsaufgabe perfekt zu meistern.

Ja zum Thema Ausformulierungen -  ein paar Worte dazu. Für Umsatzsteuer und Bewertung, Erbschaftsteuer ist eine Ausformulierung definitiv nicht erforderlich. Für die Abgabenordnung gehört sie theoretisch dazu. Aber auch hier ist es ratsam, die Ausformulierungen auf ein Minimum zu reduzieren bzw. am Anfang etwas den Schein zu wahren, auszuformulieren in kurzen, prägnanten Sätzen, um dann nach und nach auch in der Abgabenordnung hineinzuschweifen, in Stichworte und kurze, prägnante Aussagen. Denn Ausformulierung kostet wahnsinnig viel Zeit und sie werden mitkriegen, Zeit ist quasi ihr Hauptgegner oder ihr Hauptproblem in diesem Bereich.

Ganz generell gilt - und da sage ich Ihnen wahrscheinlich nichts Neues - Ausformulierungen als solches ist zwar ein besonderer Punkt, aber wichtig ist noch die Aufgabenstellungen. Aufgabenstellungen und allgemeine Hinweise. Lesen Sie diese, die stehen nicht umsonst da. Also das heißt: Daran erkennen Sie schon an der Aufgabenstellung, was genau es von mir verlangt, und Sie sehen eventuell auch dahingehend die führende Hand durch die Aufgabe, die Ihnen eventuell hier schon den Weg aufzeigt und den sie natürlich dann auch entsprechend begehen sollten.

Ja jetzt gehen wir mal ins Detail hinein. Bei der gemischten Klausur habe ich Ihnen ja schon gesagt, gibt es drei Teile, die Abgabenordnung, die Umsatzsteuer und die Bewertung und die Erbschaftsteuer. Wir beschäftigen uns zunächst mal jetzt mit der Abgabenordnung.

Schauen wir uns mal an, was so die regulären Themen der Abgabenordnung der letzten Jahre waren. Und es lässt sich da herauskristallisieren, dass es im Wesentlichen drei Themenkomplexe gibt. Es geht zum einen um die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, also sprich, wie wird ein Steuerbescheid überhaupt an den Bürger bekannt gegeben? Welche Probleme gibt es bei der Inhaltsadressierung? Bekanntgabeadressierung, Übermittlung.

Diese Bereiche sind sehr, sehr häufig in den letzten Jahren auch mit abgeprüft worden. Gerade in den letzten Jahren, also verstärkt ungeachtet dessen, gibt es immer wieder auch sehr, sehr starke Themenbereiche bei den Korrekturvorschriften und im Einspruchsverfahren. Das heißt also, man kann so grob sagen, sind immer drei Kernblöcke bei der Abgabeordnung relevant, was nicht heißt, dass es nur die drei gibt. Also seien sie da letztenendes schon wachsam. Es gibt natürlich viele Nebenbereiche, auch aber wenn sich auf den Mainstream konzentrieren und sagen: Ich habe diese drei Teile im Griff, da kenne ich mich aus, da kann ich letzten Endes die normalen Fußgängerpunkte die richtigen Standardpunkte mitnehmen und weiß dazu auch was aufs Papier zu bringen. Dann werden Sie einigermaßen ordentlich durch dieses Themengebiet auch kommen.

Wir trainieren das an Klausurfällen, an Übungsfällen im Rahmen des Unterrichts, natürlich auch im Rahmen von Klausuren und Klausurbesprechungen, wo sie sich damit natürlich dann intensiv auseinandersetzen können und natürlich auch müssen.

Die Schwierigkeit in der Abgabeordnung besteht in der Regel darin, dass sie einen Sachverhalt für die ganzen zwei Stunden haben. Das heißt, sie müssen sich also die ganzen zwei Stunden Sachverhalt auf einmal durchlesen, viel Zeit investieren im Vorfeld, bis sie anfangen können zu schreiben. Das setzt starke Nerven voraus. Ja weil Sie wissen, sie haben jetzt eine halbe Dreiviertelstunde gelesen, wissen, Sie haben nur zwei Stunden Zeit, aber noch kein einziges Wort auf ihrem Blatt Papier stehen. Das macht einen nervös, aber seien sie da beruhigt, das ist eingepreist. Dafür kommt nämlich dann ab der Dreiviertelstunde nach der Zeit des Lesens, ja, die Punkte Maschine, die jetzt rollt, und da nehmen sie dann letzten Endes die Punkte standardisiert mit und sie werden sehen, in Abgabenordnung lässt sich da auch relativ viele Punkte auch schematisch holen. Also auch wenn immer wieder die Meinung besteht, Abgabenordnung sei kein schematisches Fach. Ich werde Ihnen das Gegenteil beweisen.

Ja, in der Regel also wie gesagt ein langer Sachverhalt. Weil es eben ein Verfahrensrecht ist. Verfahrensrecht heißt, da wird ein ganzes Verfahren beschrieben. Ja, wie gehen Sie damit sinnvoll um? Am besten werden Sie einen Zeitstrahl erstellen, um den Sachverhalt für sich zu visualisieren.

Und dann um Gottes Willen bitte nicht als solches chronologisch anpacken. Ja, also sagen, jetzt fange ich also bei meiner ersten Aussage im Zeitstrahl an. Nein! Ihr Anknüpfungspunkt wird in der Regel das Einspruchsschreiben oder das Korrekturantragsschreiben sein.

Also eher am Ende ihres Zeitstrahls, weil sie von da anpacken und sagen: Ja, hat denn der Bürger noch die Möglichkeit, im Rahmen des Einspruchsverfahrens, des Korrekturantrages einen Vorteil, eine Änderung des Bescheides des Verwaltungsaktes zu erreichen, oder ist eben diese Möglichkeit verwehrt? Perspektive: Die andere Möglichkeit kann letzten Endes eventuell die Finanzverwaltung noch den Bescheid ändern? Hat die Finanzverwaltung also noch eine Möglichkeit, hier den Verwaltungsakt zu korrigieren, zu ändern, zu berichtigen, wie auch immer.

Abgabenordnung - by the way auch die anderen Teile werden sie sehen - erwarten von ihnen einen Gutachterstil, das heißt, sie arbeiten also auf das Ergebnis hin. Nicht so wie eben die Variante, dass sie das Ergebnis vorwegnehmen, also sprich den Urteilsstil und dann begründen, warum ist es so? Sondern wir arbeiten eben auf das Ziel hin. Auch das trainieren wir natürlich in unseren Aufgaben. Rund um die Uhr würde ich fast sagen, also tagein, tagaus. Bei jeder Aufgabe wird das thematisiert werden.

Ja und dann blicken wir eine Stufe weiter - also das war das Kernelement der Abgabenordnung - kommt im zweiten Teil die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer - also wie gesagt auch mit fünfunddreißig Punkten in der Regel versehen - hat eine etwas andere Struktur. Die Umsatzsteuer hat sehr, sehr viele Themen. Sie sehen schon allein an der Übersicht jetzt hier, dass es eben nicht nur so drei grobe Hauptthemen gibt, sondern eine Vielzahl von Themen. Und das sind jetzt hier nur die Bereiche, die in den letzten Jahren am häufigsten vorkamen. Also, es geht um einen ganz simplen Bereich der Unternehmereigenschaft. Wobei so ganz simpel ist es gar nicht. Ja, da kann man jetzt auch Organschaften einbauen, die Frage klären: Ja, was ist denn der Unternehmenskreis überhaupt? Gibt es denn eventuell irgendwelche Verbindungen? Was ist denn Betriebs und Unternehmenskreis deckungsgleich oder gibt es da Unterschiede? Also, das ist die Unternehmereigenschaft. Dann wird immer wieder "ein hauptthemenkomplexes Reihengeschäft darstellen" gefragt. Sprich eine Lieferung wird hintereinander geschaltet mit zwei Liefervorgängen und die Ware wird unmittelbar vom ersten zum letzten in der Kette gebracht. Vielleicht sogar drei, vier oder fünf Lieferungen in der Kette, also Reihengeschäfte mit Auslandsbezug, Binnenmarkt oder Drittlandsbezug, ein ganz ganz häufiger Themenbereich. Auch das wird natürlich dann intensiv trainiert.

In den letzten Jahren gab es fast immer - ich sag mal so um die achtzig bis neunzig Prozent der letztjährigen Aufgaben - einen 15a, das heißt also 15a Umsatzsteuergesetz. Vorsteuerabzug mit Vorsteuerberichtigungen ist definitiv ein heißes Eisen, wo sie sich mit auskennen sollten. Dann haben wir  13b unentgeltliche Wertabgaben, Vermietungsleistungen mit Option § 9 UStG. Auch da Altojekte, Neuobjekte, die Unterscheidung der Anwendungsregelungen sind hier Thema. Innergemeinschaftliche Erwerbe natürlich kombiniert auch wieder mit dem Reihengeschäft, Werklieferungen, Werkleistungen und ähnliches. Das waren so die Hauptthemen der letzten Jahre.

Ja sie sehen also da ist es schon deutlich umfangreicher, der Bereich, was ihnen da so blühen kann. Die Schwierigkeit besteht also jetzt hier nicht so sehr darin, einen Sachverhalt wahrzunehmen und den aufs Papier zu bringen und zu erkennen. Sondern hier besteht eigentlich eher die Schwierigkeit an der Vielfältigkeit der Themengebiete und dem damit einhergehenden zeitlichen Engpass. Und es wird auch - in den letzten Jahren, was es zumindest immer so - immer wieder auch ein Sonderthema mit dabei sein, das vielleicht nicht unbedingt im Unterricht so klassisch besprochen wurde. Aber in der Regel ist es so, dass selbst wenn sie dieses Sonderthema ausblenden, immer noch genügend Punkte bleiben mit den Standardthemen, um den sicheren Hafen zu erreichen.

In der Regel haben sie so in etwa vier bis fünf Umsatzsteuer-Sachverhalte, die meistens weitgehend getrennt voneinander lösbar sind, nicht ganz so isoliert wie jetzt die USt und die AO miteinander getrennt sind, aber zumindest so, dass sie sagen, mit einem neuen Sachverhalt beginnt quasi ein neues Spiel, ein neues Glück. Wo sie noch mal Punkte kassieren können, selbst wenn sie in anderen vorhergehenden Sachverhalten vielleicht irgendwo einen Punkt erreicht haben, wo sie sagen: Ich kam hier nicht mehr weiter.

Die Auspunktung ist meistens vorgegeben für die einzelnen Untersachverhalte, sodass sie also ja auch entsprechend schon Ihre Zeit einteilen können. Und wir werden das auch trainieren zu erkennen: Wo wird letzten Endes die Zeit so effektiv genutzt werden können von Ihnen, dass sie sagen, ich nehme praktisch die Punkte mit. Da jetzt gleich noch ein kurzer Hinweis für die Sonderthemen.

So hart es klingt, aber es ist so: Sie werden kaum 100 Prozent aller Themengebiete wirklich in der Zeit, in der vorgegebenen Zeit abarbeiten können. Sie werden immer irgendeinen Sachverhalt auslassen müssen, weil es einfach nicht anders geht. Die Prüfung ist darauf angelegt. Das geht dann nicht nur ihnen so, das geht allen so und natürlich ist es effektiv, den Teil wegzulassen wo Sie sagen: Den wüsste ich sowieso nicht. Also damit ist es unter Umständen gar kein so riesengroßes Problem, wenn irgendein Exotensachverhalt drankommt und sie dann erkennen, na ja, das ist ein Exotensachverhalt. Da weiß ich gar nicht unbedingt so viel dazu. Dann stelle ich den eben nach hinten. Falls ich dann noch Zeit habe, versuche ich mich da reinzuhängen, wenn nicht - naja, wenn ich eh nicht alles geschafft hätte, was soll es? Dann ist halt der Sachverhalt,  der eh so schwierig ist und ich eh nicht gewusst hätte mein Zeitopfer.

Also das heißt: Lassen Sie sich davon nicht unterkriegen. Das ist letztendlich in der Prüfung nicht ganz abnormal. Im Gegenteil, das ist sogar eher der Standard.

Die Umsatzsteuer hat einen entscheidenden Vorteil: Sie haben einen wahnsinnig strukturierten Aufbau. Also es geht letzten Endes los mit Unternehmer, dann arbeiten Sie häufig den Paragraphen 1. 1 Nr. 1 die Voraussetzungen, Lieferung, sonstige Leistungen im Inland gegen Entgelt ab. Dann arbeiten sie die Steuerbefreiungen ab: Steuerbar, steuerpflichtig oder steuerfrei. Bemessungsgrundlage USt. Entstehung Steuerschuldner, also der klassische Aufbau, den sie vermutlich aus ihren Vorkenntnissen schon auch so ein bisschen mitbringen. Trainieren wir natürlich trotzdem nochmal ein, werden sie also bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas auch ganz sicher wohlbehütet kennenlernen bzw. so eintrainieren, dass sie das im Schlaf runterbeten können. Auch da gilt Gutachterstil. Auch da arbeiten wir, wie ich gerade in dem Schema dargestellt habe, auf das Ergebnis hin. Das heißt also, wir machen definitiv nicht so, dass wir gleich zu Beginn sagen: Der Vorgang kostet so und so viel Euro Umsatzsteuer, weil ... , sondern wir gehen praktisch von den Basics aus. Unternehmer bis hin zu steuerbar, dann steuerpflichtig oder steuerfrei, um dann eben am Ende die Umsatzsteuer und die Entstehung auszurechnen, also quasi wieder auf das Ergebnis hingearbeitet.

Ja das war jetzt die Umsatzsteuer. Gehen wir in den dritten und letzten Part. Wobei “letzten” ist ja von ihnen abhängig, in welcher Reihenfolge sie es bearbeiten möchten, aber so ist es in der Regel in der Prüfung abgedruckt. Der letzte Teil ist also von der Anordnung der Prüfungsaufgabe in der Regel der Themenbereich der Bewertung und Erbschaftsteuer.

Ja auch dazu ein kleiner Überblick über die Themen. Die Bewertung und Erbschaftsteuer hat in den letzten Jahren sehr sehr häufig - eigentlich könnte man fast sagen, immer - Betriebsvermögen oder zumindest Anteile an Kapitalgesellschaften, die wie Betriebsvermögen bewertet werden, mit enthalten. Das heißt also, um das Betriebsvermögen werden sie nicht umhinkommen. Schwerpunkt - also legen wir ihn auch in unseren Unterrichtsvorbereitungen auf diesen Komplex.

Auch das ist ein sehr schematisches Gebiet. Auch da haben sie die Standardaussagen. Ja, was ist es überhaupt? Ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, wirtschaftliche Einheit des BV, damit also eine Bewertung über § 12 ErbStG in den jeweiligen gesonderten Feststellungsbereich hinein. Wie wird das Ganze angesetzt? Welche Ansätze gibt es dazu? Bis hin zu der Frage: Wird es eventuell aufgeteilt bei Personen oder Kapitalgesellschaften auf die jeweiligen Gesellschafter? Oder ist es ein Einzelunternehmen? Was dem jeweiligen Einzelunternehmer bzw. dem Erben des Einzelunternehmens dann direkt zuzurechnen ist?

Mit der Bewertung des Betriebsvermögens geht natürlich ganz eng einher die Steuerbefreiungen beim Betriebsvermögen, 13a , 13b. Ich weiß, dass für viele, die ein Schreckgespenst sind. Paragrafen, die - zugegeben - , schwierig, formuliert und schwierig zu lesen sind. Aber auch das wird eintrainiert und wird letztenendes, dass bei Ihnen kein größeres Problem mehr sein. Wenn sie nämlich einmal die Struktur erkannt haben, dann werden sie letzten Endes als solches auch damit umzugehen wissen. Und da gibt es natürlich auch ein paar Tricks, wie man sich das Ganze ein bisschen erleichtern kann, wo man eventuell abkürzen kann. Um das zu verstehen, werden wir also da natürlich drauf eingehen und entsprechende Übungsfälle lösen.

Neben der Bewertung des Betriebsvermögens kommt natürlich auch noch immer wieder auch die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer mit ins Boot, wobei die Erbsteuer deutlich umfangreicher oder deutlich häufiger thematisiert ist. Man kann so in etwa sagen eins zu sechs / sieben.

So in etwa Pi Mal Daumen. Es ist also praktisch die Erbschaftsteuer deutlich dominierender, das heißt also, von sechs oder sieben Prüfungsjahrgängen ist also einmal eine Schenkung dabei und die anderen Fälle sind also in der Regel Erbschaftsteuer-Fälle. Also deutlich schwerpunktmäßig eher in die Erbschaftsteuer, was aber natürlich nicht heißt, dass man die Schenkung komplett ignorieren darf. Weil, wie gesagt es kommt ab und an, vor und leider gibt es kein Gesetz der Serie, dass sie sagen können: Jetzt habe ich praktisch fünf Jahre Erbschaftsteuer gehabt. Jetzt muss die Schenkung kommen! Leider nicht. Es wird natürlich immer wahrscheinlicher, irgendwann mal, aber es könnte auch mal zwei Jahre hintereinander eine Schenkung sein. Also, auch das lässt sich nicht ganz ausschließen.

Abzinsungen: Es wird sehr mathematisch, also wer sagt, mit Paragraphen hat er es nicht so, kommt bei Abzinsungen voll auf seine Kosten. Da wird dann gerechnet, in allen Bereichen. Also ein sehr abwechslungsreiches Fach, mit vielen verschiedenen Facetten. Grundstücksbewertungen haben wir natürlich auch als Grundlagenbescheid, der hier eine Rolle spielen kann. Also sie sehen auch sehr vielfältig, sehr viele Themenbereiche. Schwierigkeiten: Naja besteht in der Regel auch da im Zeitfakor. Also auch da kann es sehr, sehr umfangreich werden, und auch da wird ihnen ein großer Sachverhalt beschrieben. Ein großer Erbfall mit allen möglichen Varianten und sie müssen selber strukturieren und sagen, wo brauche ich denn jetzt aus meinem großen Sachverhalt, welche Info um die Lösung sinnvoll, zielgerichtet aufzubauen.

Ja, also wie gesagt ein großer Sachverhalt. Strukturierter Aufbau ist von Ihnen verlangt, müssen Sie selber erarbeiten. Auch das: Sie alle schon trainieren bzw. wir trainieren natürlich zur Genüge, also das wird Thema sein bei uns. Wir werden auch die Überlegung anstellen: Ja, mit was fange ich denn an?

Kommt natürlich jetzt noch mal ein bisschen AO Feeling dazu. Natürlich wird erstmal der Grundlagenbescheid, die gesonderte Feststellung vorangestellt.

Weil die ja Basis ist. Sie wissen es von der Abgabenordnung her vermutlich schon, für den Folgebescheid bei der Erbschaftsteuer. Das wird natürlich auch hier Thema sein, weil in der Regel wird die Prüfungsaufgabe von einer Person korrigiert, mit allen drei Teilen. Also mit allen drei Teilen der gemischten Klausur. Es wird nicht gesplittet in der echten Prüfung mit der Folge, dass ihr also auch hier so ein bisschen nochmal auf ihre AO-Kenntnisse durchaus sinnvollerweise zurückgreifen sollen und müssen.

Ja, dann ist natürlich der steuerpflichtige Erwerb in der Regel gefragt, manchmal auch die Steuer selbst. Das ist so eine fifty-fifty Chance, ob der Aufgabensteller die Steuer direkt will oder nur den steuerpflichtigen Erwerb. Auch das ist letzten Endes einfach aus der Aufgabenstellung herauszulesen. Achten sie also auch hier natürlich wieder auf die Aufgabenstellung und: Ja, auch hier gilt Gutachterstil. Das heißt, sie müssen nicht erst die Steuerberechnung dann darauf begründen: Warum ist die so hoch? Sondern sie arbeiten wieder direkt daraufhin bis hin zum Endergebnis. Also, das heißt wie in der Umsatzsteuer oder in der Abgabenordnung gleichermaßen.

Ja das waren jetzt mal so die Problembereiche der gemischten Klausur. Sinnvoll ist es, die Themen sich bisschen anzueignen, im Vorfeld. Bevor man so richtig rein startet, um so zu erkennen: Ja, was erwartet mich denn so allgemein dazu? Denn Gefahr erkannt, heißt Gefahr gebannt. Also, das heißt: Wer letzten Endes die Klippen, die es zu umschiffen gilt, sieht und erkennt und dahingehend sich vorzubereiten weiß, hat die besten Chancen, die Steuerberaterprüfung zu bestehen. Ja, wie angekündigt gibt es natürlich noch die beiden anderen Tage. Einmal die Einkommensteuer und zum anderen die Bilanzsteuer. Die Verlinkung finden sie jetzt hier, um auf die anderen beiden Tage zu klicken und dann von den Kolleginnen Kollegen dahingehend, die entsprechenden Erläuterungen dazu zu hören. Ja, ich bedanke mich und würde mich freuen, wenn wir uns bei einem der Vorbereitungslehrgänge wiedersehen. Herzlichen Dank und auf Wiedersehen.

 

Schriftliche Steuerberaterprüfung 
Tag 2 - Einkommensteuer

Transkript des Videos - Tag 2 der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich darf sie sehr herzlich begrüßen im Namen von Steuerlehrgänge Dr. Bannas zu einem Vortrag über einen Überblick über die Steuerberaterprüfung. Bei mir sind sie beim zweiten Tag angekommen, nämlich die Einkommensteuer Kurz zu meiner Vorstellung. Mein Name ist Gernot Brähler. Ich bin seit über zwanzig Jahren Steuerberater und seit ungefähr zwanzig Jahren auch in der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Unterrichte jetzt bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas, quasi den kompletten zweiten und dritten Tag, also im Bereich Ertragssteuern und Bilanzsteuerrecht, die Bereiche und Körperschaftsteuer, internationales Steuerrecht und Umwandlungssteuerrecht.

Wie gesagt, ich darf Ihnen ein bisschen was über den Tag zwei, die Ertragssteuern, die Einkommensteuern erzählen. Wir starten einfach mal. Sie haben jetzt schon eventuell den Tag eins gehört beim Kollegen oder eventuell schon den Tag drei Bilanzsteuerrecht beim Kollegen. Dann haben Sie vielleicht den Eindruck, die Steuerberaterprüfung ist quasi unerreichbar schwer. Wie sie sehen hier bei Entwicklung der Bestehensquote, die Durchfallquoten sind durchaus hoch. Aber sie sehen insbesondere in den letzten Jahren doch, wenn sie sich 2021, 2022 anschauen: Knapp sechzig Prozent haben die Prüfung bestanden, es ist also machbar. Ansonsten sehen sie im Durchschnitt über fünfzig Prozent der Teilnehmer bestehen die Prüfung. Also aus unserer Sicht, wenn sie sich hier entsprechend gut vorbereiten, dann ist die Prüfung eben halt auch machbar. Wir schauen weiter.

Ganz allgemein hier bei dieser Darstellung zu den allgemeinen Inhalten der Steuerberaterprüfung bzw. Wissenswerten zur Steuerberaterprüfung sehen sie, dass die meisten Teilnehmer Akademiker sind. Das muss aber nicht sein, also Sie sehen auch Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte sind dabei.

Also das sind die Prüfungsteilnehmer. Die Durchfallquoten je nach Prüfungsteilnehmer halten sich einigermaßen die Waage. Zu genaueren Punkten kommen wir gleich. Insgesamt können sie aber sehen, dass Diplomfinanzwirte - das heißt die hier in einer Finanzakademie Ausbildung für das Finanzamt studiert haben - haben wir insgesamt die höchsten Bestehensquoten, gefolgt vom Master, den Steuerfachwirten und dem Bachelor.

Woran liegt das? Das liegt insbesondere daran - dass wird quasi die Crux sein des Vortrages hier zu Beginn - das liegt daran: Wie viele Klausuren haben sie geschrieben? Die Prüfung ist also keine Praxisprüfung. Ja also, Diplomfinanzwirte haben die Ausbildung natürlich bei der Finanzverwaltung genossen, aber haben natürlich überhaupt keine Praxiserfahrung in dem Sinne, schon mal eine Buchhaltung erstellt zu haben.

Im Regelfall also, wir erkennen auch, dass die Steuerfachwirte eine hohe Bestehensquote haben. Woran liegt das? Es geht letzten Endes darum, wie viele Klausuren haben sie geschrieben? Sind sie in dem Bereich tatsächlich immer wieder auf Prüfungen vorbereitet gewesen? Und haben Sie sich auch diesen Prüfungen gestellt.

Der Notendurchschnitt der schriftlichen Prüfungstage auch hier einmal kurz dargestellt, um ein paar allgemeine Aussagen treffen zu können. Am schlechtesten im Durchschnitt ist der Tag eins aus meiner Sicht, wohl weil es halt drei völlig verschiedene Themenbereiche sind, während beim Tag zwei Ertrag schon Bilanzwesen hier doch eher Zusammenhänge noch bestehen. Und das liegt wohl daran, dass diese Tage einen Ticken besser ausfallen, ja.

Auch hier noch eine Abbildung zum Schluss. Die Rücktrittsquoten - Hier erkennen Sie auch wieder ganz klar: Wir haben die Diplom- Finanzinanzwirte, Master, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Bachelor grundsätzlich mit - ich sage jetzt mal - gemäßigten Rücktrittsquoten. Woran liegt das? Das wir halt hier erneut feststellen, dass in den Bereichen viele Klausuren geschrieben wurd.n? Die Teilnehmer entsprechend mental gestärkt sind, viele Klausuren schon geschrieben haben, auch damit umgehen können. Was kann ich in sechs Stunden überhaupt schaffen? Und sich halt auch immer wieder Prüfungsaufgaben gestellt haben. Ja, das ist quasi die Crux, dieses ersten Teiles.

Ganz allgemein zu der Klausur. Einkommensteuer , Ertragsteuern. Die besteht aus drei Teilbereichen regelmäßig, das ist zunächst mal der Bereich Einkommensteuer. Das kann eine Veranlagungsklausur sein, das können einzelne Vorschriften sein, die sie hier klären müssen. Denken Sie bitte daran, im Rahmen der Einkommensteuer kann selbstverständlich - und es wird auch drankommen: Das internationale Steuerrecht wird mittlerweile regelmäßig abgeprüft, das Umwandlungssteuerrecht, auch das ist entsprechend wichtig. Wir haben die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, auch jeweils mit einem Sachverhalt.

Im Ergebnis können Sie sagen: Im Rahmen der Steuerberaterprüfung im Tag zwei kann letzten Endes alles dran kommen. Das macht die Prüfung natürlich sehr schwer. Viele Teilnehmer haben insbesondere Angst vor diesem zweiten Tag, weil das Wissen so unglaublich vielfältig ist, was sie hier aufbringen müssen.

Aber da kann ich sie beruhigen. Das werden wir uns gleich anschauen. Es sind dann doch immer wieder die Klassiker, die dran kommen. Also sie bestehen das Examen, indem sie die Klassiker drauf haben, die Fußgängerpunkte drauf haben und die klassischen Themen einüben. Selbstverständlich werden wir bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas mit ihnen diese Schwerpunkte natürlich auch dementsprechend berücksichtigen, sowohl mit Klausuren einüben als auch natürlich den theoretischen Unterbau erklären. Dazu kommen wir gleich.

Eine besondere Problematik ist hier natürlich das Einsammeln der Fußgänger Punkte zum einen. Ansonsten ist der Tag zwei aus dem Grunde auch so schwierig, weil sie hier viele Vorschriften unaufgefordert

lernen müssen und auch einsetzen müssen. Das bedeutet, sie müssten zum Beispiel: Es entsteht ein Veräußerungsgewinn. Dann müssten Sie automatisch wissen, haben wir eine Begünstigung nach Paragraph 6b EStG . Also können wir hier eventuell eine gewinnmindernde Rücklage bilden, diese dann auf ein Ersatzwirtschaft gut übertragen. Da wird es in der Klausur nicht sein, dass der Aufgabensteller ausdrücklich sagt: Bitte prüfen Sie den Paragraph 6 b, sondern er wird gar nichts dazu sagen, er wird einfach nur schreiben.

Der Klausuraufgabensteller wird einfach nur schreiben: Bitte mindern Sie die Steuerlast. Ja genau dasselbe gilt für viele weitere Vorschriften. Denken Sie an den Investitions- Abzugsbetrag nach 7 g Absatz 1. Denken Sie an Sonderabschreibungen, zum Beispiel 7 g Absatz 5 , 7b EStG. Denken Sie an die degressive Abschreibung nach 7 Absatz 2 EStG . Da wird einfach von Ihnen verlangt werden, dass die automatisch wissen, was es für den steuerpflichtigen Ideal. Dann könnten Sie zwar sagen: Naja, keine 6 b Rücklage zu bilden, ist ja auch nicht falsch, doch Sie kriegen aber die Punkte dann darauf nicht. Also das ist besonders wichtig, sowohl die Fußgängerpunkte mitzunehmen als auch zu wissen: Welche Vorschrift führt gegebenenfalls zu Begünstigungen, die wir für den Mandanten auch in Anspruch nehmen, ohne dazu vom Mandanten aufgefordert worden zu sein. Denn der Mandant wird uns in der Praxis natürlich auch nicht sagen: Können wir bitte den 6 b Absatz 10 Satz 3 prüfen. Der wird keine Ahnung haben, was das ist. Muss er auch nicht. Dafür sind ja wir da. Okay.

Was sind zum Beispiel Klassiker, die immer wieder dran kommen? Da werden ihnen eine Vielzahl davon, wird ihn davon schon bekannt sein. Abgeltungsteuer werden Sie kennen, Afa nach Einlage, 7.1 Satz 5 mit dem BMF schreiben dazu, anschaffungsnahe Herstellungskosten, 6.1.2.1a, Betriebsveräußrung, Aufgabe einer Überschussrechnung, vier drei Rechner, da werden Sie schon eine Menge wissen. Erb. Auseinandersetzung sei noch genannt, viele Sachverhalte aus dem internationalen Steuerrecht. Wenn Sie sich das hier anschauen im Rahmen dieser Themenauswertung. Es geht quasi nicht mehr ohne internationales Steuerrecht. Das heißt: Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen? Das müssen Sie lesen können. Das werden wir natürlich alles entsprechend beibringen. Wir können nicht alle DBA mit Ihnen durchgehen, aber wir werden auf das Wichtigste, also das OECD Musterabkommen eingehen und dann auf Besonnenheiten in den einzelnen DBA.

Dann, wenn sie weiter schauen: Vorweggenommene Erbfolge ist sehr wichtig. 15 a EStG, Haftungsbeschränkung bei Kommnitisten. Und wenn Sie sich das anschauen, dann sehen Sie, dass wir die Klausur letzten Endes bestehen, wenn wir die Klassiker drauf haben. Wenn dann in irgendeinem Examen - ich sage es irgendein Beispiel - Einkünfte eines Land und Forstwirts dran kommen, dann ist es überhaupt kein Problem, wenn sie die Punkte liegen lassen. Das Ziel der Prüfung ist nicht die 1,0. Die ist nicht erreichbar. Das ist wie beim Führerschein. Sie wollen am Ende den Schein haben, also sie wollen die Steuerberaterprüfung bestehen. Und das Notenspektrum geht ab - ich sage es mal grundsätzlich - bei der 3,0 los. Alles andere kann nur in Ausnahmefällen überhaupt nur erreicht werden. Ja also, das ist ganz wichtig.

Wenn wir das wissen: Einige Hinweise noch gerade für den Bereich Klausurbearbeitung im Bereich Ertragsteuern. Mentale Stärke ist wichtig. Die ist nicht nur wichtig, dies sogar auch trainierbar. Darauf legen wir auch bei Steuerlehrgängen Dr. Bannas besonderen Wert. Schreiben Sie Klausuren, schreiben Sie viele Klausuren auf Steuerberater Niveau und schreiben Sie diese auch unter den tatsächlich zulässigen Bedingungen. Das heißt: Sie schreiben die Klausur - einer sechs Stunden Klausur - tatsächlich nur in sechs Stunden, und zwar am Stück und idealerweise mit anderen Kollegen zusammen. Dann kommt keiner auf irgendwelche Dummheiten. Gehen sie davon aus. Also meine Kollegen hier und ich, wir sind ja schon länger dabei. Es gibt sehr viele Teilnehmer - also erstaunlich viele - sagen wir es mal so, die schreiben in allen Klausuren 1,0, weil sie die Musterlösung abschreiben. Ja, das ist einfach zu wenig. Das Problem ist nämlich, dass im echten Examen die Musterlösung nicht gleich mit ausgeteilt wird. Das bedeutet, die Musterlösung abschreiben bringt exakt gar nichts. Also es bringt natürlich vielleicht mehr, als wirklich nichts zu machen. Aber das ist einfach zu wenig. Sie müssen sich dieser Aufgabe stellen, auch den Druck stellen, nach sechs Stunden abzugeben und dann tatsächlich mal eine 5,5 zu kassieren. Aber wenn sie dann im Verlauf des Klausurenkurses dann mal 4,5, 4,0, 3,5 schaffen, dann wissen Sie, ich bin, soweit. Ich kann jetzt guten Gewissens reingehen in das Echtexamen, denn ich habe genügend Prüfungen geschrieben. Und die Kandidaten, die dann immer wieder eine 1,0 geschrieben haben, die buchen den Kurs dann häufig noch ein zweites Mal und schreiben dann wieder nur 1,0. Ja, also wir reden dann schon mit den Teilnehmern. Das sollte also schon deutlich geworden sein, dass das exakt nichts bringt.

Ganz wichtig! Auch sollten sie nicht vergessen: Wer Herr sein will über die Spannung, muss auch Herr sein über die Entspannung. Das bedeutet bei all dem Druck, den sie verspüren werden, der natürlich auch da ist - Es wird eine sehr stressige Zeit auch werden aber die werden wir gemeinsam durchstehen. Anschließend werden sie darüber nur noch Lachen - machen sie weiterhin Sport, gehen sie spazieren, gehen sie laufen, kündigen Sie nicht ihr Abo im Fitnesscenter, machen Sie da weiter, entspannen sie sich, treffen sich mit Freunden, machen sie Party. Dafür aber schreiben Sie mir die sechs Stunden Klausuren, eine in der Woche unter Klausurbedingungen. Acht Uhr morgens bis vierzehn Uhr. Ja das.

Wenn Sie das getan haben, dann haben Sie sich auch die Party verdient. Auch das schließt jetzt hier an den Kollegen vom ersten Tag an. Ganz wichtig bei der Klausur Bearbeitung, fangen sie nicht einfach mit der Aufgabe eins an, gehen sie dann zur Aufgabe zwei über und machen dann die Aufgabe drei, vier und fünf in genau der Reihenfolge. Gehen sie davon aus, sie werden zeitlich sowieso nicht fertig. Ja und dann wäre es natürlich fatal, wenn Sie merken, sie haben keine Zeit mehr und jetzt kommt ihr Lieblingsthema.

Das wäre natürlich sehr ärgerlich. Am besten ist es natürlich, Sie beginnen mit der Aufgabe vier, zum Beispiel weil das für sie das beste Thema ist. Zum Beispiel: Wir machen besonders ausführlich die Organschaft mit Ihnen. Dann wäre es natürlich super, wenn Sie sich die Aufgabe raussuchen. Kommt denn überhaupt eine Organschaft vor? Wenn ja, die mache ich als erstes, da hole ich mir alle Punkte oder da hole ich mir 90 Prozent der Punkte und so weiter. Und am Ende kommen Sie zu dem völlig abgefahrenen Fall der letzten Endes, die einser und zweier Bremse darstellt. Und wenn Sie zu diesem Fall kommen, merken Sie: Oh, ich habe gar keine Zeit mehr. Und dann haben Sie alles richtig gemacht. Denken Sie sich. Sie sind die Eintagsfliege.

Sie fliegen am Spinnennetz vorbei. Die Spinne ruft ihnen hinterher: Aber morgen kriege ich dich! Dann sagen sie: Ätsch,  ich bin eine Eintagsfliege! Ja also genauso müssen Sie es machen. Es sollte nicht passieren, dass sie an Themen, an denen sie sich die Zähne ausbeißen und sehr viel Zeit verlieren, für wenige Punkte, die dann auch noch unsicher sind, dass sie da eine Menge Zeit verlieren und am Ende dann Themen nicht bearbeiten können, die sie eigentlich super hätten machen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich hoffe, ich konnte ihn einen kleinen Überblick geben über den Tag zwei der Prüfung und einige Hinweise zur Steuerberaterprüfung im Allgemeinen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns natürlich bei Steuerlehrgänge Dr. Bannas wiedersehen würden und dass wir hier gemeinsam den Tag zwei und gegebenenfalls den Tag drei zusammen lernen, um dann natürlich entsprechend erfolgreich die schriftliche Prüfung und anschließend natürlich auch die mündliche Prüfung zu bestehen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und sage eventuell bis bald! Alles Gute! Servus!

 

Schriftliche Steuerberaterprüfung 
Tag 3 - Bilanzsteuerrecht

Transkript des Videos - Tag 3 der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Herzlich willkommen bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas. Wir verschaffen uns heute einen ersten Überblick über die Steuerberaterprüfung. Wir haben ja insgesamt drei Videos in diesem Bereich und wir schauen uns jetzt heute gemeinsam an das was am dritten Tag auf die zu kommt im Bilanzsteuerrecht. Zuerst darf ich mich aber kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Gerhard Girlich. Ich bin jetzt seit über zehn Jahren bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas tätig für den zweiten und für den dritten Tag.

Ja und wir schauen uns jetzt den dritten Tag mal in der gebotenen Kürze an. Wenn sie sich am dritten Tag umschauen, dann finden sie dort eine Prüfung. Die dauert sechs Stunden, wie alle anderen Prüfungen auch, und sie können einhundert Punkte erwirtschaften.

Die Frage ist, welche Themenbereiche bekommen sie? Sie haben am ersten Tag drei große Blöcke. Die Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Bewertung, Erbschaftsteuer.

Am zweiten Tag haben Sie den großen Block mit Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. Wie sieht es bei uns in Bilanz aus? In Bilanz ist es so, dass wir natürlich klassischerweise HGB abfragen und EStG, aber auch Stoff des zweiten und auch Stoff des ersten Tages können am dritten Tag noch mal auftauchen, so dass sie USt Themen wie verdeckte Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung bekommen können. Umsatzsteuer / Vorsteuer Probleme, insbesondere bei den Anschaffungsherstellungskosten, § 15 a UStG. All das sind Themen, mit denen sie auch am dritten Tag zu rechnen haben, aber genauso auch Themen aus dem Bereich des Umwandlungssteuerrechts. Das einzige, was eher weniger am dritten Tag kommt, ist Abgabenordnung und Bewertung, Erbschaftsteuer.

Es können noch so Themen kommen wie Grunderwerbsteuer - theoretisch, aber das ist eher selten der Fall.

Ja und wenn Sie dieses gesamte Komplomerat anschauen, was sie doch bekommen mit 100 Rohpunkten. Wie viele müssen sie davon erreichen? Unser Ziel ist es ja nicht, sie auf eine 1,0 zu schulen bei der Steuerlehrgänge Dr. Bannas, sondern es geht uns darum, dass sie seriös durchkommen und das sie durchkommen. Es sollte unser Ziel sein: 4,0 bis 4,5. Und dazu müssen wir im Auge behalten, dass ein Rohpunkt ungefähr 3,6 Minuten Zeit erwartet. 

Sprich, wenn Sie so eine Aufgabe von zehn Rohpunkten haben, müssen Sie in ungefähr fünfunddreißig Minuten das Ganze bearbeiten. Das heißt, Sie müssen sich mit der Aufgabe auseinandergesetzt haben. Sie müssen versuchen, den Lösungsweg zu finden, Sie müssen eine Struktur finden und Sie müssen es natürlich runterschreiben.

In der Summe sollten Sie dann mindestens vierzig haben, denn das würde zu 4,5 führen. Idealerweise kommen sie auf die Hälfte der Punkte, auf eine vier. Damit sind erheblich besser als der Schnitt. Deswegen: Es geht nicht darum, dass sie in der Spitzenkategorie mitspielen (1,0, 1,3, 1,5) . Das ist vollkommen irrelevant. Sondern es geht alleine darum, dass sie auf die Hälfte der Punkte kommen. 

Und das ist schon mal ein erheblicher Unterschied zu einer klassischen Berufsausbildung, wo man versucht, immer möglichst viele zu haben. Wir spielen Sie darauf ein, dass sie die Hälfte der Punkte bekommen, sprich Spezial-Probleme sind nicht so wichtig wie die allgemeinen Grundlagen, die Fußgängerpunkte, die Struktur, das ist das, worauf wir sehr großen Wert legen - hier bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas. Damit sie da reinkommen, damit sie diese Hälfte der Punkte bekommen, damit sie besser sind als der Schnitt.

Und dazu schauen wir uns jetzt mal an, wie die klassische Struktur eines Bilanzexamens aussieht.

Die klassische Struktur, das lässt sich so bis 2020 vielleicht zu 2021 noch ganz strukturiert sagen. Da hatten wir nämlich bisher immer einen Block mit einem Einzelunternehmen - ungefähr 33 Punkte. Wir hatten einen zweiten Block mit einer Kapitalgesellschaft - sehr gerne in dem Bereich latente Steuern - und wir hatten einen dritten Block, wo wir Personengesellschaften hatten. Und diese Themenblöcke, die waren voneinander getrennt. Sie konnte also Teil eins nach Teil drei bearbeiten. Teil zwei irgendwann, die haben nichts miteinander zu tun gehabt.

Innerhalb dieser Teile finden Sie zwischen so drei und acht Teilaufgaben, kleinere Aufgaben mit 3 bis 4 Punkten, bis zu größeren Aufgaben mit 10 - 12 Punkten, manchmal beim Gebäudesachverhalt vielleicht auch mal fünfzehn. Das ist so diese klassische Einteilung gewesen.

Und jetzt fragen Sie sich natürlich. Wieso war?

Wir haben feststellen müssen, wir haben eine Veränderung in 2022 / 23 bekommen. In 22 / 23 kann man jetzt nur noch davon sprechen, dass es im klassischen Block Bilanzsteuerrecht gibt und daneben noch Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer. Die letzten zwei Examen waren sehr stark geprägt von Einkommensteuer-Themen, der Betriebsaufspaltung, vorweggenommene Erbfolge, klassische Themen, die an dem zweiten Tag zu erwarten sind, jetzt aber auch in den dritten Tag hineingehen. Heißt: Die Verzahnung zwischen dem zweiten und dritten Tag wird jetzt stärker, so dass man nicht mehr sagen kann. Es ist ein Drittel Einzelunternehmen, ein Drittel Kapitalgesellschaft, ein Drittel PersG, sondern wir haben diesen Block, der sechzig, achtzig, neunzig Punkte umfassen kann, wo sie klassisches Bilanzrecht haben, wo aber auch nicht mehr die Dreiteilung zwingend ist und wo wir auch nicht sagen können, dass jeder der Teile, die in Teil A vorkommen, gleich groß ist. Das ist derzeit nicht gegeben.

Nichtsdestoweniger der Stoff, den sie da im lila Bereich haben, der ihnen eigentlich wesensfremd erscheinen mag am dritten Tag: Das ist Stoff, den Sie am zweiten Tag schon sauber bearbeitet haben, mit dem Sie sich auseinandergesetzt haben.

Und deswegen müssen Sie nur mental von uns vorbereitet werden, dass das auch am dritten Tag möglich ist. Deswegen legen wir bei den Steuerlehrgang Dr. Bannas Wert darauf, dass wir auch Bilanzklausuren präsentieren, die mit Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer verzahnt sind, damit Sie sich also auf diese Situation einstellen können.

Denn es ist extrem wichtig, dass Sie viele Klausuren schreiben, Sie sich gut vorbereiten, aber dass Sie auch mit verschiedenen Situationen konfrontiert werden. Die klassische Bilanzklausur mit ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel - aber auch eine andere Struktur, vielleicht mal mit zwei großen Sachverhalten 50 / 50, aber auch mit Sachverhalten, wo Sie nicht von Anfang an erkennen können, in welchem Gewichtung sind die untereinander und wo Sie dann sehen: Okay! Es gibt einen größeren Teil, es gibt einen kleineren Teil, so wie es jetzt auch im Examen vorkommt.

Wenn wir uns jetzt noch mal mit der klassischen Struktur auseinandersetzen, dann ist die Frage. Was können für Themen dort vorkommen?

Naja. Wenn wir uns Teil eins im Einzelunternehmen anschauen, dann wird man hier klassischerweise immer nach den Bilanzansätzen fragen und wird die Frage aufwerfen: Handelsbilanz, Steuerbilanz? Was ist der Ansatz? Was ist die Bewertung? Was sind die Buchungssätze? Das ist dieser Grundtypus der rechtlichen Würdigung, den Sie im alten System haben, aber jetzt auch in neuen System, wo man mal darauf eingeht. Handels und Steuerbilanz, aber auch natürlich fragen kann, nur noch steuerlichen Würdigungen mit oder ohne Buchungssätzen?

Daneben haben wir den zweiten Klausurtypus, nämlich den Fall der Betriebsprüfung.

Bei der Betriebsprüfung - allgemein eher unangenehm als schwierig empfunden - da geht es mehr um Technik. Das ist etwas, was den dritten Tag allgemein ausmacht. Sie haben viel stärker mit technischen Aspekten zu tun, wie Buchungssätzen, Überleitungsrechnungen, Anlagen aus den Bilanzen erstellen, als Sie an den ersten zwei Tagen haben. Und das konkretisiert sich ganz klar im Bereich der Betriebsprüfung: Der Auswertung von BP-Berichten, der Umsetzung dieser BP-Berichte.

Darauf legen wir natürlich auch Wert, zeigen Ihnen verschiedene Varianten in den Klausuren, was kommen kann, wie man das abfragen und natürlich insbesondere wie man rangehen kann. Weil wir sind hier bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas fest davon überzeugt, dass Sie die fünfzig Prozent, die Sie in Bilanz brauchen, gut erreichen können. Mit der entsprechenden guten Vorbereitung.

Ja seltener wäre der dritte Klausurtypus, nämlich das Thema Gutachten.

Ein Thema wo Ihnen eine Gestaltungsberatung abverlangt wird. Wir geben Ihnen ein Sachverhalt und Sie soll ihn so gestalten, dass er Steuer optimal ist. Auch das üben wir mit ihnen, wobei wir die Gewichtung so legen, wie wir sie auch im Examen erwarten, mit der Schwerpunktsetzung auf dem Klausurtypus. Rechtliche Würdigung: Wenn wir uns jetzt noch anschauen, was bei Kapitalgesellschaften auf Sie zukommen kann, dann ist das der Bereich latente Steuern. Das ist etwas typisches, was man seit der Einführung von Bilmoc in Bilanz abfragt.

Und der Bereich Personengesellschaften: Der zeichnet sich eigentlich aus durch ein paar Spezialthemen, die sich immer abwechselnd zeigen. Da hätten wir zum einen natürlich den Bereich Gründung, Eintritt, Wechsel des Gesellschafterbestandes, Ausscheiden. Das sind so diese Themen, die regelmäßig kommen, eher vereinzelter 63 / 65, also die Übertragung / Überführung von Einzelwirtschaftswürdigungen, die unentgeltliche Nachfolge. Das sind Themen, die ergänzend in diesem Block kommen können, wie gesagt. Früher hätte man klar gesagt, ein Drittel, ein Drittel, ein Drittel. Das kann man heute nicht mehr so sagen, und es ist auch ein stärkerer Einschlag in Richtung des zweiten Tages feststellbar.

Wenn wir uns jetzt noch mal etwas tiefer beschäftigen mit der Frage “rechtliche Würdigung nach Handels und Steuerbilanz” und uns fragen, was kann konkret an Bilanzposten und Problemen auftauchen?

Dann können wir festhalten: Es gibt ein Thema, das bis auf ganz ganz wenige Ausnahmen in den letzten fünfundzwanzig Jahren immer gekommen ist. Das ist das Thema Behandlung von Grundstücken. Ob wir hier über Mieter Einbauten reden, Gebäude auf fremden Grund und Boden, anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen, allgemeiner Anschaffungs- und Herstellungskostenbegriff bei Gebäuden. Das divergiert natürlich.

Aber wir können festhalten: Das ist regelmäßig der größte Block. Es gibt kaum eine Grundstücksaufgabe unter fünfzehn Punkten, die Spitzenleistung bei fünfundvierzig Punkten, das heißt in diesem Spektrum von fünfzehn bis fünfundvierzig Punkten, bewegen wir uns bei diesem großen Block, worauf wir auch großen Wert legen, was wir in aller Breite mit Ihnen bei den Steuerlehrgängen Dr. Bannas besprechen.

Daneben kristallisieren sich zwei weitere Blöcke heraus, die ihrer Aufmerksamkeit bedürfen: Dass ist der Bereich Beteiligungen und Rückstellungen. Beteiligung ist den letzten Jahren stets gekommen im Umfang von zehn bis fünfzehn Punkten. Rückstellungen: Da kann man jetzt inzwischen herausarbeiten, dass die Rückstellungen eine Wahrscheinlichkeit von fünfzig Prozent haben. Fünfzig Prozent kommt die Rückstellung, fünfzig Prozent kommt sie nicht. Wenn sie kommt, liegt sie ungefähr im Korridor von zehn Punkten. Das sind also unsere drei großen Themen, auf die wir natürlich Wert legen, sie auch der Reihe nach mit Ihnen zu erörtern. Und dann gibt es auch Themen, die wir regelmäßig erwarten. Die 6b Rücklage, die RFE, die wir natürlich immer wieder in verschiedenen Varianten auch in unseren Klausuren bringen und diese natürlich auch hier in den letzten Jahren verstärkt im Examen vorgefunden haben.

Wichtig ist, aber es gibt kein Thema, wo man sagen muss, lernen Sie es nicht, sondern es geht um die Breite. Es geht darum, breit aufgestellt zu sein, zu jedem Themenbereich etwas schreiben zu können, sich gegebenenfalls bei komplexeren Themen das auch erarbeiten zu können in der Prüfung. Es geht nicht darum, dass die Prüfungsschemata, Prüfungslösen, Prüfungsklausuren einfach auswendig lernen, sondern es geht um die Umsetzung. Das ist das, was im Zentrum unseres Bilanzunterrichts steht.

Wenn wir noch mal kurz über die Herangehensweise nachdenken, dann ist es uns wichtig in Bilanz, dass Sie erstens einmal sich mit der Aufgabe intensiv beschäftigen. Es geht nicht darum, dass, wenn die Prüfung um neun Uhr beginnt, sie um neun Uhr zwei bereits intensiv am Schreiben sind. In AO ist es am extremsten, da brauchen sie eine Stunde, um sich einzulesen. So weit gehen wir in Bilanz nicht, aber in Bilanz ist es auch wichtig, dass Sie sich mit den Themen in Ruhe auseinandersetzen. Entscheiden, mit welchem Teil Sie beginnen, sich auch klarmachen, haben wir irgendwelche Vorgaben hinsichtlich des Gewinns? Haben wir Bilanzen zu erstellen, haben wir Anlagen auszufüllen? Und dann zu entscheiden: Wo beginne ich? Und dabei sollten Sie eins immer im Auge behalten: Die Prüfung kommt von der Finanzverwaltung. Deswegen im Zweifel entscheiden Sie sich für die Verwaltungsmeinung. In den meisten Prüfungen wird Ihnen das auch entsprechend vorgegeben.

Wenn Sie den Sachverhalt durchlesen, achten Sie auch auf diesen Konnex zum ersten und zum zweiten Tag, den Konnex zur Umsatzsteuer bei Vorsteuer-Themen insbesondere und den Konnex natürlich auch zum zweiten Tag. Verdeckte Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung waren die Klassiker, die schon immer gekommen sind, aber jetzt schwappen auch immer mehr andere Themen rein.

Ja und dann kommen wir zu einem heiklen Thema: Was ist sinnvoll in der Prüfung zu schreiben? Ganz ausführlich, ganz lange Sätze? Wir glauben nicht, dass Sie die Zeit dafür haben. Unser Unterricht ist darauf ausgelegt, Ihnen zu zeigen: Wo sind die Fußgänger Punkte? Wo ist die Struktur? Wie sollen Sie Step by step vorgehen und was ist sinnvoll zu schreiben? Es gibt die Option, lange ausführliche Sätze. Die Zeit haben Sie nicht, aber die Frage ist im Spektrum von kurzen knackigen Sätzen bis Stichpunkten. Was ist hier sinnvoll? Wie können wir mit Ihnen gemeinsam hier einen Stil erarbeiten, der es Ihnen ermöglicht, seriös in sechs Stunden fertig zu werden, sich aber gleichzeitig natürlich auch intensiv mit der ganzen Thematik auseinanderzusetzen? Und hierzu ist es wichtig, dass Sie sich mit der Fragestellung immer beschäftigen. Was will der Aufgabensteller von Ihnen? Und der Aufgabensteller - Ich habe Ihnen jetzt hier mal einen Ausschnitt aus einer Prüfung mitgebracht - Der Aufgabensteller möchte von Ihnen immer wissen, wie sind die Bilanzansätze? Der Aufgabensteller möchte von Ihnen Buchungssätze wissen, üblicherweise die handelsrechtliche Korrekturbuchung, die steuerliche Anpassungsbuchung.

Ja und dann möchte er auch von Ihnen, dass sie eventuell Anlagen ausfüllen und außerbilanzielle Korrekturen vornehmen. Das gesamte Spektrum. Wir interessieren uns - aber seltenst wird das Endergebnis, der steuerlichen Gewinn, der im Fokus des zweiten Tages steht - wir interessieren uns für die Bilanzposition und die Entwicklung der Bilanzposition. Das heißt, alles, was sie schreiben, muss in dieser Struktur stattfinden. Und das möchte ich Ihnen gerne zum Abschluss unseres kleinen Videos noch vorstellen.

Die Struktur: Wir beginnen bei einer bilanziellen Lösung immer mit dem Thema Ansatz. Diese Ausführungen können sehr kurz sein, Sie können sehr ausführlich sein. Bei Leasing, beim Mietkauf werden Sie mehr schreiben. Beim klassischen Kauf der Maschine ohne Eigentumsvorbehalt und sonstige Probleme kurz und prägnant.

Dann wird der Hauptschwerpunkt natürlich sein im Bereich Bewertung. Sie werden sich beschäftigen mit der Frage: Zugangsbewertung? Vollbewertung? Wir werden das sehr stark kombinieren. Wir werden es bei Fremdwährungsverbindlichkeiten, Fremdwährungskäufen ebenfalls differenzierter betrachten. Das ist etwas, worum es im Bilanzunterricht geht: Sie genau auf diese Struktur vorzubereiten, die Sie dann auch im Examen abzuliefern haben, in kurzen prägnanten Sätzen, vielleicht noch besser in Form von Stichworten.

Und dann überlegen Sie sich noch Endergebnis, die Bilanzansätze, die Buchungssätze und natürlich gegebenenfalls auch die Überleitungsrechnung, also die ganzen Themen, die zu einer ordentlichen Bilanzklausur gehören. Klare Strukturen, kurze, prägnante Aussagen. Das ist das Wesentliche, worum es am dritten Tag geht. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Weg zu uns finden würden und wir Ihnen am lebenden Objekt zeigen können, wie Sie ganz Easy-Going, das Bilanzthema umsetzen können. Ich wünsche ihn noch einen schönen Tag.

Termine 
schriftliche Steuerberaterprüfung

Die Termine für die schriftliche Steuerberaterprüfung stehen bereits für mehrere Jahre im Voraus fest. Für die nächsten Jahre sind die Prüfungen wie folgt terminiert:

JahrTermin
202408.10. - 10.10.2024
202507.10. - 09.10.2025
202606.10. - 08.10.2026
202705.10. - 07.10.2027
202810.10. - 12.10.2028
202909.10. - 11.10.2029
203008.10. - 10.10.2030

Anmeldung 
zur schriftlichen Steuerberaterprüfung

Für die Steuerberaterprüfung müssen Sie sich selbstständig bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer anmelden. Die entsprechenden Anmeldebögen finden Sie auf den Webseiten der Steuerberaterkammern. Der Antrag auf Zulassung muss jedes Jahr bis zum 30.04. bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden. 

Hinweis: Bei den meisten Kammern wahrt der Zahlungseingang die Frist.

SteuerberaterkammerLink
Steuerberaterkammer Berlinzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Brandenburgzu den Anträgen
Hanseatische Steuerberaterkammer Bremenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Düsseldorfzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Hamburgzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Hessenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Kölnzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommernzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Münchenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Niedersachsenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Nordbadenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Nürnbergzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalzzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Saarlandzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Sachsenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhaltzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Schleswig-Holsteinzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Stuttgartzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Südbadenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Thüringenzu den Anträgen
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippezu den Anträgen

Benotung 
der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Die Klausuren der schriftlichen Steuerberaterprüfung werden nach dem Schulnotensystem bewertet. Hierbei steht die 1 für sehr gut, die 6 für ungenügend. Die Gesamtnote für das schriftliche Steuerberaterexmanes errechnet sich anschließend aus dem Durchschnitt der drei Klausuren. Der daraus resultierende Wert wird mit maximal zwei Dezimalstellen angegeben.

Pro Klausur können insgesamt 100 Korrekturpunkte erreicht werden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie viele Punkte Sie für welche Note erreichen müssen:

PunkteKlausurnote
95 - 100sehr gut (1)
88 - 94,5sehr gut (1,5)
81 - 87,5gut (2)
74 - 80.5gut (2,5)
67 - 73,5befriedigend (3)
59 - 66,5befriedigend (3,5)
50 - 58,5ausreichend (4)
40 - 49,5ausreichend (4,5)
30 - 39,5mangelhaft (5)
20 - 29,5mangelhaft (5,5)
0 - 19,5ungenügend (6)

Rücktritt 
von der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Ein Rücktritt von der Steuerberaterprüfung ist bis zur Abgabe der letzten Klausur möglich. Erfolgt der Rücktritt vor Abgabe der Klausur am letzten Prüfungstag, wird dies nicht als gültiger Versuch gewertet.

Das ist wichtig, denn die Steuerberaterprüfung kann maximal drei Mal abgelegt werden! Deutet sich also im Laufe der Prüfungstage bereits an, dass man die Prüfung sehr wahrscheinlich nicht besteht, kann man ohne Probleme zurücktreten und verbraucht keinen wertvollen Versuch!

Kosten 
für die schriftliche Steuerberaterprüfung

Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. Die Bearbeitung des Zulassungsantrages für die Steuerberaterprüfung kostet zwischen 200 - 300 €, die Prüfung selber zwischen 1.000 - 1.250 €. Die Gebühren entrichten Sie fristgerecht an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer. Im Überblick:

KostenHöheZahlungsfrist
Antrag auf Zulassung200 - 300 €30.04.
Prüfungsverfahren1.000 - 1.250 €30.07.
Gesamt1.200 - 1.550 € 

Werden die zuvor genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Teilnahme an der Steuerberaterprüfung für das jeweilige Jahr nicht möglich.