Steuerfachangestellte Ausbildung
Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten dauert 3 Jahre. In den drei Jahren wartet ein umfangreiches Pensum auf Sie, weshalb die Ausbildung auch als eine der anspruchsvollsten in ganz Deutschland gilt. Wir zeigen Ihnen, welche Themen in welchem Ausbildungsjahr auf Sie warten und welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie vermittelt bekommen.
- Allgemeine Inhalte
- nach Ausbildungsjahren
- Prüfungsvorbereitung
In der Ausbildung zur Steuerfachangestellten werden Ihnen umfangreiche Kenntnisse vermittelt, sowohl zu berufsspezifischen Themen wie etwa dem Steuerwesen, als auch wie generelle wie etwa Arbeits- und Tarifsrecht.
Zu den Fachspezifischen Kenntnissen gehören:
- Organisation von Arbeitsprozessen
- Erstellung von Buchführungen
- Erstellung von Aufzeichnungen
- Durchführung von Entgeltabrechnungen
- Vorbereitung von Jahresabschlüssen
- Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
- Unterstützung und Vorbereitung der Beratung von Mandanten in betriebswirtschaftlichen Sachen
- Prüfung von Verwaltungsakten
- Vorbereitung von Rechtsbehelfen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Vorbereitung und Übermittlung von steuerlichen Anträgen
- Kommunikation mit internen und externen Ansprechpartnern
Die fachspezifischen Inhalte der Ausbildung für Steuerfachangestellte werden laut Rahmenplan in einer festgelegten Reihenfolge und Umfang unterrichtet. Die generellen Themen hingegen werden über die gesamte Dauer der Ausbildung im gleichen Maße unterrichtet.
Zu den generellen Kenntnisse gehören:
- Berufsbildung
- Arbeitsrecht
- Tarifrecht
- Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeitssicherheit
- Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Nachhaltigkeit
- Digitale Arbeitswelt
- Digitale Geschäftsprozesse
- Verschwiegenheitspflichten
- Berufrechtliche Vorgaben
Sie lernen natürlich nicht alles auf einmal, sondern nacheinander. Die Themen bauen zum Teil aufeinander auf, sodass Sie in dem ersten Ausbildungsjahr die Grundlagen lernen und in den beiden darauffolgenden darauf aufbauende und tiefergehende Themen kennen lernen.
Im Verlauf der ersten 12 bis 15 Monate Ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten werden Sie auf verschiedene fachspezifische Themenbereiche stoßen. Diese sind im Folgenden aufgegliedert:
- Organisieren von Arbeitsprozessen
- Eigenverantwortliche und ergebnisorientierte Planung, Steuerung und Durchführung von Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich
- Beachtung von Zuständigkeiten, insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen sowie Weisungsbefugnissen
- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang
- Dokumentation von Vorgängen, insbesondere durch Nutzung eines betrieblichen Dokumentenmanagementsystems
- Unterscheidung, Berechnung, Erfassung und Überwachung von Fristen nach ihrer Rechtsnatur
- Eigenständige Erfassung von Korrespondenz
- Recherche und Nutzung von berufsspezifischen Informationen in Fachdatenbanken für aufgabenbezogene Zwecke, inklusive der Anwendung von Fachbegriffen, auch in einer Fremdsprache
- Einhaltung von Arbeits- und Verfahrensanweisungen gemäß betrieblichen Vorgaben zur Sicherstellung qualitätssichernder Maßnahmen
- Bewertung und Reflexion von Arbeitsprozessen sowie Einbringung von Verbesserungsvorschlägen
- Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken
- Einsatz von Präsentationstechniken, insbesondere durch Nutzung digitaler Medien, orientiert an den Bedürfnissen der Mandantinnen und Mandanten
- Erstellung und Auswertung von Buchführungen und Aufzeichnungen
- Einhaltung der Buchführungspflichten gemäß Handels- und Steuerrecht sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Einhaltung der Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht und Unterscheidung von den Buchführungspflichten
- Eröffnung von Konten unter Berücksichtigung von Kontenrahmen und Steuertaxonomien, wirtschaftliche und rechtliche Beurteilung und Buchung von Geschäftsvorfällen, sowie Abstimmung und Abschluss von Konten
- Erstellung und Pflege von Nebenbüchern, insbesondere Anlagenverzeichnissen
- Prüfung und Nutzung digitaler Daten, Verwendung von Schnittstellen und Verarbeitung von Belegen in digitaler oder analoger Form
- Überprüfung von Daten und Konten auf Plausibilität und Konsistenz, Ergreifen von Maßnahmen bei Abweichungen
- Erstellung und Übermittlung von Nachweisen, Anträgen und Meldungen im Zusammenhang mit der Buchführung
- Erstellung von Auswertungen, orientiert an der jeweiligen Situation und den Bedürfnissen der Mandantinnen und Mandanten
- Durchführung von Entgeltabrechnungen
- Beschaffung von Daten für die Erstellung von Entgeltabrechnungen, rechtliche und sachliche Prüfung sowie Pflege dieser Daten
- Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften bei der Entgeltabrechnung
- Beurteilung von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten sowie Aufzeigen von Möglichkeiten zur Lohnsteuerermäßigung
- Erstellung und Prüfung von Entgeltabrechnungen
- Unterstützung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten
- Auswahl von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Prüfung auf Plausibilität und Erläuterung von Positionen gegenüber den Mandantinnen und Mandanten
- Ermittlung betrieblicher Kennzahlen und Auswertung im Rahmen von inneren und äußeren Betriebsvergleichen, Informationsgabe an die Mandantinnen und Mandanten
- Ermittlung von Vermögens- und Kapitalstrukturen und entsprechende Information der Mandantinnen und Mandanten
- Erklärung der Möglichkeiten der Finanzierung, insbesondere der Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Außen- und Innenfinanzierung, gegenüber den Mandantinnen und Mandanten
- Überwachung von kennzahlenbasierten Informationen und Benachrichtigung der Mandantinnen und Mandanten bei Veränderungen
- Erstellung von Steuererklärungen und Vorbereitung von steuerlichen Anträgen
- Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften
- Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte und Bemessungsgrundlagen, Abruf und Überprüfung digitaler Daten bei Finanzbehörden
- Prüfung der Steuerpflicht
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
- Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Ansprechpartnern
- Situations- und adressatengerechte sowie zielorientierte Kommunikation, unter Berücksichtigung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen, auch im Hinblick auf soziokulturelle Unterschiede
- Erkennung von Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen und Beitrag zur Lösung
- Einhaltung betrieblicher Kommunikationsregeln, insbesondere im Umgang mit Mandantinnen und Mandanten sowie Finanzbehörden, Auswahl und Nutzung von Kommunikationskanälen
- Einholung von Informationen und Aufnahme von Anliegen, auch in einer Fremdsprache
- Planung, Bearbeitung, Dokumentation und Auswertung von Aufgaben im Team
Nachdem Sie in den ersten 15 Monaten die Grundlagen gelernt haben, wird das fachspezifische Wissen in den Monaten 16 - 36 weiter vertieft. Welche Themenbereiche in der schulischen Ausbildung dran kommen, haben wir ihnen nachfolgend aufgelistet:
- Arbeitsprozesse organisieren
- die Gegenstandswerte für die laufende monatliche Buchhaltung und für Lohnabrechnungen sowie für die jährlichen Abschlussarbeiten und Steuererklärungen ermitteln
- Honorarrechnungen für Mandantinnen und Mandanten vorbereiten
- Honorarrechnungen gegenüber Mandantinnen und Mandanten erläutern
- Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswerten
- Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhalten
- Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht einhalten und von den Buchführungspflichten unterscheiden
- unter Beachtung von Kontenrahmen und Steuertaxonomien Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle wirtschaftlich und rechtlich beurteilen und buchen sowie Konten abstimmen und abschließen
- Nebenbücher, insbesondere Anlagenverzeichnisse, erstellen und pflegen
- Übernahme digitaler Daten prüfen, Schnittstellen nutzen sowie Belege digital oder analog verarbeiten
- Daten und Konten auf Plausibilität und Konsistenz prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
- Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Buchführung erstellen und übermitteln
- Auswertungen situations- und mandatsbezogen erstellen
- Entgeltabrechnungen durchführen
- Entgeltabrechnungen in die Buchführung übertragen und verarbeiten
- Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung digital erstellen und übermitteln
- Auswertungen aus dem Entgeltabrechnungssystem situations- und mandatsbezogen erstellen
- an der mandatsbezogenen Beratung mitwirken
- Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellen
- rechtliche Vorschriften, insbesondere handels- und steuerrechtliche Vorschriften, einhalten
- Eröffnungsbilanz erstellen, Bilanz sowie Gewinnund Verlustrechnung für den Jahresabschluss aus der Buchführung entwickeln
- die Auswirkungen unterschiedlicher Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz bei der Erstellung der Jahresabschlüsse berücksichtigen
- Unterschiede und Auswirkungen der Gesellschaftsformen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen
- Jahresabschlüsse mit ihren jeweiligen Bestandteilen erstellen und digital übermitteln
- Voraussetzungen der Einnahmenüberschussrechnung prüfen, Gewinn ermitteln und Einnahmenüberschussrechnung erstellen
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Jahresabschluss sowie Einnahmenüberschussrechnung der Mandantin oder dem Mandanten gegenüber erläutern
- Die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützen
- betriebswirtschaftliche Auswertungen mandatsbezogen auswählen, auf Plausibilität prüfen und Positionen gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und im Rahmen innerer und äußerer Betriebsvergleiche auswerten, Mandantinnen und Mandanten informieren
- Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln, Mandantinnen und Mandanten informieren
- Möglichkeiten der Finanzierung, insbesondere der Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Außenund Innenfinanzierung, gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
- Kennzahlen mandatsbezogen überwachen und bei Veränderungen Mandantinnen und Mandanten informieren
- Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten
- steuer- und verfahrensrechtliche Vorschriften einhalten, insbesondere Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren einordnen
- Mandantinnen und Mandanten über Vorschriften der Entstehung und der Festsetzung der Steuer sowie deren Fälligkeit informieren und auf Gesetzesverstöße hinweisen
- Einspruchsfrist und Festsetzungsverjährungsfrist berechnen und beachten
- Anträge auf Fristverlängerung entwerfen
- Anspruchsvoraussetzungen auf Stundung prüfen und Anträge vorbereiten
- Verwaltungsakte prüfen, insbesondere Steuerbescheid mit Steuererklärung abgleichen
- Zulässigkeit und Einleitung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens prüfen, Mandantinnen und Mandanten über Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit informieren
- Einsprüche und Anträge bezüglich Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden entwerfen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Erlass entwerfen
- Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermitteln
- Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erstellen
- Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzsteuerverprobungen durchführen
- Gewerbesteuererklärungen, einschließlich Zerlegungserklärungen, erstellen
- Körperschaftsteuererklärungen erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln, Körperschaftsteuertarife anwenden
- Anträge, insbesondere auf Lohnsteuerermäßigung, vorbereiten
- digitale Übertragung an die Finanzbehörden veranlassen
Wie Sie sehen, sind die Inhalte der Ausbildung zur Steuerfachangestellten sehr umfangreich. Nicht umsonst gehört sie zu einer der anspruchsvollsten Ausbildungen in Deutschland.
Mit unseren Seminar-Reihe für Azubis wiederholen wir die relevanten Inhalte, vertiefen Ihr Wissen aus der Berufsschule und bereiten Sie gezielt auf die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte vor.