Mündliche 
Steuerberaterprüfung

Die mündliche Steuerberaterprüfung ist die zweiten von zwei Prüfungen auf dem Weg zum begehrten Abschluss. Sie findet in der Regel immer im Februar / März und ca. 4 Monate nach der schriftlichen Prüfung statt.

Wir zeigen Ihnen, wer zur mündlichen Prüfung zugelassen wird, wie sie abläuft, welche Inhalte auf Sie warten und wie die Benotung vorgenommen wird. 

Zulassung 
mündliche Steuerberaterprüfung

Zur mündlichen Steuerberaterprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie in der schriftlichen Steuerberateprüfung mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreicht haben. Ist die Note des schriftlichen Steuerberaterexamens schlechter als 4,5 aus, haben Sie die Prüfung nicht bestanden und werden leider nicht zugelassen.

Die Einladung zur mündlichen Steuerberaterprüfung werden in der Regel im Zeitraum zwischen Anfang Dezember und Ende Januar verschickt, allerspätestens aber zwei Wochen vor dem Termin. Ein festes Datum für die Bekanntgabe der Zulassung bzw. der Ergebnisse aus dem schriftlichen Teil gibt es leider nicht. Zudem variiert der Zeitpunkt der Bekanntgabe auch nach Bundesland bzw. nach Steuerberaterkammer, die für Sie zuständig ist.

Die Einladung wird per Post verschickt.

Dauer 
mündliche Steuerberaterprüfung

Die mündliche Steuerberaterprüfung dauert maximal 90 Minuten. Dieser Zeitrahmen ist durch die DVStB vorgegeben. Es ist aber gut möglich, dass die zu verfügung stehende Prüfungszeit nicht komplett ausgeschöpft wird und Sie früher fertig sind.

Ablauf und Inhalte 
mündliche Steuerberaterprüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus:

  • dem Kurzvortrag
  • der Gruppenprüfung mit 6 Prüfungsabschnitten

Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung

Für den Kurzvortrag haben Sie eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten. In dieser Zeit müssen Sie aus drei zur Verfügung stehenden Themen das für Sie passende Thema wählen und Ihren Vortrag vorbereiten. Wie viel Zeit Sie für den Vortrag Zeit haben, wird ihnen in der Regel vorher kommuniziert, z. B. in Ihrem Ladungsschreiben. Die vorgegebene Zeit sollten Sie idealerweise auch nicht überschreiten. In unserem Leitfaden zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und unseren Vorbereitungskursen zeigen wir Ihnen, wie Sie sich optimal auf diesen Prüfungsteil vorbereiten.

Gruppenprüfung mit 6 Prüfungsabschnitten

Nach dem Kurzvortrag wird Ihr Wissen zu folgenden Themenbereichen geprüft:

  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuer von Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht
  • Erbschaftsteuer
  • Grundsteuer
  • Vebrauch- und Verkehrsteuern
  • Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle Themenbereiche zwingend geprüft werden müssen. Die Prüfungsfragen werden von den sechs Mitgliedern des Prüfungsausschusses gestellt, wobei jeder Prüfer einen Themenbereich verantwortet. Es ist aber auch immer möglich, dass ein Prüfer auch zu einem anderen Themenbereich eine Frage an die Prüflinge stellt.

Termine 
mündliche Steuerberaterprüfung

Die mündlichen Steuerberaterprüfungen finden in der Regel im Februar / April statt. Im Gegensatz zur schriftlichen Steuerberaterprüfung gibt es für die mündliche keinen einheitlichen Termin. Er variiert zudem von Steuerberaterkammer zu Steuerberaterkammer. Der Termin sowie Datum und Uhrzeit für Ihre mündliche Steuerberaterprüfung wird Ihnen mit der Einladung mitgeteilt.

Benotung 
mündliche Steuerberaterprüfung

Insgesamt besteht die mündliche Steuerberaterprüfung aus sieben Prüfungsabschnitten, dem Kurzvortrag und den 6 Prüfungsrunden. Die Gewichtung ist bei allen gleich, jeder Abschnitt fließt zu 1 / 7 in die Gesamtnote der mündlichen Prüfung mit ein.

Nach der Prüfung berät der Ausschuss über das Ergebnis. Wenn die durch zwei geteilte Summe aus der Note der mündlichen und schriftlichen Stb-Prüfung 4,15 nicht übersteigt, gilt die Prüfung als bestanden. Im Anschluss an die Beratung wird den Prüflingen mitgeteilt, ob Sie bestanden haben oder nicht. Die Prüfungsnote wird dabei nicht kommuniziert.

Vorbereitung 
mündliche Steuerberaterprüfung

Mit der Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung sollten Sie so früh wie möglich beginnen. Idealerweise starten Sie kurz nachdem Sie das schriftliche Examen abgelegt haben. Sie wissen zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht, ob es für Sie gereicht hat. Wenn Sie allerdings mit der Vorbereitung bis zur Zustellung des Bescheids warten, bleibt Ihnen nicht mehr genug Zeit, um die Menge des Stoffes aufzuholen.

Unsere Vorbereitungskurse für die mündliche Steuerberaterprüfung starten daher bereits kurz nach den Terminen der schriftlichen Prüfung. Sollten Sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, können Sie unkompliziert zurücktreten und bekommen die Gebühren erstattet.

Wer sitzt im Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung?

Der Prüfungsausschuss besteht aus 6 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus

  • dem Vorsitzenden
  • Beamten des höheren Dienstes
  • Steuerberatern
  • Vertreter der Wirtschaft

Wer leitet die mündliche Steuerberaterprüfung?

Der Prüfungsvorsitzende leitet die mündliche Steuerberaterprüfung. Er kann jederzeit in das Prüfungsgeschehen eingreifen und z. B. Fragen stellen.

Wann gilt die mündliche Steuerberaterprüfung als nicht bestanden?

Die mündliche Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summme der Gesamtnoten aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung die 4,15 übersteigt. 

Zudem gilt die Prüfung nicht als bestanden, wenn der Prüfling die mündliche Prüfung ohne eine ausreichende Entschuldigung (etwa einen ärztliche Attest) versäumt.

Kann die mündliche Steuerberaterprüfung wiederholt werden?

Ja, die mündliche Steuerberaterprüfung kann wiederholt werden. Hierfür muss aber ein neuer Zulassungsantrag gestellt werden, eine Teilnahme ist zudem erst bei dem nächsten Durchlauf der Prüfung möglich.