Steuerfachwirt Prüfung
Je nach Lehrgang kann der Vorbereitungskurs auf die Steuerfachwirt-Prüfung als Abend-/Wochenendlehrgang oder Fernlehrgang besucht werden. Über die Steuerberaterkammer wird die Steuerfachwirt-Prüfung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Voraussetzung dafür ist ein Zulassungsantrag bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen (zuständige Kammer ist die Kammer, in deren Kammerbezirk der Prüfungskandidat beruflich tätig ist und in Ermangelung einer beruflichen Tätigkeit in dem Kammerbezirk, in dem er wohnt). Die Zulassung zur Prüfung ergibt sich aus den allgemeinen Prüfungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung.
Hinweis: Die Anmeldung zur Zulassung bei der Steuerberaterkammer muss durch Sie persönlich erfolgen.
In Deutschland handelt es sich bei einem Steuerfachwirt um eine geschützte Berufsbezeichnung, die nach bestandener Prüfung von der Steuerberaterkammer erteilt wird. Die Ausbildung zum Steuerfachwirt ist eine berufliche Fortbildung, die mit einer bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung abschließt. Um zur Prüfung vor der Steuerberaterkammer zugelassen zu werden, müssen die Prüflinge gemäß der Prüfungsordnung eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- erfolgreich abgelegte Prüfung zum Steuerfachangestellten mit anschließender hauptberuflicher Tätigkeit bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für mindestens drei Jahre
- erfolgreich abgelegte Prüfung in einem kaufmännischen Beruf oder als Rechtsanwaltsfachangestellter mit anschließender fünfjähriger Tätigkeit in den Bereichen Steuern und Rechnungswesen, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
- erfolgreich abgeschlossenes dreijähriges Studium an einer Hochschule mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft (BWL) mit anschließender hauptberuflicher Tätigkeit bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für mindestens drei Jahre
- wenigstens acht Jahre Berufspraxis im Steuerwesen oder Rechnungswesen, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Die Zulassungsvoraussetzungen erlauben auch, dass die praktische Tätigkeit bei einem Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt, vereidigtem Buchprüfer oder bei einer landwirtschaftlichen Buchstelle ausgeführt werden darf. Der Besuch von Lehrgängen ist zwar keine Vorschrift für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung, erhöht jedoch die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss enorm!
Die Prüfung zum Steuerfachwirt stellt höhere Anforderungen als die Aufgaben zum Abschluss als Steuerfachangestellter. Dafür übernehmen Steuerfachwirte komplexere Aufgaben und beraten eigenständig Mandaten in Steuerangelegenheiten. Außerdem zeigt die Statistik, dass Steuerfachwirte eine höhere Chance haben, die Prüfung zum Steuerberater zu bestehen.
Damit Sie sich optimal auf die verschiedenen Prüfungsthemen vorbereiten können, steht Ihnen hier umfangreiches Lernmaterial zur Verfügung. Mithilfe der Unterlagen können Sie sich umfassend auf die folgenden Gebiete vorbereiten:
- Allgemeines und besonderes Steuerrecht: Steuerrecht I mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie Steuerrecht II mit Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz und Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Rechnungswesen einschließlich Buchführung, Finanzierung, Kostenrechnung, Leistungsrechnung und Jahresabschluss
- Betriebswirtschaft und Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht für die mündliche Prüfung
Die Fortbildungsprüfung besteht aus drei Klausuren und einem mündlichen Teil, der auch einen Fachvortrag beinhaltet. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden zu bundeseinheitlichen Terminen im Dezember geschrieben. Im Frühjahr des Folgejahres findet in der Regel die mündliche Prüfung statt.
In der schriftlichen Prüfung zum Steuerfachwirt (Dezember) bearbeiten Sie jeweils zwei vierstündige Klausuren und eine fünfstündige Klausur in den folgenden Fächern:
Klausur 1 Steuerrecht I | Umsatzsteuer, 240 min |
Klausur 2 Steuerrecht II | Einkommensteuer 240 min |
Klausur 3 Rechnungswesen | Buchführung und Jahresabschluss 180 min |
Klausur 4 Betriebswirtschaft | Jahresabschlussanalyse 120 min |
Zum mündlichen Teil der Steuerfachwirt-Prüfung ist zuzulassen, wer in mindestens drei der vier Klausuren des schriftlichen Teils mindestens ausreichende Leistungen (entspricht der Note 4) gezeigt hat. Die mündliche Prüfung (Februar/März) besteht aus einem Fachvortrag mit einer Vorbereitungszeit von 10min. Der Vortrag dauert in der Regel nicht länger als 5 Minuten. Prüfungsthemen können dabei aus den Sachgebieten der schriftlichen Prüfung und zusätzlich aus den folgenden Sachgebieten stammen:
- Steuerrecht
- Rechnungswesen
- Grundzüge des Rechts (insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht)
- BWL
Das Prüfungsgespräch findet meist in kleinen Gruppen (bis zu 5 Teilnehmer) statt. Die Prüfungsdauer soll dabei je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten. Falls es beim ersten Versuch nicht gleich geklappt hat, die Steuerfachwirt-Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Nicht jede der insgesamt 21 Steuerberaterkammern in Deutschland veröffentlicht eine Statistik mit den bestandenen oder gescheiterten Prüfungen zum Steuerfachwirt. Die öffentlich bekannten Zahlen zeigen jedoch, dass es sich um eine anspruchsvolle Prüfung handelt, auf die Sie sich gründlich vorbereiten sollten.
Hier eine Statistik über die bestandenen Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt im Prüfungsjahr 2021/2022:
- Steuerberaterkammer Berlin: 55 %
- Steuerberaterkammer Brandenburg: 55,6 %
- Steuerberaterkammer Hessen: 48 %
- Steuerberaterkammer Köln: 51,1 %
- Steuerberaterkammer München: 73,2 %
- Steuerberaterkammer Niedersachsen: 55,56 %
- Steuerberaterkammer Nürnberg: 79,3 %
- Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe: 62,5 %
- Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen: 50 %
Die schriftliche Prüfung findet immer im Dezember eines Jahres statt. Für die nächsten Jahre sind die Prüfungen für folgende Tage terminiert:
Prüfungsgebiet | 2024 | 2025 | 2026 |
Steuerrecht I | 11.12.2024 | 10.12.2025 | 09.12.2026 |
Steuerrecht II | 12.12.2024 | 11.12.2025 | 10.12.2026 |
Rechnungswesen & Betriebswirtschaftslehre | 13.12.2024 | 12.12.2025 | 11.12.2026 |
Die Vorbereitung besteht aus einem Grundlagenkurs von November bis November des folgenden Jahres, aus einem Klausurenkurs ab Juni und einem Vorbereitungskurs auf die mündliche Prüfung zum Steuerfachwirt im Januar nach dem Examen. Hier legen wir besonderes Gewicht auf die Prüfungssimulation. Alternativ zum Grundlagenkurs ist die Vorbereitung auch als Fernkurs über 12 oder 24 Monate möglich.
Damit Sie die Steuerfachwirt-Ausbildung erfolgreich abschließen können, brauchen Sie die richtige Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. Profitieren Sie daher von unserer langjährigen Ausbildungserfahrung und hohen Erfolgsquoten. Wählen Sie daher für die Vorbereitung das für Sie passende Konzept, ob in Vollzeit oder berufsbegleitend, Online und/oder Präsenz. Wir bieten Ihnen Deutschlandweit größtmögliche Flexibilität.
Hinweis: Alle genannten Ausbildungssegmente sind auch einzeln buchbar.
Unsere Empfehlung: Die einzelnen Kurse der Steuerfachwirt-Prüfung sind so aufeinander abgestimmt, dass Sie sich bei Belegung aller Kursteile optimal auf die Prüfung vorbereiten können. Zur Unterstützung und um Sie zur Mitarbeit von Beginn an zu motivieren, verteilen wir am ersten Kurstag einen Vorbereitungsplan mit vielen Lerntipps und Checklisten. Unser Ziel ist es, dass Sie einen erfolgreichen Abschluss erlangen.
Wenn Sie die Vorbereitung für den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung auf zwei Jahre verteilen wollen, können Sie im ersten Jahr nur am Grundlagenkurs teilnehmen und im zweiten Jahr nur den Klausurenkurs sowie die Schlussphase des Grundlagenkurses belegen. Je nach Grad der Mitarbeit im ersten Grundlagenkurs, können Sie sich auch im zweiten Jahr für eine Gesamtwiederholung entscheiden.