Förderung 
Steuerberaterexamen

Berlin/Brandenburg

Bildungsscheck  

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg, d.h. die Förderung muss über Ihren Arbeitgeber laufen. Nicht gefördert werden können hingegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind. Gefördert werden 60% der Kursgebühren inkl. der Prüfungsgebühren, mindestens 500 €, maximal 3.000 €. Dies ist 2x pro Kalenderjahr möglich.

Hinweis: Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 10. November 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Die Beantragung des Bildungsschecks erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.

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Bremen

Weiterbildungsscheck

Wer und was wird gefördert?

Der Bremer Weiterbildungsscheck bietet Bürger:innen eine unkomplizierte Förderung für ihre Weiterbildungen. Es werden z. B. Lehrgangskosten und Prüfungskosten komplett übernommen.

Auch kleine Betriebe aus Bremen werden über den Bremer Weiterbildungsscheck gefördert. Die Lehrgangskosten können anteilig über den Bremer Weiterbildungsscheck finanziert werden. 

Hinweis: Diese Fördermöglichkeit steht leider aktuell nicht mehr zur Verfügung. Wir werden diesen Hinweis aktualisieren, sobald wir sich diesbezüglich neue Informationen erhalten.

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Hamburg

Weiterbildungsbonus

Wer und was wird gefördert?

Voraussetzungen ist ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Wohnsitz in Hamburg. Gültig für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeitende) sowie Selbständige. Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Förderhöhe 50% der Weiterbildungskosten, bis maximal 750 € (im Einzelfall kann die Förderung auch höher ausfallen).

Hinweis: Eine zeitliche Begrenzung dieser Förderung ist uns bisher nicht bekannt.

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Niedersachsen

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Die bisherigen Förderungen für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen in Niedersachsen sind im Jahr 2023 leider ausgelaufen. Sobald ein alternatives Förderangebot vorliegt, informieren wir Sie schnellstmöglich.

Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck

Die bisherige Förderung “Bildungsscheck” in Nordrhein-Westfalen ist am 30.06.2024 leider ausgelaufen. Allerdings können bereits ausgegebene Bildungsschecks weiterhin eingelöst werden. 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Rheinland-Pfalz

Der QualiScheck

Was wird gefördert?

Der berufliche, technologische und wirtschaftliche Wandel stellt Beschäftigte und Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Weiterbildungen und eine ständige Anpassung der Qualifikation verbessern die Beschäftigungschancen. Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt. Mit dem QualiScheck werden bis zu 60% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 1.500 € pro Person und Jahr gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Arbeitsplatz oder Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Die Maßnahme muss von einem Weiterbildungsträger angeboten werden, der offiziell akkreditiert wurde (wir sind akkreditiert). Die Weiterbildungsmaßnahme muss berufsbezogen sein, indem sie zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen beiträgt und - nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) - dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dient. Die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein und der Antrag zum QualiScheck muss spätestens im Vormonat des Beginns der Weiterbildung gestellt werden. 

Hinweis: Dieses Förderprogramm ist gültig bis 2027.

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Saarland

Förderprogramm Kompetenz

Was wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Auch Selbstständige, Freiberufler sowie Einzelunternehmen können eine Förderung beantragen, sofern sie nicht dem öffentlichen Dienst angehören. Die Förderung richtet sich speziell an die Beschäftigten dieser Unternehmen, unabhängig von deren Qualifikationsniveau oder Alter.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die dazu dienen, Fachkenntnisse zu erhalten, auszubauen oder neu zu erwerben. Erstattet werden anteilig die Teilnahmegebühren – in der Regel bis zu 40 % der Kurskosten. Für bestimmte Zielgruppen (z. B. Geringqualifizierte, ältere Beschäftigte) kann die Förderquote sogar auf 50 % steigen. Der maximale Zuschuss beträgt 2.000 Euro pro Weiterbildungsmaßnahme.

Hinweis: Eine zeitliche Begrenzung dieser Förderung ist uns bisher nicht bekannt.

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Sachsen

Aktueller Stand des Förderungsprogramms

Sobald der Doppelhaushalt 25/26 vom Sächsischen Landtag beschlossen ist, wird die Förderrichtlinie verlängert. Eine Kursanmeldung darf erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags erfolgen, in der Regel 2-5 Werktage nach der Antragstellung. U.U. müssen, abhängig von der Höhe der Förderung, eines oder drei Angebote eingereicht werden. Hierbei helfen wir Ihnen gerne, bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail (wellmann@steuerlehrgaenge.de) in Verbindung.

Wer wird gefördert?

  • Individuelle Förderung: Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen und mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR.
  • Betriebliche Förderung: Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen und mit Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen.  Die Teilnehmenden haben zudem ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen und dieTeilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
        a)    Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
        b)    dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten

Was wird gefördert?

Die Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden 50 Prozent (bei geringfügiger Beschäftigung bis zu 80%) der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert, maximal 4.500 €.

Hinweis: Eine zeitliche Begrenzung dieser Förderung ist uns bisher nicht bekannt.

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Sachsen-Anhalt

Zuschuss für die Weiterbildung

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene und betriebliche berufsbezogene Weiterbildung

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, Unternehmen und Selbständige

Was wird gefördert?

Gefördert werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie zusätzliche Kinderbetreuungskosten. Es werden bis 90% der anerkannten Ausgaben, bei der individuellen Förderung gilt: maximal 25.000 €, Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)

Hinweis: Eine zeitliche Begrenzung dieser Förderung ist uns bisher nicht bekannt.

Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung wählen Sie bitte die kostenfreie Hotline +49 800/56007-57 der Investitionsbank oder online. 

mehr Informationen (individuell) 

mehr Informationen (betrieblich) 

In der Regel müssen Sie drei Angebote einreichen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne, bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail (wellmann@steuerlehrgaenge.de) in Verbindung.

Schleswig-Holstein

A3 Weiterbildungsbonus 

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Ziel ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern. Es werden 40% der Seminargebühren gefördert, maximal 1.500 € pro Kalenderjahr. Die Anträge sind vor Beginn der zu fördernde Maßnahme online zu stellen. 

Hinweis: Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.03.2024 und endet spätestens am 31.12.2028. Die beantragte Weiterbildung muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Tel. +49 431/990522-22
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de

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Thüringen

Weiterbildungsscheck

Die bisherigen Förderungen über den Weiterbildungsscheck in Thüringen ist leider ausgelaufen. Sobald ein alternatives Förderangebot vorliegt, informieren wir Sie schnellstmöglich.

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Bildungszeit in Deutschland

Ehemals Bildungsurlaub

In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmende Anspruch auf Bildungsurlaub. Während des Sonderurlaubs erhalten Sie fortlaufend Ihr Gehalt. Die Kursgebühren zahlen Sie aber in der Regel selbst.

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