Umsatzsteueridentifikationsnummer
Umsatzsteuer
Wer innerhalb der EU Geschäfte tätigt, braucht in vielen Fällen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). In Deutschland wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. In anderen EU-Ländern übernehmen das die jeweiligen nationalen Behörden.
Die USt-IdNr. kann online beim BZSt beantragt werden oder über das zuständige Finanzamt, etwa bei der Neugründung eines Unternehmens. In diesem Fall leitet das Finanzamt die Daten an das BZSt weiter.
Der Aufbau ist immer gleich: zwei Buchstaben für das Land (z. B. DE für Deutschland) und eine neunstellige Ziffernfolge.
Alle vergebenen USt-IdNrn. werden im sogenannten MIAS-System gespeichert (Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem). Darüber lassen sich die Nummern prüfen, sowohl von Behörden als auch von Unternehmen. Das ist besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Geschäften, um die umsatzsteuerlichen Regelungen korrekt anzuwenden. Geregelt ist das u. a. in § 18e UStG.
Das BZSt bietet zwei Varianten zur Bestätigung ausländischer USt-IdNrn. an:
- Einfaches Bestätigungsverfahren
- Qualifiziertes Bestätigungsverfahren
Diese Verfahren helfen dabei, die steuerliche Behandlung des Geschäfts rechtssicher zu gestalten. Die Finanzverwaltung hat die wichtigsten Regeln dazu im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 18.1 UStAE) zusammengefasst.
Für den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ist entscheidend, dass Unternehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handeln.
Seit dem 1. Januar 2021 kann das BZSt in bestimmten Fällen die Nutzung einer USt-IdNr. einschränken, als Maßnahme gegen Umsatzsteuerbetrug im EU-Binnenmarkt (§ 27a Abs. 1a UStG).
Wer bekommt eine USt-IdNr.?
Eine USt-IdNr. kann von allen Unternehmern beantragt werden, die umsatzsteuerlich erfasst sind (§ 2 UStG). Dazu zählen:
- Regelbesteuerte Unternehmer
- Schwellenerwerber im Sinne des § 1a Abs. 3 UStG
Schwellenerwerber sind z. B.:
- Kleinunternehmer
- Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen
- Juristische Personen, die nicht selbst Unternehmer sind oder nicht für ihr Unternehmen einkaufen
- Land- und Forstwirte mit Durchschnittsbesteuerung
Wer eine USt-IdNr. verwendet, zeigt damit:
- Der Erwerb erfolgt für das eigene Unternehmen oder
- Es handelt sich um einen Schwellenerwerber
In beiden Fällen signalisiert die Verwendung der USt-IdNr., dass die steuerlichen Folgen des grenzüberschreitenden Geschäfts bekannt sind.
Wozu wird die USt-IdNr. benötigt?
Auch für den leistenden Unternehmer ist die USt-IdNr. des Geschäftspartners wichtig, z. B. für:
- Die Rechnungsstellung (§ 14a Abs. 3 UStG)
- Die zusammenfassende Meldung (§ 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 UStG)
- Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Unternehmer, die grenzüberschreitende Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen, müssen regelmäßig zusammenfassende Meldungen (ZM) einreichen. Diese werden elektronisch an das BZSt übermittelt.
In der ZM muss angegeben werden:
- An welche Unternehmer innerhalb der EU Waren geliefert wurden (innergemeinschaftliche Lieferungen)
- An welche Unternehmer Dienstleistungen nach § 13b Abs. 1 UStG erbracht wurden
- Die jeweilige USt-IdNr. des Leistungsempfängers
Die gemeldeten Daten werden vom BZSt an die zuständigen Behörden im anderen EU-Mitgliedstaat weitergegeben, zur Überprüfung der korrekten Besteuerung.