Umsatzsteuer - Steuerberaterprüfung
Das Thema Umsatzsteuer ist Bestandteil der ersten Steuerberater-Klausur im Rahmen der Steuerberaterprüfung. Auch in der mündlichen Steuerberaterprüfung können Sie zu diesem Thema geprüft werden. Die Umsatzsteuer ist daher ein elementarer Bestandteil der Inhalte in unseren Vorbereitungslehrgängen auf das StB-Examen und in unseren Klausurenlehrgängen.
In unseren Kursen behandeln wir alle Themen aus dem Bereich Umsatzsteuer, die für Ihre Steuerberaterprüfung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:
Einführung in die Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist ein zentrales Thema im Steuerrechtsexamen. In der sogenannten "gemischten Klausur" (AO/ErbSt/USt) macht sie in der Regel etwa ein Drittel der Punkte aus. Lesen Sie in unserer Einführung zur Umsatzsteuer mehr zu den Rechtsquellen und dem Prüfungsschema.
Entstehung der Umsatzsteuer
Die Entstehung der Umsatzsteuer beschreibt den Zeitpunkt, ab wann die Umsatzsteuer rechtlich fällig wird, also wann sie vom Unternehmer ans Finanzamt abgeführt werden muss. Erfahren Sie hier mehr zum Thema “Entstehung der Umsatzsteuer”.
Unternehmer in der Umsatzsteuer
Laut § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist jeder Unternehmer, der selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Unternehmer in der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuerliche Leistungen
Im Umsatzsteuerrecht spricht man von "Lieferungen" und "sonstigen Leistungen". Immer wenn ein Unternehmer einem Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, liegt eine Umsatzsteuerliche Leistung vor.
Ort der Leistung
Der Ort der Leistung ist im Umsatzsteuerrecht der maßgebliche Ort, an dem eine Lieferung oder sonstige Leistung als ausgeführt gilt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Ort der Leistung in der Umsatzsteuer.
Steuerbefreiungen
Nicht jeder steuerbare Umsatz ist nämlich auch steuerpflichtig. Das liegt an den Steuerbefreiungen, die in den §§ 4 ff. UStG geregelt sind. Lesen Sie hier mehr zum Thema “Steuerbefreiungen in der Umsatzsteuer”.
Steuerliche Bemessungsgrundlage
Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist ein zentraler Begriff im Umsatzsteuerrecht. Sie bestimmt, nach welchem Wert die Umsatzsteuer berechnet wird. Lesen Sie hier mehr zum Thema “Steuerliche Bemessungsgrundlage”.
Steuerschuldner
Nach § 13a Abs. 1 UStG schuldet normalerweise derjenige die Umsatzsteuer, der die Leistung erbringt, also der leistende Unternehmer. Lesen Sie hier mehr zum Thema “Steuerschuldner in der Umsatzsteuer”.
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Geschäftsveräußerung im Ganzen (kurz: GVG) ist im Umsatzsteuerrecht ein wichtiger Sonderfall.
Sonstige Leistungen in Bezug auf Grundstücke
Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferungen sind, also z. B. Dienstleistungen. Welche Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dazu gehören, erfahren Sie hier: Sonstige Leistungen - Grundstücke
Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmern, die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer mit ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen. Lesen Sie hier mehr zum Thema “Vorsteuerabzug”
Berichtigung der Vorsteuer
Mit § 15a UStG wird der Vorsteuerabzug rückwirkend angepasst, wenn sich die Verwendung eines Wirtschaftsguts oder einer Leistung ändert. Lesen Sie hier mehr zum Thema “Berichtigung der Vorsteuer”.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Wer innerhalb der EU Geschäfte tätigt, braucht in vielen Fällen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Der innergemeinschaftliche Erwerb ist eine der drei Hauptformen, die zur Umsatzsteuerpflicht führen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema “Innergemeinschaftlicher Erwerb”.
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen Waren aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefert und diese Lieferung unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit ist. Erfahren Sie mehr zum Thema “Innergemeinschaftliche Lieferungen”.
Konsignationslager
Konsignationslager (auch Call-off-Stock genannt) sind spezielle Lager, in denen ein Lieferant Waren bereitstellt, die ein bestimmter Abnehmer erst später und bei Bedarf entnimmt. Erfahren Sie hier mehr über das Thema “Konsignationslager”.