Einführung in die Umsatzsteuer

Steuerberaterprüfung

Die Umsatzsteuer (USt) ist ein zentrales Thema im Steuerrechtsexamen. In der sogenannten "gemischten Klausur" (AO/ErbSt/USt) macht sie in der Regel etwa ein Drittel der Punkte aus. Diese Klausur ist oft sehr umfangreich, trotzdem lassen sich gerade im Bereich Umsatzsteuer viele Punkte relativ leicht erzielen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sich konsequent an ein Prüfungsschema hält.

Der Themenbereich Umsatzsteuer wir am ersten Tag der Steuerberaterprüfung geprüft. In unseren Kernlehrgängen und Klausurenkursen bereiten wir Sie auf die Prüfung und die Aufgabenstellungen in diesen und weiteren Themengebieten vor.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrsteuern. Das bedeutet: Sie knüpft nicht an den Gewinn eines Geschäfts an, sondern an den Vorgang selbst, also z. B. den Verkauf oder die Dienstleistung. Grundsätzlich betrifft sie alle wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge, deshalb nennt man sie auch eine allgemeine Verkehrsteuer.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Umsatzsteuer sind:

  • die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) der EU
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE)
  • die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)

Rechtsquellen im Überblick

Die MwStSystRL ist eine EU-Richtlinie, die das Mehrwertsteuersystem in der gesamten EU vereinheitlichen soll. Sie gilt für alle Mitgliedstaaten und ist die Grundlage für viele nationale Vorschriften, auch für das deutsche UStG. In der Praxis ist das UStG die wichtigste Rechtsquelle. Bei Zweifeln oder Auslegungsfragen kann aber ein Blick in die MwStSystRL nötig sein. Deshalb muss sich auch der EuGH oft mit umsatzsteuerlichen Fragen befassen.

Für eine grobe Einschätzung von Sachverhalten in anderen EU-Staaten kann die MwStSystRL hilfreich sein. Eine individuelle Beratung durch einen lokalen Steuerberater ersetzt sie aber nicht.

Das UStG ist das zentrale Gesetz zur Umsatzsteuer in Deutschland. Laut Art. 105 Abs. 2 GG hat der Bund das Recht, die Umsatzsteuer zu regeln. Deshalb dürfen die Länder hier keine eigenen Gesetze erlassen. Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer und fließt an Bund, Länder und Gemeinden. Ihr Anteil am gesamten Steueraufkommen beträgt über 30 %, sie ist nach der Einkommensteuer die zweitwichtigste Steuer in Deutschland.

Die Ausführungsregeln zum UStG stehen im UStAE, in der UStDV und in Verwaltungsschreiben der Finanzministerien. Diese Erlasse sind zwar kein "offizielles Gesetz", haben aber innerhalb der Verwaltung eine Bindungswirkung. Steuerpflichtige können sich darauf berufen, um Rechtssicherheit bei ihrer Planung zu erhalten.

Prüfungsschema der Umsatzsteuer

Wie bei allen Steuerarten folgt die Prüfung der Umsatzsteuer einem festen Prüfungsschema. Dieses Schema ist wie eine Checkliste, um sicherzustellen, dass kein relevanter Punkt übersehen wird, besonders in Klausuren kann das entscheidend sein. Bei Sonderfällen muss das Schema ggf. angepasst werden.

Grundsätzlich unterscheidet man:

  • Ausgangsleistungen: Leistungen, die ein Unternehmer an Kunden erbringt (z. B. Verkäufe oder Dienstleistungen).
  • Eingangsleistungen: Leistungen, die ein Unternehmer für sein Unternehmen bezieht (z. B. Wareneinkäufe, externe Dienstleistungen).

In der Klausur sollte man mit den Ausgangsleistungen beginnen, bevor man zu den Eingangsleistungen übergeht. Bei Eingangsleistungen spielt vor allem der Vorsteuerabzug eine wichtige Rolle.

Grundschema zur Prüfung:

  1. Liegt ein steuerbarer Umsatz vor? (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG)
    1. Unternehmer (§ 2 UStG)
    2. Im Rahmen des Unternehmens
    3. Lieferung oder sonstige Leistung (§ 3 UStG)
    4. Entgeltlichkeit
    5. Ort der Leistung im Inland
  2. Liegt eine Steuerbefreiung vor? (§§ 4 ff. UStG)
  3. Verzicht auf Steuerbefreiung? (§ 9 UStG)
  4. Steuerbemessungsgrundlage? (§ 10 UStG)
  5. Steuersatz? (§ 12 UStG)
  6. Wer ist Steuerschuldner? (§§ 13a/13b UStG)
  7. Wann entsteht die Steuerschuld? (§§ 13/13b UStG)
  8. Besteht ein Vorsteuerabzugsrecht? (§ 15 UStG)
  9. Verfahrensrechtliche Aspekte

Besonderheiten der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet:

  • Sie wird auf jeder Handelsstufe erhoben (Hersteller - Großhändler - Einzelhändler).
  • Unternehmen können die Umsatzsteuer, die sie selbst gezahlt haben (sog. Vorsteuer), vom Finanzamt zurückfordern.
  • Dadurch wird die Steuer nicht mehrfach belastet, es entsteht kein Kaskadeneffekt.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer. Der Steuerschuldner ist das Unternehmen, aber der Steuerträger ist der Endverbraucher - das Unternehmen gibt die Steuer also weiter. Damit funktioniert die Umsatzsteuer wie ein verlängerter Arm des Finanzamts: Jedes Unternehmen zieht die Steuer vom Kunden ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Im Gegensatz dazu sind direkte Steuern wie die Einkommensteuer unmittelbar an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt, je höher das Einkommen, desto höher die Steuer. Die Umsatzsteuer wirkt dagegen indirekt: Wer mehr Geld hat, konsumiert mehr und zahlt dadurch auch mehr Umsatzsteuer.

Über die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL)

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) ist eine EU-Richtlinie, die die Grundlagen und Regeln für die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union festlegt. Sie sorgt dafür, dass die Mehrwertsteuersysteme in der EU einheitlich funktionieren, damit der Binnenmarkt reibungslos läuft. Als Richtlinie ist sie nicht direkt anwendbar, sondern muss von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden, z. B. in Deutschland durch das Umsatzsteuergesetz (UStG).

Sie soll ein harmonisiertes Mehrwertsteuersystem in der EU schaffen, um:

  • Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden
  • den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern
  • Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen

Über die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV)

Die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung, die das Umsatzsteuergesetz (UStG) konkretisiert und ergänzt. Sie enthält vor allem Detailregelungen zur praktischen Umsetzung der Umsatzsteuer in Deutschland.

Die UStDV wird auf Grundlage des § 26 UStG erlassen. Sie ist formell eine Verordnung und steht unterhalb des Gesetzes, aber über Verwaltungserlassen wie dem UStAE (Umsatzsteueranwendungserlass). Sie hat rechtsverbindliche Wirkung.

Über den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE)

Der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) ist eine verwaltungsinterne Vorschrift der deutschen Finanzverwaltung, die das Umsatzsteuergesetz (UStG) auslegt und erklärt. Er dient als Handlungsanleitung für die Finanzämter, ist aber auch eine wichtige Orientierungshilfe für Steuerpflichtige und Berater in der Praxis.

Über das Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das die Erhebung und Anwendung der Umsatzsteuer regelt. Es legt fest, wann und wie Umsätze besteuert werden, wer steuerpflichtig ist, welche Ausnahmen gelten und wie der Vorsteuerabzug funktioniert.

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