Zweckzuwendung - Steuerberaterprüfung
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
Die Zweckzuwendung ist ein eigener steuerpflichtiger Vorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Laut § 8 ErbStG kann eine Zweckzuwendung sowohl im Rahmen einer Erbschaft als auch bei einer Schenkung unter Lebenden vorkommen.
Bei einer Zweckzuwendung wird Geld oder Vermögen mit der Auflage übergeben, dass es für einen bestimmten Zweck verwendet werden muss - nicht für eine bestimmte Person. Es geht also zum Beispiel darum, Geld ausschließlich für den Tierschutz, für kulturelle Zwecke oder für die Pflege eines Denkmals zu verwenden.
Da der Empfänger das Vermögen nicht frei verwenden kann, sondern nur für den festgelegten Zweck, ist sein tatsächlicher Gewinn geringer. Deshalb spricht man von einer Bereicherungsminderung.
Zweckzuwendung - wer zahlt die Steuer?
Die Person, die das Geld oder Vermögen zweckgebunden erhält, wird in diesem Zusammenhang "der Beschwerte" genannt. Sie ist auch diejenige, die die Erbschaft- oder Schenkungsteuer schuldet (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG).
Allerdings darf die Steuer aus dem erhaltenen Zweckvermögen bezahlt werden - sie muss also nicht aus dem eigenen privaten Geld gezahlt werden.
Unterschied zwischen Zweckzuwendung und Spende
Die Begriffe Spende und Zweckzuwendung werden oft durcheinandergeworfen - dabei gibt es feine, aber entscheidende Unterschiede.
Spende | Zweckzuwendung |
Uneigennützig | Zweckgebunden |
Kein Rückforderungsrecht | Meist mit Auflage verbunden |
Steuerlich abzugsfähig | Nur bedingt steuerlich absetzbar |
Kein Einfluss auf die Verwendung | Verwendung muss zweckgebunden erfolgen |
Die wichtigste Unterscheidung liegt in der sogenannten "Uneigennützigkeit". Eine Spende dient dem allgemeinen Zweck der Organisation, während bei der Zweckzuwendung genau festgelegt ist, wie das Geld verwendet werden soll.
Steuerlich betrachtet darf eine Zweckzuwendung daher nicht immer wie eine Spende behandelt werden. Das Finanzamt schaut hier ganz genau hin - schließlich geht es um steuerliche Vorteile.
Anwendungsbeispiele aus der Praxis
Wann kommt eine Zweckzuwendung konkret zum Einsatz? Hier einige typische Situationen aus dem Alltag:
- Privatperson finanziert ein Projekt: Ein Vater möchte, dass in der Schule seines Kindes ein neuer Computerraum eingerichtet wird. Er stellt dafür Geld zur Verfügung - allerdings nur für dieses eine Projekt.
- Unternehmen unterstützt gezielt ein Event: Eine Firma möchte ein lokales Umweltfestival unterstützen, aber ausschließlich den Bereich "Müllvermeidung". Also wird eine Zuwendung mit dieser Bedingung gemacht.
- Stiftungen mit konkretem Förderzweck: Viele Stiftungen arbeiten mit Zweckzuwendungen - sie fördern bestimmte Projekte, nicht die Organisation als Ganzes.
Zweckzuwendung im Vereinswesen
Vor allem gemeinnützige Vereine begegnen Zweckzuwendungen regelmäßig. Hier ist es besonders wichtig, die Vorgaben genau einzuhalten - denn oft geht es um Fördermittel, die zweckgebunden sind.
Wird der Zweck nicht eingehalten, kann es nicht nur zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, sondern auch zu Rückzahlungen oder rechtlichen Konsequenzen.
Vereine sollten bei Zweckzuwendungen stets schriftliche Vereinbarungen treffen und transparente Dokumentation führen. Nur so ist man auf der sicheren Seite - auch bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt.
Steuerliche Behandlung und Dokumentation
Bei der steuerlichen Behandlung entscheidet sich, ob der Geber am Ende einen Vorteil beim Finanzamt genießt oder leer ausgeht.
Steuerliche Einordnung:
- Zweckzuwendungen können als Spenden anerkannt werden - aber nur, wenn sie nicht zu eng an Bedingungen geknüpft sind.
- Liegt ein "eigennütziges Interesse" vor, kann das steuerlich schädlich sein.
- Für Zuwendungen mit zu starker Zweckbindung entfällt oft die Spendenquittung.
Eine Zweckzuwendung muss immer im Einklang mit der Satzung des Empfängers stehen. Ist der gewünschte Zweck nicht in der Satzung verankert, kann die Zuwendung abgelehnt oder steuerlich nicht anerkannt werden.
Dokumentationspflicht:
- Schriftliche Vereinbarung zwischen Zuwendungsgeber und Empfänger
- Verwendungsnachweis des Geldes (z. B. durch Rechnungen, Fotos, Projektberichte)
- Interne Buchführung, getrennte Erfassung der Mittel