Überschusseinkunftsarten - Steuerberaterprüfung

Einkommensteuer

Überschusseinkunftsarten sind Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht, bei denen der steuerpflichtige Gewinn durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt wird. Sie stehen im Gegensatz zu den Gewinneinkunftsarten, bei denen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. Zu den Überschusseinkunftsarten zählen: nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (z. B. Renten). Sie betreffen typischerweise Privatpersonen ohne betrieblichen Hintergrund.

Zu den Überschusseinkunftsarten gehören:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, z. B.
    • Löhne, Gehälter, Gratifikationen, Dienstwagen, etc.
    • Werbungskosten, z. B. Fahrtkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel
    • Sonderfall: Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B.
    • Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Erträge aus Investmentfonds
    • Pauschale BEsteuerung über Abgeltungssteuer
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Einnahmen aus Vermietung von Immobilien
    • Verpachtung von Grundstücken oder Rechten
    • Werbungskosten, z. B. Abschreibung, Instandhaltung, Zinsen auf Finanzierung
  • Sonstige Einkünfte
    • Verschiedene Einzeltatbestände, u. A.
      • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
      • Private Veräußerungsgeschäfte
      • Unterhaltsleistungen
    • Werbungskosten können teilweise angesetzt werden, z. B. Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit Renteneinkünften

Abgrenzung der Überschusseinkunftsarten zu den Gewinneinkunftsarten

MerkmalÜberschusseinkunftsartenGewinneinkunftsarten
Art der ErmittlungEinnahmen - WerbungskostenBetriebsvermögensvergleich oder EÜR
Betrieb nötig?NeinJa
BuchführungspflichtNeinJa

Überschusseinkunftsarten sind einfacher zu erfassen als Gewinneinkunftsarten, da sie oft keine betriebliche Tätigkeit voraussetzen und keine komplexe Buchführung erfordern. Für viele Steuerpflichtige, insbesondere Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner, sind sie die Hauptquelle ihrer steuerpflichtigen Einkünfte.

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