Einkommensteuer - Steuerberaterprüfung
Das Thema Erbschaftsteuer ist Bestandteil der zweiten Steuerberater-Klausur im Rahmen der Steuerberaterprüfung. Auch in der mündlichen Steuerberaterprüfung können Sie zu diesem Them geprüft werden. Die Einkommensteuer ist daher ein elementarer Bestandteil der Inhalte in unseren Vorbereitungslehrgängen auf das StB-Examen und in unseren Klausurenlehrgängen.
In unseren Kursen behandeln wir alle Themen aus dem Bereich Einkommensteuer, die für Ihre Steuerberaterprüfung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:
Persönliche Steuerpflicht
Folgende Themen warten hier auf Sie:
Persönliche Steuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht in Deutschland regelt, welches Einkommen besteuert wird und hängt davon ab, ob jemand unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Doppelbesteuerungen werden durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Außerdem gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, wonach der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt wichtiger ist als die rechtliche Form.
Sachliche Steuerpflicht
Im Themenkomplex “Sachliche Steuerpflicht” behandeln wir unter anderem folgende Themen, die für die Steuerberaterprüfung relevant sind:
Sachliche Steuerpflicht
Die sachliche Steuerpflicht regelt, welche Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen und wie diese ermittelt werden. Grundlage sind die sieben Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 1 EStG, die in zwei Gruppen unterteilt werden:
- Gewinneinkünfte
- Überschusseinkünfte
Diese Unterscheidung, auch der Dualismus der Einkunftsarten genannt, bestimmt, welche Berechnungsmethode, Abrechnungsmöglichkeiten, Freibeträge und steuerlichen Sonderregelungen gelten und bildet die Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
Gewinneinkunftsarten
In diesem Bereich behandeln wir unter anderem folgende Themen:
Gewinneinkunftsarten
Zu den Gewinneinkunftsarten gehören drei der sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts und umfassen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hierbei dient der Gewinn als Besteuerungsgrundlage. Zusammen mit den Überschusseinkünften bilden die Gewinneinkünfte die Grundlage für das zu versteuernde Einkommen.
Überschusseinkunftsarten
tbd
Verluste in der Einkommensteuer
tbd
Persönliche Leistungsfähigkeit
tbd
Versteuerndes Einkommen
tbd
Steuerermäßigungen
tbd