Einkommensteuer - Steuerberaterprüfung

Das Thema Einkommensteuer ist Bestandteil der zweiten Steuerberater-Klausur im Rahmen der Steuerberaterprüfung. Auch in der mündlichen Steuerberaterprüfung können Sie zu diesem Thema geprüft werden. Die Einkommensteuer ist daher ein elementarer Bestandteil der Inhalte in unseren Vorbereitungslehrgängen auf das StB-Examen und in unseren Klausurenlehrgängen.

In unseren Kursen behandeln wir alle Themen aus dem Bereich Einkommensteuer, die für Ihre Steuerberaterprüfung wichtig sind. Dazu gehören unter anderem:

Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht in Deutschland regelt, welches Einkommen besteuert wird und hängt davon ab, ob jemand unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Doppelbesteuerungen werden durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Außerdem gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, wonach der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt wichtiger ist als die rechtliche Form.

Sachliche Steuerpflicht

Im Themenkomplex “Sachliche Steuerpflicht” behandeln wir unter anderem folgende Themen, die für die Steuerberaterprüfung relevant sind:

Die sachliche Steuerpflicht regelt, welche Einkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen und wie diese ermittelt werden. Grundlage sind die sieben Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 1 EStG, die in zwei Gruppen unterteilt werden:

Diese Unterscheidung, auch der Dualismus der Einkunftsarten genannt, bestimmt, welche Berechnungsmethode, Abrechnungsmöglichkeiten, Freibeträge und steuerlichen Sonderregelungen gelten und bildet die Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.

Gewinneinkunftsarten

Zu den Gewinneinkunftsarten gehören drei der sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuerrechts und umfassen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Hierbei dient der Gewinn als Besteuerungsgrundlage. Zusammen mit den Überschusseinkünften bilden die Gewinneinkünfte die Grundlage für das zu versteuernde Einkommen.

Überschusseinkunftsarten

Überschusseinkunftsarten sind Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht, bei denen der steuerpflichtige Gewinn durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt wird. Sie stehen im Gegensatz zu den Gewinneinkunftsarten, bei denen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. 

Zu den Überschusseinkunftsarten gehörten:

Verluste in der Einkommensteuer

Verluste in der Einkommensteuer spielen im Steuerrecht und damit auch in der Steuerberaterprüfung eine zentrale Rolle. Sie senken die Steuerlast oder führen unter Umständen dazu, dass keine Steuern gezahlt werden müssen. 

Persönliche Leistungsfähigkeit

In diesem Bereich gehen wir auf folgende Thema ein:

Versteuerndes Einkommen

Wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird, welche Arten der Veranlagung es gibt und was man unter dem Progressionsvorbehalt versteht, erfahren Sie hier:

Steuerermäßigungen

Es gibt diverse Möglichkeiten, die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer zu reduzieren, nachdem das zu versteuernde Einkommen bereits verrechnet wurde. Sie kommen nach der Ermittlung der Einkommensteuer zum Tragen und wirken direkt auf die Steuerschuld. Folgende Arten der Steuerermäßigungen werden häufig in der Steuerberaterprüfung thematisiert: