Persönliche Steuerpflicht - Steuerberaterprüfung
Einkommensteuer
Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf das Einkommen, das eine Person innerhalb eines Kalenderjahres verdient. Dabei ist es egal, ob jemand unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist - entscheidend ist, dass er oder sie sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhält.
Wenn jemand in einem anderen Land lebt und dort auch Steuern zahlt, kann es passieren, dass das gleiche Einkommen doppelt besteuert wird - also sowohl im Ausland als auch in Deutschland. Um solche Doppelbesteuerungen zu vermeiden, gibt es Abkommen zwischen den betroffenen Ländern. Diese sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkommensarten zu besteuern. Außerdem wird festgelegt, ob das Einkommen im anderen Land ganz oder teilweise steuerfrei bleibt oder ob bereits gezahlte Steuern angerechnet werden (§ 2 Abgabenordnung - AO).
Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, aber trotzdem Einkünfte in Deutschland erzielen, unterliegen der sogenannten beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG). Das bedeutet: Sie müssen nur für ihr Einkommen aus Deutschland Steuern zahlen - nicht für Einkünfte aus anderen Ländern. Die Steuerhöhe richtet sich dabei nach dem deutschen Einkommensteuergesetz. Für beschränkt Steuerpflichtige gelten allerdings besondere Regeln.
Im deutschen Steuerrecht gilt außerdem der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ("substance over form"). Das heißt: Nicht die äußere Form eines Vorgangs ist entscheidend, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Hintergrund. Dieser Grundsatz zeigt sich in verschiedenen gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel:
- In § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, wo festgelegt ist, dass bei Wirtschaftsgütern die wirtschaftliche Zurechnung wichtiger ist als die rein rechtliche.
- In § 40 AO, der besagt, dass sogar sittenwidrige oder gesetzeswidrige Handlungen besteuert werden können.
- Auch bei unwirksamen Verträgen kann eine Besteuerung erfolgen, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis trotzdem umsetzen wollen.
Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Wenn das Steuergesetz ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht, hat diese Vorrang.
Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Einkommensteuerpflicht
Der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht bezieht sich auf den Umfang der Besteuerung - also welches Einkommen in Deutschland besteuert wird - und wo eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG)
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gilt, wenn eine Person in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat. Ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, wenn sich eine Person mehr als 6 Monate ununterbrochen im Inland aufhält.
Dabei zählen:
- Arbeitsaufenthalte
- Familienbesuche, wenn Sie über 6 Monate dauern
- Kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. Urlaub) sind unschädlich
Was wird besteuert?
- Das weltweite Einkommen (auch "Welteinkommensprinzip" genannt). Alle Einkünfte, egal ob aus Deutschland oder dem Ausland, müssen in Deutschland versteuert werden.
Beispiel: Jemand lebt dauerhaft in Deutschland, arbeitet aber zusätzlich für ein Unternehmen in der Schweiz. Er ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und muss auch das Schweizer Einkommen hier versteuern (ggf. mit Anrechnung ausländischer Steuern).
Beschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
Die beschränkte Einkommensteuerpflicht gilt, wenn eine Person keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus Deutschland erzielt (z. B. Mieteinnahmen, Arbeitslohn, Unternehmensgewinne aus Deutschland).
Was wird besteuert?
- Nur das inländische Einkommen, also Einkünfte, die aus Deutschland stammen. Auslandseinkünfte werden nicht besteuert.
Beispiel: Ein Künstler lebt in Frankreich, tritt aber bei einem Konzert in Berlin auf und erhält dafür Gage. Nur diese Gage wird in Deutschland versteuert - der Rest seines Einkommens bleibt unberücksichtigt.
Wichtig:
- Unbeschränkte Steuerpflicht ist die "normale" Regelung für Personen mit Bezug zu Deutschland.
- Beschränkte Steuerpflicht betrifft meist Ausländer oder im Ausland lebende Personen mit bestimmten Einkünften aus Deutschland.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können beschränkt Steuerpflichtige auch wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG), wenn z. B. der größte Teil ihres Einkommens aus Deutschland kommt.
Zuständige Finanzbehörde:
Ein beschränkt Steuerpflichtiger, sei es eine natürliche Person oder eine Körperschaft, hat seine Steuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich sein Vermögen oder der bedeutendste Teil davon befindet.
Verfügt der Steuerpflichtige über kein Vermögen in Deutschland, ist dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk er seine Tätigkeit hauptsächlich ausübt oder deren Ertrag verwertet wird (§ 19 Abs. 2 AO). Dies gilt jedoch nicht, wenn die Steuerschuld bereits vollständig durch Steuerabzug beglichen wurde.
In unseren Kernlehrgängen und Klausurenkursen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung lernen Sie alles, was Sie über die persönliche Steuerpflicht wissen müssen.
Erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG ist ein Sonderfall im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie betrifft Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber dennoch so behandelt werden, als wären sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Voraussetzungen:
Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, also eigentlich beschränkt steuerpflichtig.
- Die Person ist deutscher Staatsangehöriger.
- Sie ist bei einem inländischen öffentlichen Arbeitgeber (z. B. Bund, Länder, Gemeinden) im Ausland tätig.
- Sie bezieht daraus Arbeitslohn, der aus inländischen öffentlichen Kassen gezahlt wird.
- Der Arbeitslohn wäre in Deutschland steuerpflichtig, wenn die Person hier leben würde.
Typischer Fall: Ein deutscher Diplomat, Lehrer an einer deutschen Schule im Ausland oder Bundeswehrsoldat im Auslandseinsatz.
Rechtsfolge:
Die betroffene Person wird wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt, obwohl sie im Ausland lebt. Das bedeutet:
- Sie muss ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern.
- Sie kann aber auch alle Vorteile der unbeschränkten Steuerpflicht nutzen:
- Grundfreibetrag
- Ehegattensplitting
- Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.