Umsatzsteuer
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Sobald Waren oder Dienstleistungen in Umlauf gebracht werden, unterliegen sie mit dem Eintritt in den Markt der Umsatzsteuerpflicht. Ausnahmen und Einzelheiten der Besteuerung sowie die verschiedenen Steuersätze sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Umgangssprachlich wird die Steuer auch Mehrwertsteuer genannt.
Was ist die Umsatzsteuer (USt)?
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Gemeinschaftssteuer, die den Kaufpreis von Waren und sonstigen Leistungen besteuert. Sobald ein Unternehmen seine Produkte an private Verbraucher oder an andere Unternehmen verkauft, beginnt die Umsatzsteuerpflicht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall stellen die Betriebe ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung. Dafür können die Firmen keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Zahlen, Daten und Fakten zur Umsatzsteuer (USt) in Deutschland
Gemäß § 12 UStG beträgt der Regelsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze 19 %. Der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Gegenstände liegt bei 7 %. Außerdem gibt es umsatzsteuerfreie Umsätze mit einem Steuersatz von 0 %.
Hier einige Beispiele für die verschiedenen Steuersätze:
Steuersatz 0 % | Steuersatz 7 % | Steuersatz 19 % |
Versicherungen | Lebensmittel | alle Umsätze, die nicht steuerbefreit sind oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen |
Vermittlung von Krediten | Bücher und E-Books | |
Luftverkehr und Seeverkehr | Hotelübernachtungen | |
medizinische Leistungen | Fahrzeuge für Behinderte | |
innergemeinschaftliche Lieferungen an andere Unternehmer im EU-Ausland | Kaffee, Tee und Gewürze | |
Lotteriegewinne | Tickets und Fahrkarten |
Die Umsatzsteuererklärung: Das müssen Unternehmen wissen
Unternehmen müssen einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Firma im laufenden Jahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen geleistet hat. Die Abgabe der Steuererklärung muss in elektronischer Form erfolgen. Die Abgabefrist endet am 31. Juli des Folgejahres. Wenn das Unternehmen die Umsatzsteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Die Steuerpflichtigen müssen den Steuerbetrag selbst berechnen. Dabei werden abzugsfähige Vorsteuer und die im laufenden Jahr gezahlten Umsatzsteuervorauszahlungen von der Steuerlast abgezogen.
Die Umsatzsteuer berechnen
Um die Steuerlast zu berechnen, muss ein Unternehmen zunächst unterscheiden, um welche Art von Umsatz es sich handelt:
- Lieferung an ein Unternehmen in einem Land, das zu den EU-Mitgliedstaaten gehört. Die Eigenschaft als Unternehmer weist der Käufer durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach. In diesem Fall ist die innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei für den deutschen Verkäufer, da der Umsatz in einem anderen EU-Staat versteuert wird. Umgekehrt gilt bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb, dass der Kauf durch den Käufer in Deutschland versteuert werden muss.
- Bei jedem anderen Umsatz muss der Verkäufer entscheiden, ob es sich um den ermäßigten Satz handelt oder ob er den vollen Steuersatz von 19 % berechnet.
Die Berechnung der Umsatzsteuer (USt) erfolgt nach dieser Formel:
- Nettobetrag x (1+Steuersatz) = Bruttobetrag
Hier zwei Beispielrechnungen mit den unterschiedlichen Steuersätzen:
- USt 19 %: Nettopreis 500,00 € x 1,19 = 595,00 € Bruttopreis
- USt 7 %: Nettopreis 500,00 € x 1,07 = 535,00 € Bruttopreis
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Durch die Umsatzsteuervoranmeldung meldet ein Unternehmen monatlich oder vierteljährlich seine Steuerlast und verrechnet die Vorsteuer aus bezogenen Leistungen. Falls ein Unternehmen im Vorjahr eine Umsatzsteuerzahlung von weniger als 1.000,00 Euro zu leisten hatte, kann das Finanzamt auf eine Umsatzsteuervoranmeldung verzichten. Bei einer Umsatzsteuerlast von mehr als 7.500,00 Euro im Vorjahr muss die Voranmeldung monatlich erfolgen. Auch Existenzgründer müssen in den ersten zwei Geschäftsjahren eine monatliche Meldung abgeben und die Steuerzahlung an das Finanzamt leisten. Ansonsten reicht eine vierteljährliche Abgabe aus.
Bei der monatlichen Abgabe und bei einer Dauerfristverlängerung um einen Monat müssen die Unternehmen eine Sondervorauszahlung leisten. Die Zahlung beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres beziehungsweise bei neuen Unternehmen der voraussichtlichen Umsätze im Jahr der Gründung. Die Sondervorauszahlung wird auf die Steuerlast im Monat Dezember angerechnet.
Fragen & Antworten zur Umsatzsteuer (USt)
Das Thema Umsatzsteuer ist sehr komplex und sorgt häufig für Fragen bei Unternehmen und Verbrauchern. Wir haben einige der wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. In unserem Umsatzsteuer Seminar bringen wir Sie auf den neuesten Stand und zeigen Ihnen alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer (USt)?
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen umsatzsteuerfreien Umsätzen mit 0 %, Umsätzen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 % und voll steuerbaren Umsätzen mit einem Steuersatz von 19 %.
Die Umsatzsteuerpflicht: Wer zahlt die Umsatzsteuer (USt)?
Der Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung erhöht im Auftrag des Finanzamts den Verkaufspreis um die Mehrwertsteuer. Damit zahlen die Erwerber die Steuer zunächst an den Verkäufer. Das Unternehmen muss die Beträge an den Fiskus weiterleiten. Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten und nicht um Einnahmen des Verkäufers.
Wann fällt die Umsatzsteuer (USt) an?
Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz ab 22.000,00 Euro gelten nicht mehr als Kleinunternehmer und müssen ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Steuer wird fällig, wenn die Lieferung oder Leistung erbracht ist. Bei der Soll-Versteuerung muss außerdem der Verkäufer die Rechnung an den Käufer ausgestellt haben. Bei der Ist-Versteuerung fällt die Steuerzahlung erst nach dem Zahlungseingang bei dem Verkäufer an.
Wohin muss die Umsatzsteuer (USt) überwiesen werden?
Unternehmen erstellen monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Anmeldung muss dem zuständigen Finanzamt am Geschäftssitz des Verkäufers spätestens am 10. des Folgemonats vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt muss der leistende Unternehmer auch den fälligen Betrag an das Finanzamt überweisen.
Hinweis: Umsatzsteuer Update 4 x jährlich (im März, Mai/Juni, September und Dezember).