Lohnsteuer (LSt)

Aktuelle Änderungen und Neuigkeiten zum Thema Lohnsteuer finden Sie hier auf unserem Blog.

mehr zum Thema Lohnsteuer

Arbeitnehmer müssen Steuern auf ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zahlen. Daher behalten die Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Arbeitslohn ein und leiten sie an das Finanzamt weiter. Der Lohnsteuerabzug stellt somit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Zu viel gezahlte Lohnsteuer erhalten die Arbeitnehmer durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich des Arbeitgebers oder durch die Einkommensteuererklärung zurück, die sie selber beim Finanzamt einreichen können.

 

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuergattung, sondern eine besondere Form der Einkommensteuer. Schon seit dem Jahr 1920 wird die Steuer von den Einkünften der Erwerbstätigen einbehalten und durch den Arbeitgeber an den Fiskus überwiesen. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Außerdem finden sich weitere steuerliche Vorschriften in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung.

 

Zahlen, Daten und Fakten zur Lohnsteuer

Die Lohnsteuer in Deutschland unterteilt sich in sechs Lohnsteuerklassen:

  • Steuerklasse 1 für Geschiedene und Ledige
  • Steuerklasse 2 für getrennt Lebende und Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3 für Ehegatten und Lebenspartner, auch in Verbindung mit Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4 für Ehegatten und Lebenspartner mit ungefähr gleichem Einkommen
  • Steuerklasse 5 für Ehegatten und Lebenspartner in Verbindung mit Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6 für Angestellte mit einem oder mehreren weiteren Arbeitseinkommen (außer Minijobs)

Insgesamt macht die Lohnsteuer fast ein Drittel des deutschen Gesamtsteueraufkommens aus. Bund, Länder und Gemeinden teilen sich die Einkünfte. Jeweils 42,5 % der Steuereinnahmen gehen an den Bund und die Länder, während die Gemeinden 15 % erhalten.

 

Lohnsteuer – der Jahresausgleich

Der monatliche Abzug der Steuer vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Dabei kann es bei einem Teil der Belegschaft durch Gehaltsschwankungen oder Änderung der Arbeitszeiten zu einem zu hohen oder zu niedrigen Abzug kommen. Sobald der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, muss der Arbeitgeber zum Ende des Kalenderjahres einen Lohnsteuer-Jahresausgleich veranlassen. Der Jahresausgleich muss vor der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung durchgeführt werden. Weist der Lohnsteuer-Jahresausgleich ein Plus zugunsten der Angestellten aus, kann die Personalabteilung den Betrag mit der nächsten Gehaltsabrechnung erstatten. Haben die Beschäftigten zu wenig Steuer auf ihren Arbeitslohn gezahlt, kommt es nicht zu einer Gehaltskürzung. Stattdessen fordert das Finanzamt den fehlenden Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung an.

 

Die Lohnsteuerabrechnung erklärt

Die Arbeitnehmer erfahren die Höhe der Steuer aus der monatlichen Lohnabrechnung, die sie online oder in Papierform von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die Abrechnungsstelle des Unternehmens übernimmt die Berechnung und erstellt eine Lohnsteuer-Anmeldung über den Gesamtbetrag für alle Beschäftigten für das Finanzamt. Die gute Nachricht für alle Berufstätigen lautet: Sie müssen sich mit der Berechnung der Steuer nicht befassen. Der Arbeitgeber ermittelt die Höhe der Steuern und führt sie direkt an den Fiskus ab.

 

Lohnsteuer berechnen: So geht’s

Die individuelle Lohnsteuersumme für jeden Angestellten ist abhängig von der Lohnsteuerklasse und der Höhe des Einkommens. Bestimmte Zahlungen wie Zuschüsse, Beihilfen oder Jobtickets kann das Unternehmen mit einer pauschalen Lohnsteuer versteuern. Dazu gehören auch sonstige Bezüge bis zu 1.000,00 Euro im Jahr für eine größere Anzahl an Mitarbeitern.

So sieht eine allgemeine Lohnsteuerabrechnung aus:

Jahresbruttolohn als Bemessungsgrundlage

abzüglich Lohnsteuer gemäß Steuerklasse unter Beachtung der individuellen Freibeträge
gegebenenfalls abzüglich Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern)

Hier eine Beispielrechnung für einen ledigen Angestellten in Bayern mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.200,00 Euro in Steuerklasse 1:

Bruttolohn im Monat 3.200 €
Lohnsteuer433,58 € (insgesamt circa 13,55 %)
Kirchensteuer34,69 € (8 % der Lohnsteuersumme)
gesamte Steuerbelastung im Monat468,27 €

Das Ergebnis zeigt die Steuerbelastung des Berufstätigen an. Um den Nettolohn zu berechnen, müssen noch die Sozialabgaben zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung abgezogen werden.

 

Lohnsteuer-Grenzen

In Deutschland erfolgt eine sogenannte progressive Versteuerung des Arbeitslohns. Das bedeutet, dass mit steigendem Gehalt auch die Steuerlast ansteigt. Hier ein Überblick über die verschiedenen Progressionsstufen:

zu versteuerndes Jahreseinkommen Steuersatz

0,00 €–10.347 €0 %Grundfreibetrag
10.348 €–14.926 € 14 %–24 %Progressionsstufe I
14.927 €–58.596 € 24 %–42 %Progressionsstufe II
58.597 €–277.825 €42 %Proportionalzone
ab 277.826 €45 %Reichensteuer

 

Fragen & Antworten

Zum Thema Lohnsteuer haben die Arbeitnehmer in der Regel viele Fragen. Wir haben die wichtigsten Antworten in unseren FAQ zusammengestellt.
 

Wie hoch ist die Lohnsteuer?

Die Höhe der Lohnsteuer liegt zwischen 14 % und 45 % des Jahreseinkommens. Von dem Einkommen werden Freibeträge abgezogen. Der genaue Prozentsatz hängt von der individuellen Steuerklasse des Arbeitnehmers ab.
 

Wer zahlt die Lohnsteuer?

Arbeitnehmer zahlen die Lohnsteuer ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Obwohl die Angestellten die Steuerpflichtigen sind, müssen die Arbeitgeber die Steuer vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt überweisen.
 

Wann fällt die Lohnsteuer an?

Die Lohnsteuer fällt an, sobald der Lohn oder das Gehalt eines Arbeitnehmers über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag entspricht dem Existenzminimum, das steuerfrei ausgezahlt wird. Die Bundesregierung passt den Grundfreibetrag jedes Jahr neu an.

 

Wie finde ich meine Steuerklasse heraus?

Das Einkommensteuergesetz regelt in § 38b sechs verschiedene Steuerklassen. Das zuständige Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer die passende Lohnsteuerklasse zu. Um herauszufinden, um welche Steuerklasse es sich handelt, können die Steuerpflichtigen die Gehaltsabrechnung ihres Arbeitgebers prüfen oder sich den jährlichen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ansehen.

 

Weitere Fragen? Die Experten helfen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der wichtigsten Fragen zur Lohnsteuer. Da die meisten Arbeitnehmer durch die jährliche Einkommensteuererklärung Geld vom Staat zurückerhalten, lohnt es sich, sich mit dem Thema zu beschäftigen. In einigen Fällen kann es auch schon im laufenden Jahr zu einer Lohnsteuer-Ermäßigung kommen. Daher empfiehlt es sich, für genauere Auskünfte einen Steuerberater zu fragen. Die Steuerberater-Ausbildung von DR. BANNAS bereitet die zukünftigen Steuerberater darauf vor, die Steuerpflichtigen mit allen Informationen zu versorgen und ihnen bei der Steuererklärung zu helfen.

Hinweis: Im Juni finden immer unsere Lohnsteuer-Seminare statt.