Steuerberater-Prüfung wiederholen: Was Sie wissen müssen

Die Steuerberaterprüfung gehört zu den anspruchsvollsten Examen in ganz Deutschland. Was dazu führt, dass selbst die am besten vorbereiteten Teilnehmer, sie häufig beim ersten Anlauf nicht bestehen und sie einen zweiten oder sogar dritten Versuch unternehmen müssen, bis sie endlich den Titel Steuerberater erhalten.

Aber wie hoch ist eigentlich die Durchfallquote, was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird, welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie auch im dritten Anlauf scheitern und können Sie von der Steuerberaterprüfung zurücktreten? In diesem Artikel geben wir Ihnen alle Antworten zu den meistgestellten Fragen zum Thema “Steuerberaterprüfung wiederholen”. 

Wie oft kann das Steuerberaterexamen wiederholt werden?

Die Steuerberaterprüfung ist eine bundeseinheitliche Prüfung, die von den Steuerberaterkammern abgenommen wird. Sie darf insgesamt dreimal abgelegt werden. Das heißt, Sie können die Prüfung maximal 2 Mal wiederholen, wenn Sie teilnehmen und durchfallen. In diesem Fall müssen alle in der Prüfung erbrachten Leistungen komplett wiederholt werden – also sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung. Das gilt auch, wenn Sie beim ersten Versuch eine davon bestanden haben. 

Alle Infos zum Kompakt- und Wiederholerlehrgang

Wie hoch ist die Durchfallquote beim Steuerberater-Examen?

Die Durchfallquote beim Steuerberater-Examen liegt im Schnitt bei etwas über 50 %. Laut Statistik der Bundessteuerberaterkammer bestanden die schriftliche Prüfung im Jahr 2020/2021 mit 53,1% weitaus weniger als im Vorjahr (62,3 Prozent). In der folgenden Grafik sehen Sie die durchschnittliche Erfolgsquote der Steuerberater von 2013-2022 und darüber hinaus in blau die Erfolgsquote der Teilnehmer bei den Steuerlehrgängen Dr. BANNAS.

Mehr Infos zur StB-Durchfallquote

Was passiert, wenn man beim Steuerberater-Examen durchfällt?

Wenn Sie das Steuerberater-Examen nicht bestehen, bedarf es einer erneuten Zulassung zur Wiederholung der Prüfung, bei der Sie die Prüfungsgebühr ein weiteres Mal zahlen müssen. Sie können die Prüfung allerdings nicht sofort wiederholen, sondern erst wieder im darauf folgenden Jahr. Das heißt auch, dass Sie ein weiteres Jahr Zeit haben, sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten, Ihr Wissen zu vertiefen und eventuelle Schwachstellen auszubessern.

Können Sie vom Steuerberater-Examen zurücktreten?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit vom Steuerberaterexamen zurückzutreten, auch wenn Sie schon mitten im Examen sind! Das heißt, Sie können bis zehn Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit der letzten Prüfung des Examens einfach zurücktreten. Dafür reicht eine kurze Erklärung beim Prüfungsverantwortlichen. 

Die gute Nachricht: Wenn Sie Ihr Steuerberaterexamen abbrechen, wird das nicht als Prüfungsversuch gewertet. Wenn Sie in der Prüfung also schon merken, dass Sie Schwierigkeiten haben und deshalb nicht genügend Punkte erreichen, können Sie vom Examen zurücktreten und nächstes Jahr einen neuen Versuch starten. Die Prüfungsgebühr müssen Sie allerdings trotzdem tragen.

Wie können Sie die Chancen zum Bestehen der Steuerberater-Prüfung auf über 80 % erhöhen?

Die Steuerlehrgänge Dr. BANNAS haben sich auf die spezifischen Anforderungen bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung spezialisiert. Unser Angebot umfasst Voll- und Teilzeitlehrgänge, Samstagslehrgänge, Abendlehrgänge, Kompakt- und Wiederholungslehrgänge. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Klausuren Kurse, die mehr Sicherheit und Routine beim Steuerberaterexamen bieten und wichtige Klausurtechniken vermitteln, mit denen Sie am Ende wertvolle Punkte sammeln.

Mit der Teilnahme an unseren Vorbereitungs- und Klausurenkursen können Sie Ihre Bestehenschance auf über 80 % erhöhen. Mehr zur idealen Vorbereitung erfahren Sie hier: 

Artikel zur StB-Vorbereitung 

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie auch beim dritten Mal durch das Steuerberater-Examen fallen?

Wenn Sie das Steuerberater-Examen auch beim dritten Mal nicht bestehen, bedeutet das nicht das Ende Ihrer Karriere. Aufgrund Ihrer umfangreichen Ausbildung im Steuerwesen haben Sie vielfältige berufliche Karrieremöglichkeiten: 

  • Weiterbildung und Spezialisierung: Sie können Ihre Fachkenntnisse in anderen Bereichen des Steuerrechts vertiefen oder sich auf spezielle Gebiete wie Unternehmensberatung, Bilanzierung oder internationale Steuern konzentrieren.
  • Wirtschaftsprüfung: Sie können in die Wirtschaftsprüfung wechseln, indem sie sich auf die Prüfung von Unternehmensfinanzen und -buchführung spezialisieren.
  • Karriere in der Finanzabteilung: Sie können Positionen in den Finanzabteilungen von Unternehmen in Betracht ziehen, in denen Sie mit Steuerfragen und Finanzmanagementaufgaben betraut sind.
  • Rechtliche Laufbahn: Sie können Jurist werden und sich auf Steuerrecht spezialisieren.
  • Beratung und Schulung: Sie können sich auf die Schulung und Beratung von Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Angelegenheiten spezialisieren.
  • Lehrtätigkeit: Mit einem grundsoliden Wissen im Steuerrecht können Sie in die Lehrtätigkeit an Hochschulen oder Weiterbildungseinrichtungen wechseln.