Kostenübernahme Steuerberaterprüfung: Wenn der Arbeitgeber das StB-Examen zahlt

Die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden - von den Prüfungsgebühren bis hin zu Vorbereitungskursen und Lernmaterialien. Umso wertvoller ist es, wenn der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt. Doch wie lassen sich diese Zahlungen steuerlich behandeln und welche Vorteile haben Unternehmen und Mitarbeitende?

Kostenübernahme für die Steuerberaterprüfung - steuerliche Möglichkeiten

1. Betriebliche Veranlassung

Grundvoraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist der klare betriebliche Zusammenhang. Arbeitet ein Mitarbeiter beispielsweise im Rechnungswesen oder in der Steuerabteilung und ist das Examen ein logischer Schritt in seiner beruflichen Entwicklung, gelten die übernommenen Kosten in der Regel als betrieblich veranlasst.

2. Zuschüsse statt Geschenke

Die Kostenübernahme sollte nicht als Bonus oder Geschenk verstanden werden, sondern als Unterstützung für die berufliche Weiterbildung. Arbeitgeber können die Kosten steuerfrei als Zuschuss oder im Rahmen der Gehaltsstruktur gewähren. Für Mitarbeitende bedeutet das: In vielen Fällen fällt dafür keine Lohnsteuer an.

3. Dokumentation ist entscheidend

Wie so oft gilt: Gut dokumentieren! Arbeitgeber sollten alle Belege und Nachweise sammeln, von Prüfungsgebühren bis hin zu Kursrechnungen und Lernmaterialien. Eine schriftliche Vereinbarung oder Zusatz zum Arbeitsvertrag, der die Kostenübernahme regelt, ist dabei sehr hilfreich.

4. Steuerliche Behandlung

Für Arbeitgeber:

Die übernommenen Kosten können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen.

Für Mitarbeitende:

Solange die Unterstützung im angemessenen Rahmen bleibt und beruflich bedingt ist, ist sie in der Regel steuerfrei. Nur bei sehr hohen Summen könnte eine steuerliche Prüfung erfolgen, bei der Teile als geldwerter Vorteil behandelt werden.

5. Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 3 Nr. 15 EStG: Steuerfreiheit von Fortbildungsmaßnahmen
  • § 4 EStG: Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben

Praxisbeispiel

Übernimmt ein Arbeitgeber z. B. 2.000 € für Prüfungsgebühren und 1.000 € für Vorbereitungskurse, kann er die Gesamtsumme von 3.000 € als Betriebsausgabe ansetzen. Für den Mitarbeiter bleibt dieser Betrag steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Fazit: Die Übernahme von Prüfungs- und Vorbereitungskosten zum Steuerberaterexamen ist eine klassische Win-Win-Situation: Unternehmen können ihre Mitarbeitenden fördern und gleichzeitig steuerlich profitieren. Gleichzeitig sparen die zukünftigen Steuerberaterinnen und Steuerberater bares Geld.