Alle wichtigen Termine zur Steuerberater-Prüfung 26/27
Der Weg zum Steuerberater ist an feste Fristen und verbindliche Termine geknüpft. Von der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung über die Zahlung der Prüfungsgebühren bis hin zur formalen Bestellung nach bestandener Prüfung sind mehrere Schritte zu beachten. In diesem Artikel erhalten Sie eine kompakte Übersicht über alle wichtigen Termine und Fristen, damit Sie Ihre Vorbereitung und Planung verlässlich ausrichten können.
zur Steuerberater-Prüfung
Für die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung 2026/27 ist der Zulassungsantrag spätestens bis zum 30.04.2026 bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer einzureichen. Die Bearbeitung beginnt in der Regel erst nach Eingang der Zulassungsgebühr. Diese wird grundsätzlich nicht erstattet; bei einem Rücktritt vor der Entscheidung über den Antrag erfolgt jedoch eine Rückzahlung von 50 %. Je nach Bundesland liegt die Gebühr zwischen 200 und 300 Euro.
Hinweis: Bei den meisten Steuerberaterkammern gilt der Zahlungseingang als maßgeblich für die Einhaltung der Frist.
Anträge nach Steuerberaterkammer
| Steuerberaterkammer | Link |
| Steuerberaterkammer Berlin | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Brandenburg | zu den Anträgen |
| Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Düsseldorf | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Hamburg | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Hessen | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Köln | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer München | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Niedersachsen | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Nordbaden | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Nürnberg | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Saarland | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Sachsen | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Stuttgart | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Thüringen | zu den Anträgen |
| Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe | zu den Anträgen |
Registrierung
Nach Zustellung des Zulassungsbescheids ist die Prüfungsgebühr bis spätestens 31.07.2026 zu zahlen. Geht der Betrag nicht fristgerecht ein, gilt dies rechtlich als Rücknahme der Zulassung zur Steuerberaterprüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG). Die Höhe der Prüfungsgebühr ist landesabhängig und bewegt sich in der Regel zwischen 1.000 und 1.250 Euro.
Termine 2026
Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet jährlich in der Woche nach dem Tag der Deutschen Einheit statt und umfasst insgesamt 3 Prüfungstage. An jedem dieser Tage ist eine sechsstündige Klausur zu bearbeiten. Für das Steuerberaterexamen 2026 gelten die nachstehenden Prüfungstermine sowie die entsprechende Fächerverteilung.
| 06.10.2026 | Tag 1: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer |
| 07.10.2026 | Tag 2: Ertragsteuern, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, internationales Steuerrecht/Außen-Steuerrecht |
| 08.10.2026 | Tag 3: Buchführung und Bilanzwesen, Umwandlungssteuerrecht |
Termine 2027
Im Unterschied zur schriftlichen Prüfung gibt es für die mündliche Steuerberaterprüfung keine einheitlichen Termine auf Bundesebene. Die jeweiligen Kammern legen die Prüfungen in der Regel zwischen Februar und April fest. Ihren persönlichen Termin erfahren Sie über die offizielle Einladung.
Empfohlene Kombinationsmöglichkeiten
Egal, ob Sie gerade mit der Prüfungsvorbereitung beginnen oder bereits fortgeschritten sind – die Wahl der passenden Vorbereitungskurse ist entscheidend für Ihren Erfolg. Unsere bundesweiten Kurse bieten maßgeschneiderte Lernstrategien, die sich an Ihrem Vorwissen und Ihren zeitlichen Möglichkeiten orientieren. Mithilfe unserer empfohlenen Kurskombinationen im Schaubild können Sie Ihren individuellen Lernplan zusammenstellen – oder Ihre Vorbereitung direkt online über unseren Kursplaner planen.
So nutzen Sie Ihre Zeit effizient und sind optimal auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet. Bei Bedarf steht Ihnen unser Beratungsteam jederzeit unterstützend zur Seite.
Frühbucher-Tipp: Für alle berufsbegleitenden Lehrgänge gilt der Frühbucher-Tarif noch bis zum 30.06.2026.
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Bestellung zum Steuerberater
Das Bestehen der Steuerberaterprüfung allein berechtigt noch nicht dazu, den Titel „Steuerberaterin“ bzw. „Steuerberater“ zu führen. Erst die offizielle Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer verleiht diesen Titel.
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Bestellung erfüllt sein müssen, wie der Ablauf gestaltet ist und welche Pflichten auf Sie als bestellter Steuerberater zukommen.