Update Seminar Körperschaftsteuer

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Über das Update Seminar Körperschaftsteuer

Die Steuergesetzgebungsmaschinerie läuft wieder auf Hochtouren. Aktuell ist das Wachstumschancengesetz einer der wichtigsten steuerliche Änderungsgesetz. An zahlreichen Stellen wird dabei vor allem das Unternehmenssteuerrecht geändert. Dies macht natürlich auch vor Körperschaften nicht halt. So soll z.B. der Verlustrücktrag von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. Und bei der Option von Personengesellschaften in das Körperschaftsteuerrecht sind Verbesserungen geplant.

Daneben stehen aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung im Fokus. Der BFH hat z.B. neue Entscheidungen zur Angemessenheit von Darlehenszinsen sowie zu Pensionszusagen veröffentlicht. Im Darlehensbereich wird darauf wohl die Einführung einer neuen Zinshöhenschranke die gesetzgeberische Reaktion sein. Auch neue Verwaltungsregelun-gen sind zu beachten. Die Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen kann danach auch in Körperschaftsteuerfällen zur Anwendung kommen.

Das jährliche Seminar „Körperschaftsteuer aktuell" stellt die Neuregelungen in den aktuellen Gesetzen dar, erörtert die BFH-Rechtsprechung sowie die neuen Verwaltungsanweisungen und zeigt zukunftsbezogene Lösungsmöglichkeiten für die Praxis auf. Dabei fällt der Blick auch auf die Gewerbesteuer sowie auf Fragestellungen aus dem internationalen Steuerrecht (z.B. die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG). Ebenso werden einkommensteuerliche Besteuerungsprobleme bei den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften erläutert.
 

Inhalte des Körperschaftsteuer Seminars

Die voraussichtlichen Seminarthemen (Hinweis: aktuelle Entwicklungen bis zum Zeitpunkt des Seminars werden berücksichtigt):

Aktuelles zur Bilanzierung bei Kapitalgesellschaften

  • BVerfG: Mindestgewinnbesteuerung selbst bei “bilanzsteuerrechtlichem Umkehreffekt” und Definitiveffekt verfassungsgemäß

Aktuelles zur verdeckten Gewinnausschüttung

  • BFH: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Aktuelles zum steuerlichen Einalgekonto (§ 27 KStG)

  • BFH: Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung
  • BFH: Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG

Aktuelles zur Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften

  • BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze durch En-bloc-Veräußerung von fünf Grundstücken

Aktuelles zur Besteuerung von Gesellschaftern

  • FG: Veräußerung eines GmbH-Anteils bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit
  • BFH: Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
  • BFH: Betriebsaufspaltung und Bilanzierungskonkurrenz
  • BFH: Anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
  • FG: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG in Fällder der ertragsteuerlichen Organschaft
  • FG: Bestimmung der Beteiligungsquote i. S. des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
  • BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Aktuelles zur Grunderwerbsteuer bei Kapitalgesellschaften

  • BFH: Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH
  • BFH: AdV wegen zweimaliger Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschafteranteilen beim Auseinanderfallen von Signing und Closing
  • FG: Maßgeblichkeit der Beteiligung am Gesellschaftskapital im Rahmen der unmittelbaren Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG bei Personengesellschaft
  • FG: Zurechnung von Grundstücken nach § 1 Abs. 3 GrEStG
  • BFH: Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEstG auch bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Aktuelles zu Umstrukturierungen

  • Aktuelle Hinweise zum UmwStE 2025
  • BGH: Nachreichung der bei Anmeldung der Umwandlung beizufügenden Schlussbilanz
  • OLG Celle: Kapitalerhöhung einer GmbH mit Aufnahme eines ausgegliederten Einzelunternehmens als Sachagio
  • FG Niedersachen: Keine nachträglichen fiktiven Anschaffungskosten im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 4 UmStG durch einen nicht versteuerten Einbringungsgewinn II
  • FG Münster: Verstoß gegen die Behaltefrist durch Einräumung einer zusätzlichen Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung bei Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft
  • BMF: Einzelfragen zur Abgeltungssteuer, § 20 Abs. 4a EStG
  • BFH: Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft

 

Zielgruppe 

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigen Besonderheiten dieser Steuerarten und richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie Mitarbeiter in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

 

Voraussetzungen 

Für Ihren Besuch des Körperschaftsteuer Seminars gibt es keine Voraussetzungen.

 

Hintergrund 

Die Körperschaftsteuer wird in Deutschland auf das Einkommen juristischer Personen mit einem Steuersatz von 15% erhoben. Das zu versteuernde Einkommen wird auf Grundlage der Steuerbilanz und der verschiedenen Steuergesetze berechnet. Es muss in einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Das jährliche Seminar "Körperschaftsteuer aktuell" beleuchtet die Neuerungen in den aktuellen Gesetzen, diskutiert die Rechtsprechung des BFH sowie die neuen Verwaltungsanweisungen und präsentiert praxisbezogene Lösungsmöglichkeiten. Dabei wird auch ein Blick auf die Gewerbesteuer sowie auf Fragen des internationalen Steuerrechts (z.B. die Verschärfung der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG) geworfen. Des Weiteren werden steuerliche Besteuerungsfragen bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften erläutert.

 

Ihr Dozent für das Körperschaftsteuer Seminar 

 

Timo Unterberg
Steuerberater (StB), LL.M.

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