Fortbildung
nach §15 FAO
Vorgaben nach § 15 Fachanwaltsordnung
Weiterbildung durch unseren Partner: ARBER|seminare
Um den Fachanwaltstitel gem. § 15 FAO behalten zu dürfen, muss jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, folgende Auflagen erfüllen:Kalenderjährliche hörende - oder dozierende - Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen
- Alternativ: kalenderjährliche wissenschaftliche Veröffentlichung auf seinem Fachgebiet
- Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein
- Nachweis der durchgängigen Teilnahme
- Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten
Seminarangebote für Fortbildungen nach §15 FAO
Diese 15 Zeitstunden Weiterbildung können Sie mit allen Seminaren/Tagesseminaren unserer Schwestergesellschaften erlangen. Mehr Informationen auf der Internetseite der Akademie für Steuern und Wirtschaft und der Internetseite des IWS Instituts.
Zudem bietet unser Kooperationspartner, die ARBER|seminare, in verschiedenen Städten spezielle Kurse nur für Fachanwälte an: Infos zu Orten, Terminen, eine detaillierte Themenliste und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Internetseite der ARBER|seminare.
Hinweis: Es handelt sich um ein externes Kooperations-Angebot. Auf Kurse und Angebote von Kooperations-Anbietern werden keine Rabatte gewährt.