Aktivrente ab 01.01.2026 - Steuerliche Einordnung und praktische Umsetzung

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Zum 1. Januar 2026 tritt mit § 3 Nr. 21 EStG eine neue Steuerbefreiung für weiterbeschäftigte Rentner in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich attraktiver zu gestalten. Die hierzu veröffentlichten BMF-FAQ beantworten zentrale Anwendungsfragen, werfen jedoch zugleich Auslegungs- und Abgrenzungsprobleme auf.

Das Seminar ordnet die Neuregelung systematisch in das Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht ein und zeigt, wie die Steuerbefreiung rechtssicher umgesetzt werden kann. Besonderes Augenmerk liegt auf praxisrelevanten Zweifelsfragen, typischen Fehlerquellen und Gestaltungsspielräumen.


Inhalte des Seminars

Als Themen werden behandelt:

  • Tatbestandliche Voraussetzungen der Steuerbefreiung
  • Monatsprinzip, Zwölftelung und Behandlung von Kürzungsmonaten
  • Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als zentrales Merkmal
  • Besonderheiten bei Midi-Jobs, Mehrfachbeschäftigungen und Ausschlussfällen
  • Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren und Korrekturmöglichkeiten im Veranlagungsverfahren
  • Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht
  • Anwendung des § 3c EStG bei Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Beratungsansätze und praxisnahe Fallkonstellationen


Zielgruppe des Seminars

Die Veranstaltung richtet sich an Steuerberater, Mitarbeitende in Steuerabteilungen sowie Verantwortliche im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung, die die neue Steuerbefreiung sicher und haftungsbewusst anwende möchten.

 

Voraussetzungen für das Seminar

Für Ihren Besuch unseres Seminars gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

 

Ihr Dozent für das Lohnsteuer Seminar

 

Martin Sieden
Dipl.-Finw. (FH)

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Hinweis: Alle Seminar-Preise zzgl. MwSt.

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23.03.2026 14:00 — 17:00