Glossar

Gewerbesteuer (GewSt)

Die Gewerbesteuer wird in Deutschland von den Gemeinden erhoben. Es handelt sich um eine Steuer, die Unternehmen auf den erzielten Gewerbeertrag zahlen. Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist geregelt, dass die Kommunen und Gemeinden die Höhe der Gewerbesteuer selbst festlegen dürfen. Die Gewerbe-Steuerzahlungen stellen eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen dar.

 

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Realsteuer, die auch als Sachsteuer oder Objektsteuer bezeichnet wird. Das bedeutet, dass sich die Steuerlast nur auf den Gewerbebetrieb bezieht und die Leistungsfähigkeit des Inhabers oder der Gesellschafter steuerlich nicht berücksichtigt. Die Kommunen und Gemeinden legen per Beschluss einen Hebesatz (Faktor) fest. Die Unternehmen geben beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung ab. Aufgrund der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Die zuständige Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz und berechnet so den fälligen Gewerbesteuerbeitrag des steuerpflichtigen Unternehmens.

 

Wer zahlt die Steuer?

Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe anmeldet, ist automatisch gewerbesteuerpflichtig. Kapitalgesellschaften erzielen aufgrund ihrer Rechtsform Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Die gewerblichen Einkünfte von Personengesellschaften und Einzelunternehmern unterliegen gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ebenfalls der Versteuerung. Das Gewerbesteuergesetz kennt nur wenige Ausnahmen von der Steuerpflicht:

  • Sämtliche Gewerbebetriebe und Kapitalgesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig.
  • Freiberufler und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Natürliche Personen als Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Unternehmen von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erhalten einen Freibetrag.

 

Wichtiges zur Gewerbesteuer

Die Bemessungsgrundlage für den Gewerbesteuermessbetrag ist der Gewerbeertrag. Dabei handelt es sich um den Gewinn, der der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer unterliegt. Der Gewerbeertrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl multipliziert. Seit dem Jahr 2008 beträgt die Messzahl 3,5 %. Die Höhe der Gewerbesteuermesszahl ist im Gewerbesteuergesetz festgelegt. Die Festsetzung des Hebesatzes ist den Gemeinden selbst überlassen. Der durchschnittliche Wert liegt bei 435 %*, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) mitteilt.

*Quelle: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/steuer-und-finanzpolitik/hebesaetze-56878

 

Der Gewerbesteuerfreibetrag

Eine Steuerbefreiung erhalten nur freiberufliche Tätigkeiten und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für bestimmte Steuerpflichtige sieht das Gewerbesteuergesetz diese Freibeträge vor:

  • 24.500 € für Personengesellschaften und Einzelunternehmer
  • 5.000 € für juristische Personen des privaten Rechts (Verein, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, GmbH) oder des öffentlichen Rechts (Anstalt, Stiftung)


Die Gewerbesteuer berechnen: Erklärung, Schema und Rechenbeispiel

Für die Gewerbesteuerberechnung müssen Sie als Unternehmer eine Gewerbesteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben. Das Finanzamt ermittelt den Gewinn und berücksichtigt die Hinzurechnungen und Kürzungen, die das Gewerbesteuergesetz vorsieht. Von dem Gewinn zieht der Finanzbeamte den gültigen Freibetrag ab. Der berechnete Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Anschließend erfolgt die Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde. Das Ergebnis zeigt die festzusetzende Gewerbesteuerlast an. Von dem Betrag werden die bereits gezahlten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen abgezogen. Damit steht die endgültige Gewerbesteuerzahlung fest.

 

Hier die Berechnung in der Übersicht:

Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen = Jahresgewinn (auf volle 100 Euro abgerundet)

Jahresgewinn – Freibetrag = Gewerbeertrag

Gewerbeertrag x 3,5 % (Steuermesszahl) = Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuerlast

Gewerbesteuerlast – Gewerbesteuervorauszahlungen = Gewerbesteuerzahllast

 

Zur Verdeutlichung das Schema mit konkreten Zahlen:

Jahresgewinn einer Personengesellschaft in Hamburg einschließlich Hinzurechnungen und Kürzungen: 49.456 €

49.456 € – 24.500 € (Freibetrag) = 24.956 € Jahresgewinn (abgerundet auf 24.900 €)

24.900 € x 3,5 % (Steuermesszahl) = 871,50 € Gewerbesteuermessbetrag

871,50 € x 470 % (Hebesatz in Hamburg) = 4.096,05 € Gewerbesteuerlast

 

So lassen sich Gewerbesteuer und Einkommensteuer für Sie lohnend verrechnen

Die Gewerbesteuerlast ist keine Betriebsausgabe und kann darum nicht von der Steuer abgesetzt werden. Um diesen Nachteil auszugleichen, dürfen Personengesellschaften und Einzelunternehmer die Steuer von der Einkommensteuer für die gewerblichen Einkünfte abziehen. Der Abzug darf maximal das 4-Fache des Gewerbesteuermessbetrages ausmachen und nicht höher als die Gewerbesteuerzahlung ausfallen. In unserem Rechenbeispiel bedeutet das:

871,50 € (Gewerbesteuermessbetrag) x 4 = 3.486 € Abzug von der Einkommensteuer


Fragen & Antworten

Nachfolgend die häufigsten Fragen und unsere Antworten zum Thema Gewerbesteuerzahlungen:

 

Wie hoch ist die Gewerbesteuerlast?

Der Gewerbesteuermessbetrag liegt bei 3,5 % des Gewerbeertrages. Der Messbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz (Faktor) der zuständigen Gemeinde multipliziert.

 

Ab wann ist die Steuer fällig?

Unternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn der Jahresgewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen, abgerundet auf volle 100 Euro, über dem jeweiligen Freibetrag liegt. Wenn Sie mehrere gewerbliche Unternehmen besitzen, müssen Sie für jedes Unternehmen die Steuer entrichten.

 

Wie oft ist die Steuerzahlung fällig?

Nach Anmeldung eines Gewerbes ist die Steuerzahlung erstmalig nach der ersten Steuererklärung fällig. Das Finanzamt legt die Gewerbesteuerzahllast fest und verlangt in der Regel eine vierteljährliche Steuervorauszahlung.

 

Wann erfolgen die Vorauszahlungen?

Die Zahltermine für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November


Wo beziehungsweise an wen wird die Steuer ausgezahlt?

Die Berechnung der Steuer erfolgt durch das Finanzamt. Es handelt sich aber um eine Einnahme der Gemeinde. Daher wird die Steuer an die Kommune ausgezahlt, in der sich der Geschäftssitz befindet. Wenn es Betriebsstätten in mehreren Gemeinden gibt, müssen Sie die Steuer anteilig an die verschiedenen Kommunen zahlen.

 

Sie haben weitere Fragen? Der Gang zum Steuerberater liegt nahe!

Wenn Sie weitere Fragen zu zur Gewerbesteuer haben, bietet das amtliche Gewerbesteuerhandbuch des Bundesministeriums für Finanzen zahlreiche Antworten und Informationen. Bei spezifischen Anfragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Die von uns ausgebildeten Steuerberater informieren Sie professionell und kompetent zu allen Gewerbesteuerfragen!

 

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