Wachstumschancengesetz verzögert sich

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Allerdings wird das Vermittlungsverfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness," kurz das "Wachstumschancengesetz," hat das Ziel, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern. Es soll auch Anreize schaffen, damit Unternehmen langfristig mehr investieren und mutig Innovationen vorantreiben können. Dies ist von großer Bedeutung, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten und die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf eine Vereinfachung des Steuersystems an wichtigen Stellen ab, wobei insbesondere kleine Betriebe durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen von bürokratischen Belastungen entlastet werden sollen. Das Gesetz beabsichtigt auch Maßnahmen, um unerwünschte Steuergestaltungen zu verhindern und das Steuerrecht gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag weiter zu modernisieren.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, doch am 24.11.2023 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Bundesrat bereits umfangreiche Änderungen und Streichungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert, darunter über 50 konkrete Anpassungen und weitere Prüfbitten bzw. Anregungen formuliert. Nur ein kleiner Teil dieser Vorschläge wurde vom Bundestag bei der Beschlussfassung übernommen. Zudem kritisieren die Bundesländer die aus ihrer Sicht unfaire Kostenverteilung.

Die meisten Regelungen des Gesetzes sollen ab dem Jahreswechsel in Kraft treten. Aufgrund der Verzögerungen im Vermittlungsverfahren müssten diese rückwirkend angewendet werden.