Koalitionsvertrag: Auswirkungen auf die Lohnsteuer

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD liegt seit April vor und die Bundesregierung steht. Das Bundesfinanzministerium wird zukünftig von der SPD in Form von Lars Klingbeil als Finanzminister geleitet.

Wir geben nachfolgend einen Überblick über die laut dem Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben in Bezug auf die Lohnsteuer:

Einkommensteuerlast soll sinken

Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuerlast für kleine und mittlere Einkommen zu senken. Mit welchen Maßnahmen dies konkret geschehen soll, ist noch nicht klar und im Koalitionsvertrag nicht festgehalten. 

Fest steht hingegen folgendes:

  • Grundfreibetrag steigt ab 2025 von 12.096 € auf 12.348 €
  • Solidaritätszuschlag bleibt bestehen
  • Eine Reichensteuer ist laut Koalitionsvertrag nicht geplant.

Entlastungen für Familien

Familien sollen zukünftig steuerlich entlastet werden. Das Kindergeld soll mit einer Erhöhung des Kinderfreibetrags angepasst werden, um eine gleichmäßige Entlastung zu erreichen. Alleinerziehende sollen durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrag unterstützt werden.

Entlastungen für Arbeitnehmer und Rentner

Für Arbeitnehmer sind verschiedene steuerliche Entlastungen geplant. Überstundenzuschläge für Arbeit über die tarifliche Vollzeitarbeit hinaus sollen steuerfrei bleiben. Zudem sollen Arbeitgeberprämien für die Ausweitung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigungen steuerlich begünstigt werden. Weitere Pläne sind:

  • Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent
  • Neue Arbeitstagspauschale
  • Erhöhung der Preisgrenze für die Förderung von E-Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 €

Auch Rentner sollen steuerlich entlastet werden. Hierfür soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert bleiben. Für eine sogenannte Aktivrente sind Steuerfreistellungen von bis zu 2.000 Euro monatlich vorgesehen, um Anreize für eine Weiterarbeit im Ruhestand zu schaffen. Die Mütterrente soll für alle Mütter mit drei Rentenpunkten vollendet werden - unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

Ein neues Konzept stellt die sogenannte “Frühstart-Rente” dar: Ab dem kommenden Jahr erhalten Kinder, die eine deutsche Bildungseinrichtung besuchen, monatlich 10 Euro auf ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt - von ihrem sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Depot kann privat weiter bespart werden, und die Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei.

Schließlich soll das Ehrenamt durch Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro stärker gefördert werden.

In unserem Lohnsteuer Seminar zeigen wir Ihnen, was für Ihre Lohnabrechnung wichtig ist und wie sie mögliche Fallstricke erkennen und vermeiden.