Hilfsmittelerlass Steuerberaterprüfung 2025

Mit der Bekanntgabe des Termins für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2025 hat die Finanzverwaltung auch den Hilfsmittelerlass 2025 veröffentlicht.

Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet vom 07. bis zum 09.10.2025 statt. Als Hilfsmittel werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: 

  • Abgabenordnung
  • Aktiengesetz
  • Außensteuergesetz
  • Bewertungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Einkommensteuergesetz
  • Erbschaftsteuergesetz
  • Finanzgerichtsordnung
  • Gewerbesteuergesetz,
  • GmbH-Gesetz
  • Grunderwerbsteuergesetz
  • Grundsteuergesetz
  • Handelsgesetzbuch
  • Investitionszulagengesetz
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Schenkungsteuergesetz
  • Steuerberatungsgesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Umwandlungsgesetz
  • Umwandlungssteuergesetz
  • Verwaltungszustellungsgesetz

Rechtsstand für die schriftliche Steuerberaterprüfung

Im Steuerberaterexamen sind Sie selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie sowohl den aktuellen Rechtsstand für das Prüfungsjahr 2025 als auch die oben genannten Vorschriften in der für das Kalenderjahr 2024 gültigen Fassung zur Verfügung haben. Sollte bei der Bearbeitung bestimmter Aufgaben ein abweichender rechtlicher Rahmen relevant sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anhang beigefügt.

Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln

In der Steuerberaterprüfung dürfen Sie die zugelassenen Texte in Form von Loseblatt-Sammlungen oder gebundenen Ausgaben nutzen. Sie dürfen neben den eigentlichen Gesetzestexten auch Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten sowie Stichwortverzeichnisse umfassen. Achtung: Fachkommentare sind allerdings nicht erlaubt!

Die Textausgaben müssen Sie selber beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Dabei sind Unterstreichungen, Markierungen oder sogenannte Griffregister gestattet, damit Sie die Vorschriften einfacher finden können. Sie dürfen allerdings keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen vornehmen. Die Griffregister dürfen Sie lediglich mit Stichworten aus den Überschriften oder Paragraphen versehen. Alles darüber hinaus ist unzulässig.

In der Steuerberaterprüfung dürfen Sie einen nicht programmierbaren Taschenrechner verwenden, sofern dieser über keine Internetverbindung verfügt.