Glossar

Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland muss einmal im Jahr im Voraus für das folgende Jahr Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugart, Hubraum, Gewicht des Fahrzeugs und Schadstoffemissionen ab. Es handelt sich um eine Bundessteuer, die durch die Zollverwaltung eingezogen wird. Unternehmen und Selbstständige können die Steuer in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Privatpersonen besteht keine Möglichkeit, die Aufwendungen von der Steuer abzusetzen. Dafür können Angestellte die Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung steuermindernd nutzen.

 

Was ist die Kraftfahrzeugsteuer?

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, die für die Teilnahme am Rechtsverkehr und Wirtschaftsverkehr in Deutschland fällig wird. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in diesen Gesetzen und Verordnungen:

  • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
  • Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (Kraft StDV)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)


Der Fahrzeughalter, also die Person, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, ist gemäß § 1 KraftStG verpflichtet, die Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Die Steuer fällt sowohl für inländische Fahrzeuge als auch für ausländische Fahrzeuge an, solange sich diese in Deutschland befinden. Auch für Fahrzeuge ohne die erforderliche Zulassung und für die Zulassung von Oldtimer-Kennzeichen müssen die Halter die Steuer entrichten. Rote Kennzeichen zur wiederholten Verwendung sind ebenfalls steuerpflichtig, während für Kurzzeit-Kennzeichen für Probefahrten keine Steuer anfällt.

 

Die Kfz-Steuer erklärt

Der Bund nimmt jedes Jahr rund neun Milliarden Euro an Kraftfahrzeugsteuer ein. Damit handelt es sich um die viertgrößte Steuereinnahme des Bundes. Obwohl die Steuer auf Fahrzeuge erhoben wird, werden die Steuereinnahmen nicht ausschließlich für den Straßenbau eingesetzt. Stattdessen handelt es sich um allgemeine Einnahmen des Bundeshaushalts, die auch für Sozialausgaben oder Schulen und Kindergärten eingesetzt werden.

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Steuer ist die Schadstoffklasse der besteuerten Fahrzeuge. Um klimaschonendes Fahren zu unterstützen, gelten seit dem 1. Januar 2021 Tarife, die sich stärker nach der CO²-Emission der Fahrzeuge richten und für Autos mit reduziertem CO²-Ausstoß Steuervergünstigungen vorsehen.

 

Zoll bei der Kfz-Steuer

Seit dem 1. Juli 2014 ist der Zoll für die Kfz-Steuern in Deutschland zuständig. Zu diesem Datum änderte sich die Steuer von einer Ländersteuer zu einer Bundessteuer. Darum erhalten die Halter nach der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs Post vom zuständigen Hauptzollamt. Das Schreiben ist der Kraftfahrzeugsteuerbescheid, der diese Angaben enthält:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Zeitraum der Steuerpflicht einschließlich Angabe der steuerfreien Jahre
  • Steuerberechnung inklusive Grundlagen der Festsetzung
  • Höhe der Kfz-Steuer
  • Angabe, von welchem Konto die Steuer abgebucht wird
     

Die Kraftfahrzeugsteuer berechnen: So geht’s

Um die Kraftfahrzeugsteuer zu berechnen, nutzt der Zoll folgende Daten:

  • Fahrzeugidentifikationsnummer gemäß Zulassungsbescheinigung
  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugart wie PKW, Motorrad, Wohnmobil oder LKW
  • Emissionsklasse
  • Antriebsart wie Ottomotor, Wankelmotor oder Elektromotor
  • Hubraum, aufgerundet auf die nächste volle Zahl je angefangene 100 cm³
  • CO²-Ausstoß
  • individueller Steuersatz


Aus diesen Angaben berechnet das Hauptzollamt die jährlich zu zahlende Steuerlast. Einige Fahrzeughalter können von der Steuerzahlung befreit werden oder einen verminderten Steuersatz zahlen.

 

Befreiung von der Kfz-Steuer

Für diese Fahrzeugarten wird keine Steuer erhoben:

  • Polizeifahrzeuge
  • Krankenwagen
  • Fahrzeuge der Straßenreinigung
  • Autos von Zoll und Feuerwehr
  • Wegebaudienstwagen
  • Busse im Linienverkehr
  • Zugmaschinen
  • Fahrzeuge von Schaustellern
  • Oberleitungsbusse
  • bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Autos von Schwerbehinderten mit den Merkmalen H, aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis, sofern das Fahrzeug auf sie zugelassen ist und nur für ihre Zwecke genutzt wird.


Gehbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder GI im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 % beantragen.

 

 

Weitere Steuerarten


Abgabenordnung (AO)

Abgeltungssteuer

Erbschaftsteuer (ErbSt)

Einkommensteuer (ESt)

Feuerschutzsteuer

Gewerbesteuer (GewSt)

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Grundsteuer (GrSt)

Investitionssteuer

Körperschaftsteuer (KStG)

Lohnsteuer (LSt)

Schenkungssteuer (ErbStG)

Umwandlungssteuer (UmwSt)

Umsatzsteuer (USt)