Glossar

Investitionssteuer

Die Investitionssteuer ist eine Steuer, die es nur für kurze Zeit in Deutschland gab. Mit der Steuer in Höhe von 11 % hat die Bundesregierung versucht, die Wirtschaft in den 1970er-Jahren zu stabilisieren und private Investitionen in Unternehmen einzuschränken. Die Steuereinnahmen dienten als Rücklage zum Konjunkturausgleich. Dazu wurden die Beträge bei der Bundesbank hinterlegt. Die Steuer sollte für eine Dauer von zwei Jahren eingeführt werden, wurde jedoch schon nach einem halben Jahr wieder beendet. Aktuell werden private Investitionen in Unternehmen durch eine Beschränkung der Möglichkeiten zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern eingedämmt.

 

Was war die Investitionssteuer?

Die Investitionssteuer war ein Bestandteil des Stabilitätsprogramms, das die Bundesregierung am 9. Mai 1973 beschlossen hat. Mithilfe des Programms sollte die damalige hohe Inflationsrate bekämpft werden, um die Wirtschaft zu stützen. Gleichzeitig sollten große Investitionen privater Anleger in deutsche Unternehmen verringert werden. Daher handelt es sich um eine sogenannte Lenkungssteuer.

Steuerrechtlich stellt die Investitionssteuer eine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Anteil an den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens eines Unternehmens dar. Durch die Gesetzesänderung unterlagen die Ausgaben für Wirtschaftsgüter nicht dem Vorsteuerabzug, sodass die Betriebe Umsatzsteuer für den Selbstverbrauch zahlen mussten.

 

Wie lange gab es die Investitionssteuer?

Die Entscheidung zur Einführung der Steuer wurde am 9. Mai 1973 getroffen. Der Anwendungszeitraum sollte vom 9. Mai 1973 bis zum 30. April 1975 andauern. Am 26. Juni 1973 verabschiedete der Deutsche Bundestag das entsprechende Steueränderungsgesetz 1973. Dort wurde festgelegt, dass die Steuereinnahmen gemeinsam mit der gleichzeitig beschlossenen Stabilitätsabgabe als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank hinterlegt werden müssen.

Schon am 19. Dezember 1973 gab es jedoch den Beschluss der Bundesregierung, die Anwendungsdauer der Investitionssteuer zu verkürzen. Gemäß diesem Beschluss galt die Steuer daher nur vom 9. Mai 1973 bis zum 30. November 1973. Mit einer Gültigkeit von etwas mehr als sechs Monaten handelt es sich damit um eine der kürzesten in Deutschland geltenden Steuerlasten. Die bei der Bundesbank hinterlegten Gelder wurden am 23. Dezember 1974 freigegeben. Der Gesetzgeber hat die Verwendung der Mittel im Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung festgelegt, das entsprechend geändert wurde.

 

Einführung und Abschaffung der Investitionssteuer: Das steckte dahinter

Im Jahr 1973 lag die Inflationsrate in Deutschland bei durchschnittlich 7,1 %. Damit erreichte die Inflation den höchsten Stand seit dem Jahr 1951, als die Inflationsrate bei 7,6 % lag. Um die hohe Inflation zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber im Mai 1973 verschiedene Maßnahmen beschlossen.

Zu den geplanten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft gehörten:

  • eine Stabilitätsabgabe in Höhe von 10 % auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen und die Körperschaftssteuer von juristischen Personen
  • die Einführung der Investitionssteuer in Höhe von 11 %
  • die Aussetzung der Sonderabschreibungen nach § 7b Einkommenssteuergesetz (EStG) für Eigentumswohnungen und Eigenheime.

 

 

Weitere Steuerarten


Abgabenordnung (AO)

Abgeltungssteuer

Erbschaftsteuer (ErbSt)

Einkommensteuer (ESt)

Feuerschutzsteuer

Gewerbesteuer (GewSt)

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Grundsteuer (GrSt)

Körperschaftsteuer (KStG)

Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)

Lohnsteuer (LSt)

Schenkungssteuer (ErbStG)

Umwandlungssteuer (UmwSt)

Umsatzsteuer (USt)