Körperschaftsteuer

Aktuelle Änderungen und Neuigkeiten zum Thema Körperschaftsteuer finden Sie hier auf unserem Blog. 

 

Sämtliche Einkünfte von Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuerpflicht in Höhe von 15 %. Die Körperschaftsteuer (KSt) für juristische Personen entspricht der Einkommensteuer für natürliche Personen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Das Körperschaftsteuergesetz verweist in mehreren Paragrafen auf das Einkommensteuergesetz (EstG), da es zahlreiche Gemeinsamkeiten zu den Einkünften und der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gibt. Neben den gesetzlichen Vorgaben müssen die Finanzbehörden außerdem die Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) sowie die amtlichen Hinweise zu den Körperschaftsteuerrichtlinien beachten.

 

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die je zur Hälfte dem Bund und den einzelnen Bundesländern zusteht. Es handelt sich um eine Steuer, die von juristischen Personen gezahlt werden muss. Zu den juristischen Personen gehören:

  • Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Personenvereinigungen wie eingetragene Vereine, Anstalten, Stiftungen oder Wirtschaftsgenossenschaften.

Die steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen ab dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages der Körperschaftsteuerpflicht. Falls die Geschäftstätigkeit nicht direkt nach Abschluss des Vertrages aufgenommen wird, beginnt die Steuerpflicht mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Die Steuer fällt jeweils für ein Geschäftsjahr an. Dabei kann es sich um das Kalenderjahr oder ein individuelles Wirtschaftsjahr des Unternehmens handeln. Da es Parallelen zur Einkommensteuer gibt, müssen die Steuerpflichtigen auch für die Körperschaftsteuer eine Voranmeldung abgeben. Die Termine für die Körperschaftsteuer-Voranmeldung sind dieselben wie für die Einkommensteuer-Voranmeldung, also jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

 

Alles Wissenswerte zur KSt

Die Steuer besteht in Deutschland seit dem Jahr 1920. Bund und Länder erzielten 2021 rund 42,1 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Bei der Summe handelt es sich um die höchsten Körperschaftsteuereinnahmen in den letzten 15 Jahren.

 

Die Steuer lässt sich verschiedenen Steuerarten zuordnen:

  • Direkte Steuer, da es sich bei dem Steuerschuldner und dem Steuerzahler um dieselbe Person handelt.
  • Personensteuer, weil eine Person und nicht eine Sache besteuert wird.
  • Ertragsteuer, die sich nach dem Gewinn der Körperschaft richtet.
  • Gemeinschaftsteuer, da sich Bund und Länder die Einnahmen zu je 50 Prozent teilen.

 

Die Körperschaftsteuer berechnen

Unternehmen zahlen 15 % KSt zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (Soli). Da sich der Prozentsatz des Solidaritätszuschlags auf den Körperschaftsteuersatz bezieht, handelt es sich insgesamt um einen Steuersatz von 15,825 % (15 % x 5,5 % = 0,825 % und 15 % + 0,825 % = 15,825 %).

Um die Steuerlast zu berechnen, muss das Unternehmen zunächst seinen Jahresüberschuss beziehungsweise Gewinn anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Rahmen der Bilanz ermitteln. Körperschaften ohne Gewinnausschüttung, wie beispielsweise Vereine, dürfen einen Freibetrag von 5.000,00 Euro vom Gewinn abziehen. Landwirtschaftliche Genossenschaften erhalten einen Freibetrag von 15.000,00 Euro. Der Abzug des Freibetrags darf jedoch nicht zu einem negativen Gewinn führen. Kapitalgesellschaften erhalten keine Freibeträge.

 

Hier ein Rechenbeispiel für eine GmbH mit einem Jahresüberschuss von 70.000,00 Euro:

Gewinn 70.000 € x 15 % = 10.500 € Steuer
10.500 € x 5,5 % Soli = 577,50 €
10.500 € + 577,50 € = 11.077,50 € gesamter Steuerbetrag

 

Neben der Steuer muss die GmbH noch Gewerbesteuer zahlen. Daher kann es vorkommen, dass die gesamte Steuerlast höher ausfällt als bei einem Einzelunternehmer, der einen höheren Satz an Einkommensteuer zahlen muss. Ein Steuerberater kann die genaue Höhe der Körperschaftsteuer berechnen und bei der Wahl der optimalen Unternehmensform behilflich sein.

 

Fragen & Antworten

Unternehmen und Anteilseigner zahlen neben der Körperschaftsteuer noch weitere Steuern wie Gewerbesteuer oder Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Daher treten in der Praxis viele Fragen auf. Nachfolgend einige Antworten auf die häufigsten Fragen zur KSt. Für weitere Auskünfte stehen Steuerberater gerne zur Verfügung.

 

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 15 %. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform die Körperschaft tätig ist. Der zu zahlende Betrag wird auf den Jahresüberschuss abzüglich Spenden, verdeckte Einlagen und Freibeträge sowie zuzüglich nicht abziehbarer Aufwendungen und verdeckter Gewinnausschüttungen berechnet.

 

Die Körperschaftsteuer: Wen betrifft die Steuer?

Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen, die in einem Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet haben. Durch die Steuer wird der Jahresüberschuss von Vereinen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften besteuert.

 

Wer muss die Körperschaftsteuer nicht zahlen?

Es gibt bestimmte Vereinigungen, die nicht der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. Dazu gehören unter anderem Betriebe des Bundes, politische Parteien, gemeinnützige Vereine sowie mildtätige oder kirchliche Körperschaften.