Hilfsmittelerlass Steuerberaterprüfung 2026
Mit der Bekanntgabe des Termins für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2026 hat die Finanzverwaltung auch den Hilfsmittelerlass 2026 veröffentlicht. Die schriftliche Steuerberaterprüfung findet vom 06. bis zum 08.10.2026 statt. Als Hilfsmittel werden die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen:
- Abgabenordnung
- Aktiengesetz
- Außensteuergesetz
- Bewertungsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Einkommensteuergesetz
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
- Finanzgerichtsordnung
- GmbH-Gesetz
- Gewerbesteuergesetz
- Grunderwerbsteuergesetz
- Grundsteuergesetz
- Handelsgesetzbuch
- Investitionszulagengesetz
- Körperschaftsteuergesetz
- Steuerberatungsgesetz
- Umwandlungsgesetz
- Umwandlungssteuergesetz
- Umsatzsteuergesetz
- Verwaltungszustellungsgesetz
- Zivilprozessordnung
Rechtsstand für die schriftliche Steuerberaterprüfung
Im Steuerberaterexamen sind Sie selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie sowohl den aktuellen Rechtsstand für das Prüfungsjahr 2026 als auch die oben genannten Vorschriften in der für das Kalenderjahr 2025 gültigen Fassung zur Verfügung haben. Sollte bei der Bearbeitung bestimmter Aufgaben ein abweichender rechtlicher Rahmen relevant sein, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anhang beigefügt.
Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln
In der Steuerberaterprüfung dürfen Sie die zugelassenen Texte in Form von Loseblatt-Sammlungen oder gebundenen Ausgaben nutzen. Sie dürfen neben den eigentlichen Gesetzestexten auch Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten sowie Stichwortverzeichnisse umfassen. Achtung: Fachkommentare sind allerdings nicht erlaubt!
| Zulässig | Nicht zulässig |
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Die Textausgaben müssen Sie selber beschaffen und zur Prüfung mitbringen. Dabei sind Unterstreichungen, Markierungen oder sogenannte Griffregister gestattet, damit Sie die Vorschriften einfacher finden können. Sie dürfen allerdings keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen vornehmen. Die Griffregister dürfen Sie lediglich mit Stichworten aus den Überschriften oder Paragraphen versehen. Alles darüber hinaus ist unzulässig.
Außerdem dürfen Sie einen nicht programmierbaren Taschenrechner verwenden, sofern dieser über keine Internetverbindung verfügt.