Umschulung zum Steuerberater - geht das?

Ja, das geht. Denn Umschulung heißt eigentlich nichts anderes, als den Beruf zu wechseln und eine andere Tätigkeit aufzunehmen als die, die man bisher ausgeübt hat.

Allerdings müssen Sie für eine Umschulung zum Steuerberater vor allem eines mitbringen: Zeit! Denn bevor Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, müssen Sie erst einmal Berufserfahrung im Steuerwesen sammeln und sich Kenntnisse im Steuerrecht aneignen. Und das geht nicht von heute auf morgen.

Sie wollen wissen, welche Voraussetzungen Sie für die Steuerberaterprüfung mitbringen müssen? Wir haben Ihnen hier einen Überblick zusammengestellt.

Wenn Sie bisher noch gar keine Berührungspunkte mit dem Steuerrecht hatten, bieten sich beispielsweise folgende Wege an, um auf Ihre Umschulung zum Steuerberater hinzuarbeiten:

Umschulung zur Steuerfachangestellten bzw. zum Steuerfachangestellten

Steuerfachangestellte sind Fachleute, die in Steuerberatungskanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten und dort die Steuerberater bei Ihrer Arbeit unterstützen. Mit diesem Job können Sie erste Berufserfahrung im Steuerrecht sammeln.

Während die klassische Ausbildung zur Steuerfachangestellten drei Jahre dauert, können Sie mithilfe einer Umschulung bereits nach 2 Jahren in den Beruf einsteigen. In beiden Fällen legen Sie am Ende der Umschulung bzw. der Ausbildung die Prüfung vor der Steuerberaterkammer ab.

Haben Sie die Prüfung bestanden, müssen Sie erst einige Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Mit dem Abschluss „Steuerfachwirt“ oder „Bilanzbuchhalter“ können Sie diese Zeit aber nochmals verkürzen.

Studium im Steuerrecht

Sie haben bereits ein betriebswirtschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium absolviert und mit einem Bachelor, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen? Dann können Sie mithilfe des Master of Taxation den schnellsten Weg zum Steuerberater einschlagen. Denn mit dem Master im Steuerrecht benötigen Sie nur noch insgesamt 2 Jahre Praxistätigkeit für die Zulassung zum Steuerberaterexamen. Im berufsbegleitenden Masterstudium von Dr. Bannas können diese 2 Praxisjahre übrigens bereits während des Studiums gesammelt werden. So erlangt erlangt man nach 2 Jahren den Mastertitel und die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter

Mit einem Abschluss als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter können Sie die notwendige Praxiszeit für die Zulassung zum Steuerberaterexamen auf sechs Jahre verkürzen. Wichtig ist dabei, dass Sie Praxiszeit in einer steuernahen Tätigkeit sammeln, idealerweise in einer Steuerkanzlei, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Sie möchten gerne zum Steuerberater umschulen und wollen wissen, welcher Weg für Sie der richtige ist? Dann lassen Sie sich von uns beraten!