Reform der Steuerberaterprüfung

Das ändert sich ab 2028

Für den Prüfungstermin Oktober 2028 ist eine umfassende Reform der Steuerberaterprüfung geplant. Ziel ist es, die Prüfung zeitgemäßer zu gestalten, ohne den fachlichen Anspruch zu senken. Hintergrund ist vor allem der Fachkräftemangel im Berufsstand: Viele Berufsträger scheiden aus, während qualifizierter Nachwuchs nicht in ausreichender Zahl nachrückt, gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualität und Spezialisierung.

Kern der Reform ist eine stärkere Modularisierung: Weg von der klassischen "Alles-oder-nichts"-Prüfung in einem kompakten Prüfungsfenster, hin zu einer Struktur, in der Teilprüfungen erhalten bleiben und gezielt wiederholt werden können. Ergänzend schreitet die Digitalisierung der schriftlichen Prüfungsklausuren voran.

Hinweis zum Stand: Die Änderungen zur Zulassung und zum schriftlichen Ablauf gelten als relativ sicher. Einige Detailpunkte, v. a. Notenverbesserung und Folgeregeln nach wiederholtem Nichtbestehen der mündlichen Prüfung, sind noch in der Diskussion.

Die aktuelle StB-Prüfungsordnung in Kurzform:

Die bisherige Prüfungsordnung ist stark vom Charakter einer Blockprüfung geprägt:

  • Drei schriftliche Klausuren in engem zeitlichen Rahmen.
  • Bestehen über Gesamtlogik: Schwächere Teil-Ergebnisse können über bessere Ergebnisse in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden. Ist der Gesamtdurchschnitt aller drei schriftlichen Noten nicht schlechter als 4,5 wird der Kandidat zur mündlichen Prüfung zugelassen.
    Erreichen Sie in schriftlicher und mündlicher Prüfung im Durchschnitt mindestens eine 4,15, gilt die Prüfung als bestanden. Maßgeblich ist also, dass das arithmetische Mittel die relevante Grenze einhält.
  • Wiederholung als Gesamtpaket: Wer scheitert, muss wieder "von vorn" ansetzen.
  • Begrenzte Anzahl an Versuchen: Wer 3 Mal in der Steuerberaterprüfung scheitert, darf die Prüfung nicht noch einmal ablegen.

Änderungen mit der Reform der Steuerberaterprüfung

1) Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen: 

Neu: Beim Studium soll der sogenannte Fakultätsvorbehalt entfallen. Damit soll grundsätzlich gelten: Egal was man studiert hat, die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung ist möglich, wenn folgende Mindestinhalte nachgewiesen werden:

  • 5 ECTS Wirtschaftswissenschaften
  • 5 ECTS Recht

Diese Nachweise können über das Studium oder ein sonstiges Hochschulzertifikat erbracht werden.

Unterschied zur alten Ordnung: Der formale "Studienhintergrund" verliert an Bedeutung, Inhalte (ECTS) werden zum Schlüssel.

2) Änderungen bei der schriftliche Steuerberaterprüfung

Die Klausuren sollen gleich bleiben, aber die schriftliche Steuerberaterprüfung dafür modularer werden. Zudem soll es keine endgültige Durchfallgrenze mehr geben.

Was bleibt:

  • Es bleiben drei Klausuren, die Benotung bleibt im Grundsatz gleich.
  • Es soll weiterhin beim Oktobertermin bleiben. Einen zusätzlichen Prüfungsmonat soll es erst einmal nicht geben.

Was sich ändert:

  • Keine endgültige Durchfallgrenze mehr: Die Begrenzung auf "dreimaliges Nichtbestehen" soll entfallen. Auch "Altfälle", die bereits endgültig nicht bestanden hatten (z.B. nach dem dritten Fehlversuch), sollen wieder zugelassen werden können.
  • Modularisierung und zeitliche Streckung: Die drei Klausuren können an mehreren Prüfungsterminen geschrieben werden, also nicht zwingend als Dreierblock in einem Anlauf. So können Sie z. B. eine Klausur in einem Jahr und die anderen beiden im nächsten Jahr schreiben.
  • Gültigkeit bestandener Module: Klausuren, die mit 4,5 oder besser bestanden wurden, sollen über einen Zeitraum gültig bleiben. Im Gespräch sind 4 Jahre. Dies ist aber noch nicht endgültig festgelegt.

Unterschied zur alten Ordnung: Aus einem "Blocksystem" wird ein Baukastensystem: Bestehende Teile bleiben erhalten, Wiederholungen werden zielgenauer. Und ganz wichtig: Wiederholen muss man nur noch die Klausuren, die schlechter als 4,5 ausgefallen sind.

3) Änderungen bei der Zulassung zur mündlichen Steuerberaterprüfung

Künftig gilt: Zur mündlichen Steuerberaterprüfung wird man zugelassen, wenn alle drei schriftlichen Klausuren jeweils mindestens mit 4,5 bestanden wurden.

Unterschied zur alten Ordnung: Der Mechanismus verschiebt sich von einer Ausgleichs -/ Durchschnittslogik hin zur Einzelmodul-Logik.

4) Abschaffung der Ausgleichsmöglichkeit

Hier liegt die größte bzw. härtere Änderung:

  • Bisher galt: Schlechtere Ergebnisse konnten teilweise durch bessere ausgeglichen werden.
  • Zukünftig gilt: In jeder einzelnen Klausur muss mindestens eine 4,5 erreicht werden, sonst gilt der schriftliche Teil als nicht bestanden und das jeweilige Modul muss wiederholt werden.

Das wird oft als "Fairness durch Transparenz" empfunden, ist aber eine Verschärfung für Prüflinge mit stärker schwankenden Leistungen.

5) Änderungen im Ablauf der mündliche Steuerberaterprüfung

Der Ablauf und die Benotung der mündlichen Prüfung sollen im Wesentlichen gleich bleiben. Die schriftliche und mündliche Prüfung sollen weiterhin gleich gewichtet werden. Auch die Bestehensgrenze der Gesamtprüfung ändert sich nicht. Die zu erreichende Gesamtnote ist weiterhin die 4,15.

Konsequenzen aus der Reform:

  • Wer schriftlich dreimal 4,5 hat, braucht in der mündlichen Prüfung weiterhin etwa 3,8, um insgesamt auf 4,15 zu kommen.
  • Wer schriftlich besser ist (z. B. 3,8), geht deutlich entspannter in die Mündliche.

Neu:

  • Die mündliche Prüfung soll als separates Modul gelten und bei Nichtbestehen einmal unabhängig wiederholt werden können, ohne dass schriftliche Teile erneut geschrieben werden müssen (wenn diese bereits bestanden sind).

Noch offen:

  • Was passiert, wenn man die mündliche Prüfung zweimal nicht besteht - d.h. beim Wiederholungsversuch erneut scheitert - ist noch unklar.

6) Notenverbesserung bei bestandenen Klausuren: noch unklar, aber potenziell möglich

Diskutiert wird, ob man eine bereits bestandene Klausur zur Notenverbesserung erneut schreiben darf.

Offen ist dabei:

  • Darf man überhaupt "verbessern", obwohl die Note formal kaum interessiert, wenn bestanden?
  • Was passiert, wenn man im Verbesserungsversuch durchfällt:
    • Zählt dann die alte bestandene Note weiter?
    • Oder "überschreibt" man sich womöglich die bestandene Note?

Warum das interessant ist: Weil die mündliche Prüfung bei schwacher schriftlicher Ausgangslage (z. B. 3 × 4,5) in der Regel spürbar anspruchsvoller ist. Kandidaten mit schwachen Vornoten werden von den Prüfern in der Regel nochmals “auf Herz und Nieren” geprüft. Eine Verbesserung der schriftlichen Vornote könnte die Ausgangslage für einen Prüfling in der Mündlichen also deutlich verändern bzw. verbessern.

Vorteile und Nachteile der Reform im direkten Vergleich

Vorteile

  1. Mehr Planbarkeit und Lebensnähe: Modulare Struktur und Übertragbarkeit bestandener Teile entlasten Kandidaten, die Beruf, Familie und Vorbereitung vereinbaren müssen.
  2. Weniger "Alles-oder-nichts"-Druck: Wer scheitert, verliert nicht automatisch alles. Bestandene Module bleiben erhalten, voraussichtlich über mehrere Jahre.
  3. Neue Chance für Altfälle: Die Abschaffung der endgültigen Durchfallgrenze ermöglicht einen Neustart auch für diejenigen, die früher schon endgültig ausgeschieden waren.
  4. Fairere zweite Chance bei mündlichem Scheitern: Die geplante isolierte Wiederholung der mündlichen Prüfung ist eine deutliche Verbesserung für Kandidat:innen, die schriftlich stark sind, aber im Mündlichen scheitern.

Nachteile / Risiken

  1. Abschaffung des Ausgleichs ist eine echte Verschärfung: Wer eine Klausur “verreißt”, kann das nicht mehr über gute Leistungen in anderen Teilen kompensieren. Jede Klausur muss mindestens mit einer 4,5 abgeschlossen werden.
  2. Mündliche Prüfung wird bei 4,5 / 4,5 / 4,5 zur "Schlüsselhürde": Wenn schriftlich nur knapp bestanden ist, bleibt die mündliche Prüfung anspruchsvoll. Die Reform nimmt hier nicht automatisch den Druck heraus.
  3. Unklarheiten bei Detailregeln (Notenverbesserung, zweite mündliche Nichtbestehensfolge): Solange die offenen Punkte nicht geregelt sind, bleibt Planungsunsicherheit. Gerade Notenverbesserung kann entweder Chance oder Risiko sein, je nach Ausgestaltung.
  4. Weiterhin nur Oktobertermin: Auch wenn Module verteilt geschrieben werden können: Wenn es faktisch bei einem Termin pro Jahr bleibt, ist die Flexibilität begrenzt (z. B. bei Krankheit oder familiären Situationen).

Die Reform, welche voraussichtlich ab 2028 greifen soll, ist in der Gesamtwirkung eine Modernisierung: weniger Blockprüfung, mehr Moduldenken, bessere Wiederholungsmöglichkeiten, mehr Zugangsoffenheit. Für viele Kandidat:innen dürfte das die Prüfung realistischer planbar machen. Gleichzeitig steckt die "neue Härte" in einem Satz: Jede Klausur muss einzeln mindestens eine 4,5 in der Benotung erreichen.

Damit wird das System zwar klarer, aber auch unerbittlicher für Kandidaten mit Ausreißern. 

Wichtig: Gerade vor dem Hintergrund der Abschaffung des Notenausgleichs kann es für manche Prüflinge Sinn machen, noch vor Oktober 2028 in die Prüfung zu gehen und damit die Möglichkeit zu haben, Ausreißer in der Prüfungsleistung zu kompensieren.

Sie haben Fragen dazu? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns!