Bilanzberichtigung - Kurzvortrag

Bilanzberichtigung als Thema eines Kurzvortrags im Rahmen der mündlichen Steuerberaterprüfung. Wir zeigen Ihnen beispielhaft, wie Sie zu diesem Thema einen Kurzvortrag aufbauen können.

Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung zum Thema “Bilanzberichtigung” sollten Sie in drei Abschnitte gliedern.

  1. Einleitung
  2. Hauptteil
  3. Schlussteil

Diese Abschnitte können Sie wie nachfolgend dargestellt aufbauen.

Einleitung

„Sehr geehrte/r Herr/Frau Prüfungsvorsitzender/Prüfungsvorsitzende, meine Damen und Herren, ich habe mich für das Thema „Bilanzberichtigung“ entschieden. Meinen Vortrag gliedere ich wie folgt: Zunächst werde ich den Begriff der Bilanzberichtigung definieren und erläutern, dann gehe ich auf die verfahrensrechtlichen Probleme ein und werde mich abschließend mit der Relevanz in der Praxis beschäftigen.“

Hauptteil

Begriff Bilanzberichtigung

  • Unterschied Handels- und Steuerbilanz, IDW-Stellungnahme, danach Schwerpunkt Steuerrecht
  • Definition § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, falscher Bilanzansatz, subjektiver Fehlerbegriff vom BFH aufgegeben
  • Berichtigung nur durch den Stpfl., im Zweifel aber § 153 AO Verfahrensrechtliche Probleme
  • Bilanzberichtigung ohne Gewinnauswirkung jederzeit
  • Bilanzberichtigung mit Gewinnauswirkung nur bei Änderungsmöglichkeit der Steuerbescheide
    • Festsetzungsverjährung
    • Änderungsvorschriften (evtl. Beispiel Betriebsprüfung und VdN (§ 164 AO)) 
  • Soweit Steuerbescheide nicht mehr änderbar, Berichtigung in der ersten offenen/berichtigungsfähigen Bilanz (grds. erfolgswirksam, H 4.4 Richtigstellung eines falschen Bilanzansatzes EStH) 
    • Ausnahme Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 EStG)
    • Ausnahme absichtlich nicht in Anspruch genommene AfA (H 7.4 Unterlassene oder überhöhte AfA EStH) Praxisrelevanz
  • Beispiele für falsche Bilanzansätze und Hinweis auf „freiwillige“ Berichtigung der Bilanz
  • Schwerpunkt innerhalb von Betriebsprüfungen (ggf. Beispiele)
  • Hinweis auf Bilanzänderung §  4 Abs.  2 Satz  2 EStG, Definition: Wahlrecht anders ausüben …, auch hier mit Beispielen
  • Kompensation von Mehrergebnissen i. R. von Betriebsprüfungen
  • Falls Sie noch Zeit haben: Eine Bilanzänderung im Jahr 01 kann in 02 zu einer Bilanzberichtigung führen.
  • Ggf. noch aktuelle Beispiele zu § 7g EStG und Hinweis auf gesetzliche Neuregelungen.

Schlussteil

Die Bilanzberichtigung unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs stellt sicher, dass der Totalgewinn der Besteuerung korrekt unterworfen wird. Der Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung für das einzelne Wj. tritt dabei in den Hintergrund. Teuer kann es in den Fällen werden, wenn der Bilanzzusammenhang durchbrochen wird, weil der Stpfl. über einen falschen Bilanzansatz bewusst versucht hat, sich ungerechtfertigte Steuervorteile zu verschaffen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Quelle: Leitfaden für die mündliche Steuerberaterprüfung 2023

In der mündlichen Steuerberaterprüfung sind Sie sowohl inhaltlich als auch mental gefordert. Mit unseren Kursen bereiten wir Sie optimal auf die Prüfungssituation vor!

Allgemeines zur Bilanzberichtigung

Die Bilanzberichtigung ist ein Vorgang im deutschen Handels- und Steuerrecht, bei dem Fehler in einer bereits aufgestellten Jahresbilanz korrigiert werden. Sie ist insbesondere in § 256 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.

Folgende Gründe kann es für eine Bilanzberichtigung geben:

  • Falsche Bewertungsansätze, wenn z. B. Vermögensgegenstände falsch bewertet wurden.
  • Buchungsfehler, wie z. B. fehlerhafte oder unterlassene Buchungen von Geschäftsvorfällen.
  • Vergessene Posten, wie z. B. übersehene Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Eine Bilanzberichtigung ist nicht das gleiche wie eine Bilanzänderung. Während eine Bilanzberichtigung die Korrektur von Fehlern in der Bilanz, die unzulässig oder falsch sind, bezeichnet, beschreibt die Bilanzänderung die .npassung von zulässigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, oft aus strategischen oder steuerlichen Gründen.

Vorgehensweise bei einer Bilanzberichtigung:

  1. Fehler identifizieren: Feststellung, welche Posten fehlerhaft sind.
  2. Bilanz korrigieren: Die fehlerhaften Posten werden berichtigt.
  3. Involvierte Parteien informieren: Gegebenenfalls müssen Gesellschafter, Gläubiger oder das Finanzamt informiert werden.
  4. Steuererklärungen anpassen: Falls notwendig, sind korrigierte Steuererklärungen einzureichen.

Folgende rechtliche Aspekte müssen unter anderem beachtet werden:

  • Die Berichtigung muss in dem Geschäftsjahr erfolgen, in dem der Fehler entdeckt wurde.
  • Eine rückwirkende Korrektur früherer Jahresabschlüsse ist in bestimmten Fällen erforderlich.
  • Es können steuerliche Nachzahlungen oder Erstattungen resultieren.

Die Bilanzberichtigung ist ein wichtiges Instrument, um die Korrektheit und Transparenz der finanziellen Berichterstattung eines Unternehmens sicherzustellen.