Glossar

Steuerberaterprüfung, schriftlich

Einmal jährlich in der ersten oder zweiten Oktoberwoche findet an drei aufeinander folgenden Tagen die schriftliche Prüfung statt. Am ersten Tag wird in der Regel Verfahrensrecht, am zweiten Tag Ertragsteuern und am dritten Tag Buchführung geschrieben.

Die zugelassenen Hilfsmittel sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen. Als Gesetzestexte sind bisher die Textausgaben der Steuergesetze, des BGB, HGB, GmbHG, AktG und StBerG, sowie die Textausgaben der Steuerrichtlinien und Steuererlasse (Loseblatt-Sammlungen) zugelassen.

In den Büchern sind Unterstreichungen und (farbige) Markierungen erlaubt, jedoch nicht schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen. Indexe (z.B. mit PostIts oder Reitern) können angebracht werden.

Schreibzeug und ein netzunabhängiger, geräuschloser und nicht programmierbarer Taschenrechner (sog. „Tax-Taste“ ist erlaubt) sind selbst mitzubringen.

Mobiltelephone sind im Prüfungsraum nicht gestattet. Sie werden vom Prüfungsausschuss grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet.
 

Nächstes Steuerberater-Examen: 

10. bis 12.10.2023

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