Sonderurlaub für die Prüfung
Soweit uns bekannt ist, gibt es hierzu noch keine gesetzliche Regelung. Sonderurlaub kann aber in der Regel vom Arbeitgeber gewährt werden.
Soweit uns bekannt ist, gibt es hierzu noch keine gesetzliche Regelung. Sonderurlaub kann aber in der Regel vom Arbeitgeber gewährt werden.