Bildungsurlaub für Steuerberater

Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit, ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs weiterhin das Gehalt. Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme tragen Sie allerdings selber, es sei denn, Sie haben eine Kostenübernahme mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart. 

Aber kann man auch als (angehender) Steuerberater Bildungsurlaub beantragen?

 

Bildungsurlaub für Steuerberater in Deutschland (jetzt Bildungszeit)

Ja, Sie können auch für die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen Bildungsurlaub beantragen. Unsere Kurse werden seit Jahren nach §7 des BFG in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen anerkannt. 

Hinweis: Dies gilt nur für Kurse, die an Wochentagen tagsüber stattfinden. Für genauere Informationen setzen Sie sich mit unserem Beratungsteam in Verbindung.

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Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländer die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen. In Baden-Württemberg ist die Übertragung nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist. Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen, z. B. wenn bestimmte Projekte fertigstellt werden müssen oder wenn zu viele Kollegen auf einmal im Urlaub sind. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren Bildungsurlaub!

BundeslandGesetzliche VorschriftDauer 
Baden-WürttembergBildungszeitgesetz Baden-Württemberg5 Tage pro Jahr 
Bayernkeine gesetzliche Regelungkein Bildungsurlaub
BerlinBerliner Bildungszeitgesetz10 Tage in 2 Jahren
BrandenburgBrandenburgisches Weiterbildungsgesetz10 Tage in 2 Jahren
BremenBremisches Bildungszeitgesetz10 Tage in 2 Jahren
HamburgHamburgisches Bildungsurlaubsgesetz10 Tage in 2 Jahren
HessenHessisches Bildungsurlaubsgesetz

Hinweis: Aktuell für unsere Kurse nicht möglich. 
5 Tage pro Jahr
Mecklenburg-VorpommernBildungsfreistellungsgesetz M-V5 Tage pro Jahr
NiedersachsenNiedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz 5 Tage pro Jahr
Nordrhein-WestfalenArbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW10 Tage in 2 Jahren
Rheinland-PfalzBildungsfreistellungsgesetz10 Tage in 2 Jahren
SaarlandSaarländisches Bildungsfreistellungsgesetz6 Tage pro Jahr (ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil)
Sachsenkeine gesetzliche Regelungkein Bildungsurlaub
Sachsen-AnhaltBildungsfreistellungsgesetz10 Tage in 2 Jahren
Schleswig-HolsteinWeiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein10 Tage in 2 Jahren
ThüringenThüringer Bildungsfreistellungsgesetz5 Tage pro Jahr

Quelle: www.finanztip.de (Stand: September 2023)