Glossar

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch von Arbeitnehmern gegenüber den Arbeitgebern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen die der beruflichen Weiterbildung dienen. Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer unabhängig vom Lebensalter erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Je nach Bundesland erhalten Sie maximal 10 Tage Bildungsurlaub über einen Zeitraum von 2 Jahren. Bitte beachten Sie, dass Sie in einigen Bundesländer die Übertragung Ihres nicht genutzten Bildungsurlaubs ins kommende Jahr Ihrem Arbeitgeber bis Jahresende anzeigen müssen.

Unsere Klausuren- und unsere Crashkurse werden seit Jahren nach §7 des BFG in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen anerkannt. In Hessen kann der Bildungsurlaub mit der Anerkennung aus Rheinland-Pfalz beantragt werden. Für Bayern und Sachsen ist eine Anerkennung leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie den Bildungsurlaub in der Regel bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des ersten Klausurenblocks bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, da er andernfalls nicht zur Freistellung verpflichtet ist.