Steuerberater - Registrierung bei FIU bis 01.01.2024 notwendig

Bis zum 1.1.2024 müssen sämtliche Steuerberater ihre Registrierung im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) durchführen. Diese Pflicht betrifft Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine, unabhängig davon, ob sie beabsichtigen oder verpflichtet sind, Geldwäschemeldungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 des Geldwäschegesetzes (GWG) abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Registrierungspflicht unabhängig von der ausgeübten Form der Berufsträgerschaft besteht. Die Registrierung allein auf Kanzleiebene ist nicht ausreichend. Berufsträger, die über mehrere Berufsqualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer), können sich nur mit einer Qualifikation registrieren. Dabei sollte nach Angaben der FIU die vorherrschende Berufsausübung im Vordergrund stehen.

Rechtsanwälte hingegen müssen ihre Registrierung nur vornehmen, wenn sie an der Planung oder Durchführung bestimmter Geschäfte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des GWG für Mandanten teilnehmen. Dazu gehören der Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben, die Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten, die Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten, die Beschaffung von Mitteln für die Gründung, den Betrieb oder die Verwaltung von Gesellschaften sowie die Gründung, der Betrieb oder die Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen.

Generell sind Meldungen an die FIU in elektronischer Form zu übermitteln, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung zur Vermeidung unbilliger Härten vor. Seit dem 13.11.2017 stellt die FIU den Verpflichteten das Meldeportal "goAML" als Webanwendung zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung und Prüfung durch die FIU können Meldungen auf verschlüsseltem Weg abgegeben werden. Die Software goAML soll dazu beitragen, dass die FIU Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schneller analysieren kann. Auch die Kommunikation mit der FIU kann über eine in goAML integrierte Mailbox erfolgen. Ziel ist es, Geldwäsche frühzeitig zu erkennen und im Zusammenhang mit anderen Daten oder vergleichbaren Fällen zu bewerten.