Finanzverwaltung: Stellungnahme zu Betrieben gewerblicher Art
Die Finanzverwaltung konkretisiert in einem aktuellen BMF-Schreiben die Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG.
Zentrales Kriterium ist eine enge technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Betrieben, etwa über gemeinsame Energieversorgungssysteme.
Neben Blockheizkraftwerken (BHKW) können auch Wärmepumpen, hybride Photovoltaikanlagen oder Fernwärmenetze im Einzelfall ausreichen, um z. B. einen Bad-BgA mit einem Versorgungs-BgA zusammenzufassen. Entscheidend ist stets eine objektive Verbindung, z. B. über die Deckung des Wärmebedarfs oder ein abgestimmtes Lastenmanagement. Quelle: BMF
Das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 gilt in allen offenen Fällen und enthält praxisrelevante Hinweise zur Anwendung – insbesondere zur Zusammenfassung über:
- Wärmepumpen
- hybride Photovoltaikanlagen
- Fernwärmenetze
Die Beurteilung erfolgt immer anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort.
In unserem Körperschaftsteuer Seminar gehen wir immer auf aktuelle Urteile und BMF-Schreiben ein und zeigen Ihnen, welchen Einfluss dies auf Ihren beruflichen Alltag hat.