Glossar

Kostenloses Wiederholen Steuerberater

Falls Sie trotz Kursbesuch die schriftliche Steuerberaterprüfung nicht bestehen, bieten wir Ihnen bei Einhaltung der folgenden Bedingungen an, den Abend-, Samstags- Abend/Samstags-, KombiPlus-Lehrgang oder Vollzeitlehrgang und den anschließenden Klausurenpräsenzkurs einmalig kostenlos, d.h. ohne erneute Erhebung der Kursgebühren zu wiederholen.

Variante 1: Sie müssen den gesamten Abend-, Samstags- Abend/Samstags- oder KombiPlus-Lehrgang und den Klausurenpräsenzkurs oder den Vollzeitlehrgang und den Klausurenpräsenzkurs gebucht und bezahlt haben. Sie müssen an 5 der 6 dreistündigen Klausuren im Abend-, Samstags-, Abend/Samstag- oder KombiPlus-Lehrgang und an 24 der 27 sechsstündigen Klausuren teilgenommen und diese zur Korrektur abgegeben haben und müssen nachweislich (gegebenenfalls durch beglaubigte Kopie Ihres Bescheides) die Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht erhalten haben.

Falls Sie die Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten und das mündliche Examen trotz Kursbesuch nicht bestanden haben, bieten wir Ihnen unter Einhaltung der folgenden Bedingungen an, den Abend-, Samstags-, Abend/Samstag-, KombiPlus-Lehrgang oder Vollzeitlehrgang mit anschließendem Klausurenpräsenzkurs und den Kurs Mündliche Prüfung einmalig kostenlos zu wiederholen:

Variante 2: Bedingungen wie unter Variante 1. Außerdem müssen Sie den Kurs Mündliche Prüfung gebucht und bezahlt haben und müssen nachweislich (gegebenenfalls durch beglaubigte Kopie Ihres Bescheides) die mündliche Prüfung nicht bestanden haben. Ein Recht auf Wiederholung und Verlegung ins Folgejahr besteht nur im Rahmen stattfindender Lehrgänge. Eine Aufteilung einer kostenlosen Wiederholung auf mehrere Kursjahre ist nicht möglich.